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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages

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Allgemeiner Teil

(4.4) Regelungen, die den Ausstieg aus der Landwirtschaft behindern, sollen gelo-

ckert werden. Dies betrifft insbesondere die geplante Lockerung der Liquidationsgewinnsteuerregelung und von Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes, wie sie unter Ziff. 1.3.3.4 bzw. Ziff. 1.3.3.2 dargestellt sind.

(4.5) Das bäuerliche Bodenrecht und das landwirtschaftliche Pachtrecht sind da-

hingehend zu ändern, dass der öffentlich-rechtliche Schutz eines Hofes als Betriebseinheit nur noch besteht, wenn er mindestens 1,25 Standardarbeitskräfte zu beschäftigen vermag.

(4.6) Die Preisbegrenzung im Bodenrecht und die Pachtzinskontrolle für einzelne

Grundstücke im Pachtrecht sind abzuschaffen. Damit steigt die Attraktivität, ganze Betriebe parzellenweise zu verkaufen bzw. zu verpachten, was die Wachstumsmöglichkeiten der verbleibenden Betriebe erhöht.

1.5.5 Handlungsachse 5: Administration vereinfachen und Kontrollen koordinieren

Mit dem zunehmenden Gewicht der Direktzahlungen sind Kontrollen wichtig, sowohl für die Akzeptanz in der Bevölkerung als auch für den innerlandwirtschaftlichen Anspruch auf eine gerechte und korrekte Zuteilung der Mittel. Der Vollzug ist jedoch immer wieder zu überprüfen und wo möglich zu vereinfachen. Dabei ermöglichen auch Entwicklungen im Bereich der Informatik neue Lösungen.

(5.1) Die Daten für die Verwaltung der Direktzahlungen und jene der Tierverkehrs-

datenbank sollen durch das Bundesamt für Landwirtschaft zusammengeführt werden. Damit kann der administrative Aufwand sowohl auf den Betrieben als auch bei den Kantonen und den privaten Kontrollstellen reduziert werden. Zudem soll die Kontrollintensität auf den Betrieben mit einem risikobasierten Rating reduziert werden. Beim ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) soll die Nährstoffbilanz nur noch für Betriebe mit hohem Viehbesatz bzw. grosser Nährstoffzufuhr verlangt werden. Zudem sind bei den Pflanzenschutz- und den Fruchtfolgevorschriften Vereinfachungen vorgesehen. Mit den vorgeschlagenen Vereinfachungen wird der ökologische Leistungsstandard beibehalten.

(5.2) Die Kontrollen im Agrar-, Veterinär- und Lebensmittelrecht und weiteren

Rechtsbereichen sollen besser koordiniert werden (Art. 181 LwG). Zur Vereinheitlichung der Verfahren und der besseren Koordination des Vollzuges und zur Einsparung von Administrationskosten ist die Klärung der Frage notwendig, ob bzw. inwieweit die entsprechenden Kontroll- und/oder Vollzugseinheiten des Agrar-, Veterinär- und Lebensmittelrechts auf Stufe Bund zusammenzufassen sind. Mit dieser Zusammenfassung würde die Umsetzung von Artikel 182 LwG, der unter anderem die Einsetzung einer Zentralstelle zur Ermittlung von Zuwiderhandlungen in den Bereichen „geschützte Kennzeichnungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse“, „Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ und „Deklaration der Herkunft und der Produktionsmethode“ verlangt, wesentlich vereinfacht.

1.5.6 Umsetzungsschritte

Im Milchbereich soll ein erster Umlagerungsschritt bereits 2007 vorgenommen werden (Reduktion der Milchmarktstützung um 66 Mio. Fr., Einführung eines RGVE-Beitrags von 200 Fr./RGVE für Milchkühe). Der grosse Umlagerungsschritt soll dann