Rapport sur les résultats

Consultation 2006/94: Ordonnance sur la qualité du lait · 6 pages

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Beschlüsse:

• Der gemäss der Diskussion korrigierte Revisionsentwurf der MQV ist aus dem Anhang 1 er-

sichtlich. Die Sitzungsteilnehmer stimmen diesem zu. • Die Beträge für die Restfinanzierung wurden gemäss der Diskussion präzisiert und sind aus dem Anhang 2 ersichtlich. Die Sitzungsteilnehmer anerkennen die Berechnung. • Für das Jahr 2007 sichert die SMP die Restfinanzierung der QK von insgesamt maximal 833'617 Franken (inklusive allfällige MwSt.) der Anbietergemeinschaft, bestehend aus der Qualitas AG Zug und der Milchprüflabor AG Zollikofen, zu. Der Betrag wird im Verhältnis zu

den Kosten gemäss Anhang 2 per 31. Mai 2007 an die Qualitas AG Zug und die Milchprüfla-

bor AG Zollikofen überwiesen. • Die SMP, die VMI und die Fromarte definieren das Qualitätsabzugssystem nach Art. 7 des Revisionsentwurfes der MQV und organisieren das Inkasso.

• Die SMP, die VMI und die Fromarte sichern die Restfinanzierung der QK nach Art. 7 des Re-

visionsentwurfes MQV der genannten Anbietergemeinschaft (Aufteilung gemäss Kosten Anhang 2 an die Qualitas AG und die Milchprüflabor AG) wie folgt zu:

Jahr Maximaler Betrag in Franken Zahlbar

(inklusive allfällige MwSt.)

2008 516’100 31. Mai 2008

2009 530’760 31. Mai 2009

2010 545’684 31. Mai 2010

• Gemäss der Berechnung Anhang 2 trägt die Anbietergemeinschaft nachstehend aufgeführte Beträge selber:

Jahr Minimaler Betrag in Franken

2008 258’050

2009 265’380

2010 272’842

• Im Vertrag des BVET mit der Anbietergemeinschaft wird eine Rückzugsklausel der Anbieter-

gemeinschaft aufgenommen, falls die finanziellen Mittel des Bundes oder der Branche nicht eingebracht werden könnten. • Das BVET setzt den Fachausschuss gemäss Art. 10 des Revisionsentwurfes MQV ein:

o Aufgaben (nicht abschliessend):

ƒ Information über die Abwicklung der QK

ƒ Aufnahme von Anliegen der Branche

ƒ Weiterentwicklung der QK

o Zusammensetzung:

ƒ BVET (Leitung)

ƒ BLW

ƒ VMI

ƒ Fromarte

ƒ Anbietergemeinschaft

ƒ SMP

4. Weiteres Vorgehen

• Die Verantwortung zur Durchführung der QK bleibt beim BVET und der Anbietergemeinschaft.

• Die SMP lädt die Branchenvertreter und allfällig weitere Fachleute der Qualitätssicherung zur Erarbeitung des Qualitätsabzugssystems gemäss Art. 7 des Entwurfes der MQV ein.

• Das Protokoll wird von Herrn U. Keusen auf formale Korrektheit geprüft und anschliessend allen Beteiligten zur Stellungnahme und allfälliger Korrektur unterbreitet. Es wird anschliessend von den Vertretern der VMI, der Fromarte und der SMP unterzeichnet.

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