Rapport sur les résultats
Consultation 2004/16: Révision de l'Assurance-maladie: projets des lois 2 · 203 pages
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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung
Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie
lohnenswerter. Damit verhindert die geltende Regulierung die freie Preis- und
Margensetzung im Medikamentenbereich und setzt trotz LOA auch für die
Apotheker/innen Anreize, teurere anstelle von günstigeren Medikamente zu verkaufen.
Wir empfehlen dem Bundesrat deshalb, die Abschaffung der LOA zu überprüfen.
- Die Einführung einer maximalen Vergütung für eine Arzneimittelgruppe mit derselben
Wirkung (Festbetragssystem): Nach diesem Konzept werden Arzneimittel der
Spezialitätenliste den Versicherten nur bis zu einem Höchstbetrag vergütet und die
geltende staatliche Preis- und Margenordnung wird ersetzt. Dieser Höchstbetrag
orientiert sich an einem relativ preisgünstigen Arzneimittel einer Arzneimittelgruppe mit
derselben Wirkung. Beziehen die Versicherten aus nicht medizinisch indizierten
Gründen ein teureres Medikament, haben sie die preisliche Differenz selbst zu tragen
(eine Form von Kostenbeteiligung). Existieren keine Substitute übernimmt der
Versicherer den ganzen Betrag. Ein solches Vergütungssystem führt zu
Preiswettbewerb auf Stufe der Hersteller und Grossisten und damit zu einer
Effizienzsteigerung im Bereich der Arzneimittel.
- Abschaffung des Inlandbeschaffungsprinzips für medizinische Produkte (inkl. Me-
dikamente): Die Wettbewerbskommission hat dem Bundesrat empfohlen, die ge-
setzlichen Bestimmungen im Bereich der Krankenpflege-, Unfall- und Invaliden-
versicherung so anzupassen, dass die Kosten für im Ausland bezogene medizinische
Produkte von den Versicherungsträgern übernommen werden, sofern diese Kosten
(inkl. Medikamente) tiefer sind als jene in der Schweiz. Die dabei erzielten
Einsparungen sind den Versicherten in angemessenem Umfang weiterzugeben. Eine
solche Änderung kann dazu beitragen, das Preis-Kosten-Verhältnis von medizinischen
Produkten zu verbessern. Die Abschaffung des Inlandbeschaffungsprinzips führt zu
beachtlichen Preissenkungen und ist deshalb umzusetzen.
Antrag:
Weitergehende Massnahmen, die der Effizienzsteigerung im Bereich der Medikamente
dienen, sind zu überprüfen:
a) Abschaffung der leistungsabhängigen Abgeltung der Apotheker (LOA).
b) Einführung einer maximalen Vergütung für eine Arzneimittelgruppe mit derselben
Wirkung.
c) Abschaffung des Inlandbeschaffungsprinzips für medizinische Produkte (inkl. Medi-
kamente).
Art. 41a Besondere Versicherungsformen Art. 41a Formes particulières d’assurance
Artikel Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Article Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs
41a 1 Le principe de la limitation du choix des fournisseurs de prestations à ceux FMH
qui sont désignés par l’assurance est une erreur de principe lourde de
conséquences éthiques et sociales au départ. En témoigne le succès de
plus en plus modeste de ce genre de proposition. Il y a lieu de remplacer
cet article par les conditions de reconnaissance d’une organisation de Ma-
naged care. A la limite il devrait être biffé pour reprendre cette question
dans le cadre de l’art. 41c.
41a 1 Der Begriff "kostengünstigere Versorgung" sollte ersetzt werden durch VSAO
"effizientere und qualitativ hochstehende Versorgung". Die avisierten
Modelle sollen primär aufgrund ihrer qualitativ hochstehenden und
effizienten Versorgung gefördert werden. Die kostengünstigere
Versorgung ist dabei ein willkommener und durchaus gewollter
Nebeneffekt, der aber nicht garantiert werden kann. Managed Care-
Versorgungsmodelle können zudem nur langfristig Erfolg haben, wenn die
Qualität der medizinischen Leistungen sichergestellt bleibt und sie nicht
das Image der Billigmedizin erhalten.
41a 1 Die gesetzliche Bedingung, wonach eine Wahleinschränkung nur im santé-
Hinblick auf eine kostengünstigere Versorgung möglich ist, macht wenig suisse Sinn. Zwar kann eine Wahleinschränkung mit einer kostengünstigeren