Rapport sur les résultats
Consultation 2007/2: Stratégie nationale en matière de cybersanté · 95 pages
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Anhörung Nationalen Strategie „eHealth“
Audition stratégie nationale en matière de cybersanté (« eHealth »)
Frage 6: Handlungsfeld «Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie» (S. 32ff)
Die Ziele/Meilensteine und Inhalte sind richtig und angemessen gesetzt,
sodass das Oberziel «Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie»
Abkür- erreicht werden kann (allenfalls Bemerkungen zur Dringlichkeit der aufgezung Art führten oder zu weiteren Zielen/Meilensteinen).
MEDGAT C Der zeitliche Ablauf ist zu konservativ. eHealth gewinnt als Wirtschaftsfak- 2 E tor in Europa zunehmend an Bedeutung. Beim vorgegebenen Zeitplan
würde sich die Schweiz Chancen vergeben.
Es ist dringend zu empfehlen, dass die nationale Koordinationsstelle mit Fachleuten von der Technik und Leistungserbringer zusammenarbeitet. Nur so wird parallel zur Konkretisierung auch die Realisierbarkeit überprüft.
MSDGP F Die Rolle von Bund und Kantonen ist ungenügend geklärt, sie sollten2
primär koordinieren, Standards setzen und subsidiär in einzelne Bereiche eingreifen, die von den einzelnen Anspruchsgruppen im Gesundheitswesen nicht oder nur teilweise abgedeckt sind. Entsprechend ist die Rolle der privaten Anbieter zu wenig berücksichtigt.
Rolle der privaten Akteure ist inhaltlich nicht geklärt. Die Aufzählung der Akteure im Gesundheitswesen ist unvollständig, die pharmazeutische Industrie fehlt.
PHS C0
PRIVA- B Rechtliche Rahmenbedingungen ermöglichen erst eine eHealth-Strategie. 0 TIM Allerdings wird es nicht einfach sein, diesbezüglich einen Konsens zu fin-
den. Ob hier eine Rahmenvereinbarung genügt, ist zu bezweifeln.
Die eHealth-Architektur ist als zentrales Element und eigenes Handlungsfeld zu würdigen. Dort vereinigen sich nämlich sämtliche übergeordneten Ziele: Effizienz, Qualität, Sicherheit. In Zusammenhang mit Sicherheit ist noch völlig unklar, wer die Daten verwaltet, wie sichergestellt werden soll, dass Privatversicherer nicht Zugriff auf Daten der Grundversorgung erhalten, wer über Änderungen entscheidet etc.
SAMW G0
Frist zu erreichen ist.
SANTES D Der Zeitplan ist ambitiös. Zu befürchten ist, dass die nötige Akzeptanz bei 0 den Leistungserbringern und vor allem bei den Patienten nicht in nützlicher SATW G Problème de calendrier2
SGAM C Die Schaffung eines Koordinationsorgans und der rechtlichen Grundlagen ist 2
zwingend. Damit ein Koordinationsorgan breit abgestützt und damit auch handlungsfähig ist, braucht es die Einbindung der wichtigsten Partner innerhalb des Koordinationsorgans und nicht lediglich als begleitende Berater.
Mit der Akzeptanz und Effizienz dieses Koordinationsorgans steht und fällt die Umsetzung der ganzen Strategie. Insofern sind die Entscheidungsträger gut beraten, wenn die Hausärzte/Grundversorger von Beginn an in diesem Koordinationsorgan vertreten sind.