Rapport sur les résultats

Consultation 2004/77: Réforme de la péréquation et de la répartition des tâches RPT · 330 pages

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Vernehmlassung NFA 16. Weiteres Vorgehen

zess aufgenommen werden. Sie ist ein zentrales Element der Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen, das im Rahmen der NFA grundlegend neu formuliert wird. In Zusammenhang mit anderen Gesetzesanpassungen sind die notwendigen Anpassungen an die Finanzflüsse leichter vorzunehmen. Schweizerisches Unterstützt Stellungnahme SAS (V-Nummer: 11.01.13).

Rotes Kreuz

Curaviva - Verband Die aufgrund der NFA vorgesehene Kantonalisierung darf nicht zu einem Leistungsabbau führen. Die Heime und Institutio- bundesrätliche NFA-Ausführungsgesetzgebung hat dieser Forderung unzweifelhaft und umfassend Rechnen Schweiz nung zu tragen. Denn mit Blick auf den Sozialbereich gilt es zu berücksichtigen, dass die Reaktivierung

des Föderalismus nicht ohne weiteres als alleinstehendes Ziel und absoluter Wert betrachtet werden darf. Föderalistische Lösungen sind nicht per se besser, und sie dürfen nicht zu einer Entsolidarisierung und Heterogenisierung führen. Eine vermehrte Kantonalisierung hat jedenfalls im sozialen Bereich dort ihre Grenzen, wo sie zu ungleichen und ungerechten Lösungen führt und auf Kosten sachgerechter Lösungen für anstehende Fragen und Probleme unserer Gesellschaft geht.

Damit nicht 26 verschiedene Systeme aufgebaut werden, erachtet es CURAVIVA als notwendig, dass die Kantone in den Bereichen Sonderschulung, Institutionen für Menschen mit Behinderung und der Ausbildung für das Fachpersonal eng zusammenarbeiten. Den kantonalen Direktorenkonferenzen, vor allem aber der EDK und der SODK, kommt bei der Umsetzung eine zentrale Rolle zu. Im Sinne von bestmöglichen Lösungen müssen diese Konferenzen mit den Behinderten- sowie Kinder- und Jugendverbänden zusammenarbeiten; dies insbesondere bei der Überarbeitung und Anpassung der IVSE. Aber auch in anderen Bereichen ist Koordination und Zusammenarbeit zu suchen.

Waldwirtschaft Es wird eine zeitliche und inhaltliche Koordination der NFA-bedingten Anpassungen mit der eingeleiteten Schweiz WaG-Revision verlangt. Im Bereich der Bundesbeiträge ist überdies eine Abstimmung mit der Umsetzung

des EP 03 notwendig.

Schweizer Tourismus- Es fehlen Bestimmungen, die die Kantone verpflichten, die Kompensationsgelder zu Gunsten des Regio-Verband nalverkehrs einzusetzen. Es muss zwingend sichergestellt werden, dass die heutige Verkehrsinfrastruktur

nicht aufgrund der Neuverteilung in Frage gestellt oder vernachlässigt wird.

Durch das Nebeneinander von NFA und Bahnreform 2 ergibt sich eine weitere Problematik. Daher ist es notwendig, die beiden Vorlagen bezüglich Auswirkungen auf die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs so zu koordinieren, das Änderungen in der Anteilsschlüsselung der Beiträge von Bund und Kantonen nur einmal erfolgen.

Stadtrat Zürich Es wird davon ausgegangen, dass sich der Bundesrat für eine effektive Abgeltung der spezifischen Son-

derlasten der Zentrumskantone und Agglomerationen einsetzen und die auf Verfassungsstufe aufgenommenen Garantien für die Nachfolgearbeiten in den Kantonen durchsetzen wird. Einerseits sind die neuen Grundsätze der Aufgabenteilung anzuwenden und die auf Verfassungsstufe verankerten Grundsätze der Aufgabenteilung zu beachten. Andererseits sind die den leistungserbringenden Städten zustehenden Ausgleichszahlungen ungeschmälert an diese weiterzuleiten. Weiter ist zu erwarten, dass die Adressaten über die Weiterleitung bzw. Zuweisung von Bundesmitteln durch den Kanton informiert werden.

Die Auswirkungen der NFA sind für die Städte und Gemeinden von grosser Bedeutung. Damit die Interessen der Städte zum Zuge kommen können, hat der Stadtrat von Zürich den Zürcher Regierungsrat ersucht, so bald wie möglich eine Arbeitsgruppe einzuberufen, welche die Nachfolgearbeiten innerkantonal begleitet. Vom Bundesrat erwartet der Stadtrat von Zürich, dass er von den Kantonen die Einhaltung der Bundesvorgaben überwacht und gegebenenfalls durchsetzt.

Stadtrat Winterthur Der Wille des Kantons Zürich, den Züricher Finanzausgleich auf neue Stützen zu stellen, scheint nur wenig

ausgeprägt zu sein (siehe Entwicklung Reform des Zürcher Finanzausgleichs - REFA). Umso wichtiger erscheinen der Stadt Winterthur Schutzbestimmungen für die Städte auf Bundesebene, um zu verhindern, dass die vom Bund ausgerichteten Mittel zum Teil beim Kanton verbleiben.

Die Unsicherheiten bei der Umsetzung der NFA sind für die Städte und Gemeinden grösser in bezug auf die innerkantonale Ausgestaltung als auf das Verhältnis Bund-Kantone. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit der REFA, ist die Stadt Winterthur sehr besorgt, inwiefern ihre Anliegen genügend Beachtung finden. Für die Städte ist es daher von fundamentaler Bedeutung, dass bereits in der Bundesgesetzgebung verbindliche Richtlinien zur verursachergerechten innerkantonalen Verteilung der vom Bund an den Kanton ausgerichteten Ausgleichszahlungen aufgenommen werden. Der Bund muss kantonal verbindliche Regelungen auf Stufe Bundesgesetz erlassen, die die Kantone dazu verpflichten, die erhaltenen Bundeszahlungen gemäss den in den Städten und Gemeinden tatsächlich anfallenden Lasten zu verteilen.

Im Weiteren erwartet der Stadtrat von Winterthur, dass der Bund eine effektive Abgeltung der spezifischen Sonderlasten der Städte und Agglomerationen vornehmen wird. In der gesamten NFA-Debatte wurden politische Kompromisse zu Gunsten finanzschwacher Kantone beschlossen, die namentlich die städtisch ausgerichteten Kantone zu finanzieren haben. Der Stadtrat verlangt deshalb die Berücksichtigung der Expertenerkenntnisse, wonach die effektiven soziodemografischen Sonderlasten markant stärker zu Buche schlagen als die geographisch-topographischen und infolge dessen die Lastenausgleichsgefässe entsprechend dotiert werden sollen: Für den soziodemographischen Lastenausgleich müssen 27% der Ausgleichsmittel eingesetzt werden, für den Kernstadtfaktor 45-47% und für den geographisch-

topographischen Lastenausgleich 26-28%. Im Kanton Zürich betragen damit die Sonderlasten gemäss aktueller Berechnung nicht 60, sondern 140 Mio. Franken. Im Weiteren sind diese Ausgleichszahlungen ungeschmälert den aufwandleistenden Gemeinwesen weiterzuleiten.

Fédération des Entre- La mise en œuvre de la RPT nécessite notamment la modification d'une trentaine de lois fédérales qui prises Romandes sera opérée par un acte unique soumis au référendum facultatif. Si le référendum est lancé contre la RPT,

il serait demandé aux citoyens de se prononcer par oui ou par non sur un grand nombre de sujets fort hétérogènes. Cette manière de procéder nous paraît discutable tant politiquement que juridiquement.

Fédération des Entre- Le troisième message RPT devra clairement régler les questions financières inhérentes à la période transi-

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