Rapport sur les résultats

Consultation 2004/48: Loi fédérale sur les identificateurs sectoriels de personne (loi SPIN) · 40 pages

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Q.2 Oui Non Remarques (citations), besoins de la cyberadministration

Missbrauch zu verhindern. Zudem können weitere technische Massnahmen wie Anonymisierung durch Hash-Funktionen getroffen werden. Für den Datenschutz entscheidend ist das Recht des Bürgers, von Daten Kenntnis zu bekommen, welche über ihn aufgezeichnet sind. Dieses Recht ist bei Verwendung eines Schweizweit eindeutigen Personenidentifikators besser gewährleistet als bei sektoriellen Personenidentifikatoren.

Die eAdministration wird sicher verbessert. Ein universeller eidg. Personenidentifikator würde aber den Aufwand erheblich vermindern. Bezüglich eGovernment, das heisst Verkehr zwischen Behörde und Bürger, ist jedoch der Nutzen nicht ersichtlich, wenn der Bürger den Wert des Personenidentifikators nicht kennen soll. Zum Beispiel ist es für einen allfälligen künftigen Einsatz von elektronischen Zertifikaten wünschenswert, dass diese einen Personenidentifikator enthalten. Aus Gründen der Transparenz muss ein Halter den Inhalt des Zertifikates kennen. Der Wert eines Zertifikates wird vermindert, wenn dieses nicht sowohl im Bereich Sozialversicherung als auch im Bereich Bevölkerung verwendet werden kann. Deshalb ist ein universeller Personenidentifikator einem sektoriellen vorzuziehen. Somit ist die Frage 2 bezüglich eGovernment mit „nein“ zu beantworten.

DSB X Ein Personenidentifikator (PIN) beeinträchtigt das Grundrecht auf Datenschutz durch die entstehende erleichterte Abgleichungsmöglichkeit. Mit dem nun vorgeschlagenen Modell der sektoriellen Personenidentifikatoren kommt der Bund seiner Schutzpflicht nicht nach.

eCH (x) X Grundsätzlich ja, sie ist jedoch administrativ und technisch deutlich teurer und aufwändiger. Sie wird

insbesondere die Realisierung sektorübergreifender Lösungen behindern. Sie wird ausserdem dazu

beitragen, dass elektronische Zertifikate im Behördenverkehr noch weniger attraktiv werden.

1. Generelle Bemerkungen

Nach eingehender Prüfung der Vernehmlassungsunterlagen ist der Verein eCH überzeugt, dass der

ursprünglich angestrebte einheitliche, universelle Personenidentifikator (EPID/UniPID) für alle Aufgabenbereiche der öffentlichen Verwaltung aus drei Gründen besser geeignet ist als die vorgeschlagenen sechs sektoriellen Personenidentifikatoren (SPIN):

1. Datenschutz

Mit heutigen Techniken, Methoden und Verfahren (z.B. Datamining, Data Warehose) können Personendaten auch ohne sektorielle oder universelle Personenidentifikatoren zusammengeführt werden. Dies ist aus Sicht des Datenschutzes heikel. Leider bieten auch sektorielle Personenidentifikatoren keinen sicheren Schutz vor Missbrauch. Am sichersten ist der universelle Personenidentifikator. Mit einfachen Verfahren (Einweg Hash-Funktion für Namen und Vornamen für statistische Verwendung, Weglassung von Datenelementen, Zugriffsregelung auf Feldebene) kann die unberechtigte Verwendung personenbezogener Daten verhindert werden.

2. Wirtschaftlichkeit und Nutzen

Der Kommentar zum Gesetzesentwurf sagt auf Seite 23, dass die Realisierung eines universellen Personenidentifikators grösseren Nutzen spenden würde. Die unterbreitete SPIN-Lösung ist

organisatorisch aufwändiger. Sektorübergreifende Prozesse setzen die Pflege der verschiedenen sektoriellen Personenidentifikatoren bei einem zentralen Identifikationsserver des Bundes und bei den Ausgangs- und Zielsystemen aus. Die vorgeschlagene Lösung erhöht den Aufwand und steigert die Fehlerwahrscheinlichkeit. Beim universellen Personenidentifikator ist kein zentraler Umsetzungsserver erforderlich, der Aufbau und die Pflege entfallen.

3. Betriebssicherheit

Ist der zentrale Identifikationsserver z.B. wegen einer Softwarepanne oder einem Netzausfall nicht verfügbar, so ist die sektorübergreifende, elektronische Verwaltungstätigkeit nicht möglich. Es ist nicht sinnvoll, sich unnötigerweise in eine Abhängigkeit zu begeben, die es beim universellen Personenidentifikator gar nicht gibt.

Aus den genannten Gründen empfiehlt der Verein eCH mit Nachdruck, die im ersten Gesetzesentwurf

vorgesehene Lösung des universellen Personenidentifikators zu realisieren. Der universelle

Personenidentifikator schafft die Voraussetzung, dass der elektronische Datenaustausch zwischen Verwaltungseinheiten auch Staatsebenen-übergreifend wirtschaftlich, rasch und sicher gestaltet werden kann. Datenschutzrechtliche Bedenken können durch die Verwendung zeitgemässer IT-Tools

entkräftet werden. Der sektorielle Personenidentifikator ist mit zu grossen organisatorischen, wirtschaftlichen und technischen Nachteilen verbunden, die nicht beseitigt werden können.

EDSB X

ETH ZH (x) E-Government und E-Administration sind an sich überhaupt keine förderungswürdigen Bereiche, sondern ausschliesslich Mittel zum Zweck. Förderungswürdig ist eine effektive und effiziente Verwaltung; dazu muss diese heute selbstverständlich auch geeignete Informatikmittel einsetzen und deren effiziente Nutzung sicherstellen, namentlich durch die Vermeidung von Medienbrüchen. Die vorgeschlagene Lösung mit den SPIN ist weniger effizient als ein EPID, aber vom Konzept her immer noch eine wesentliche Verbesserung gegenüber den heutigen Verhältnissen.

FMH X Der Verzicht auf einen universellen eidgenössischen Personenidentifikator ist richtig. Für die Identifikations- und Authentisierungsmechanismen innerhalb des Gesundheitswesens besteht die Notwendigkeit eines "Unique Patient Identifier" (UPI) der aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes erstens sicher sein muss (im Gegensatz zur NNSS), und zweitens völlig unabhängig von anderen Sektoren und Bereichen.