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Consultation 2004/69: Assurance maladie: Financement des soins · 149 pages

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das Modell letztlich vorsieht, dass die Krankenversicherung weniger Leistungen vergütet. Da genaue Daten für die Aufteilung der Pflegekosten fehlen, ist die Quantifizierung aber mit Unsicherheiten verbunden, weshalb eine Abschätzung der Dynamik der Anreize nicht möglich ist.

Im Bereich der A 11V-Hilflosenentschädigung gibt es ebenfalls zwei gegenläufige Effekte. Einerseits führt die Einführung einer Entschädigung für leichte Hilflosigkeit (Mehrkostenvon 20 Mio. CHF) und die Verkürzung der Karenzfrist von zwölf auf neun Monate (Mehrkosten von 12 Mio. CHF) gesamthaft zu Mehrkosten von geschätzten 32 Mio CHF; andererseits führt die Aufhebung der Hilflosenentschädigung für Pflegeheiminsassen/-innenzu einer deutlichenEntlastungvon 190 Mio CHF, so dass dieser Effekt netto klar überwiegt.

Die Anpassung der Ergänzungsleistungenist in beiden Modellen gleich berücksichtigt: VerwaltungsinterneSchätzungenergeben, dass die skizzierte Reform im EL-Bereich (Aufhebung der EL-Begrenzung für Personen im Heim) rund 230 Mio. CHF Mehrkosten auslösen würden'17

Die finanziellen Auswirkungen des Modells A betreffen sowohl die Krankenversicherung wie die AHV (Hilflosenentschädigung) und die EL, haben somit weitreichendereEffekte als das Modell B. Wird davon ausgegangen,dass die EL-Reform umgesetzt wird, resultiert im Modell A dennoch eine leichte finanzielle Entlastung der Haushalte.

47 Die Berechnungen beruhen auf den Daten der EL-Statistik 2003. In dieser Erhebung werden jährlich im Monat Dezember alle EL-Fälle erfasst. Die Mehrkosten ergeben sich durch eine individuelle Neuberechnung der EL, indem die im Moment gültige Begrenzung des EL-Betrags weggelassen wird. Als Heimtaxe wird jene Taxe berilëksiëhtigt, die effektiv für die EL-Berechnung massgebendist und die in den meisten Kantonen durch Maximalbeträge begrenzt ist.