Rapport sur les résultats

Consultation 2009/115: Assurance-invalidité - 6e révision de l'AI, deuxième volet (révision 6b) · 55 pages

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BL hingegen ist unzufrieden, dass in den einzelnen Sozialversicherungen weiterhin unbegründet verschiedene Ansätze für die Höhe der Kinderrenten gelten würden und beantragt eine Einheitslösung. Diese könnte so aussehen, dass für alle Kinderrenten bei Alter, Tod und Invalidität die bisherigen Prozentsätze (20%) gelten würden und eine Vereinheitlichung mit der beruflichen Vorsorge erreicht wird (so auch der Schweizerische Arbeitgeberverband).

Politische Parteien

Bei den politischen Parteien ist die Haltung ausgewogen. Die EVP mag dem Vorschlag nur zustimmen, wenn für laufende und neue Renten bei Einkommen bis zu einer gewissen Höhe eine Besitzstandregelung gefunden wird. Die CVP widersetzt sich mit Nachdruck der Reduktion von Kinderrenten, da ihr diese Massnahme sozial unverträglich scheint. Problematisch ist für sie ferner, dass mit den SKOS-Richtlinien argumentiert wird, da diese in erster Hand zur Existenzsicherung und zur Festlegung der Höhe der Ergänzungsleistungen dienen. Die SP hält fest: Le PS peine vraiment à entrer en matière sur cette mesure […]. Eventuellement, le PS pourrait y réfléchir à condition que l’on renonce à réduire les rentes principales et que des solutions pour procurer de nouvelles recettes soient proposées. Für die SVP hingegen zielt der Vorschlag durchaus in die richtige Richtung, geht aber zu wenig weit: Besser wäre es für sie, die Kinderrente gänzlich durch eine Kinderzulage für IV-Bezüger zu ersetzen, welche sich in Ausgestaltung wie Höhe an den Kinderzulagen gemäss FamZG orientiert. Auch für die FDP. DIE LIBERALEN.Die Liberalen bringt cette mesure des économies considérables, [elle est] juste et supportable. Il faut tenir compte […] du fait que des prestations sont parallèlement offertes par d’autres assurances sociales. Die Grüne Partei der Schweiz äussert sich nicht zum Thema.

Versicherungsorganisationen

Santésuisse sieht in der Massnahme bloss eine Verlagerung der Kosten und keine Einsparungen,

während der SVV/ASA die Massnahmen unterstützt, aber festhält, die Kürzung der Kinderrente führe wegen der Überentschädigungsregel zwar zu einer Entlastung der IV, was aber in der Regel durch eine Mehrbelastung der beruflichen Vorsorge kompensiert werden dürfte.

Behindertenorganisationen

Nur wenige Behindertenorganisationen (z.B. die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft) stimmen dieser Massnahme vorbehaltlos zu. Sehr viele Organisationen (z.B. insieme, Pro Mente sana, Integras, GELIKO, Avanti donne; Lungenliga Schweiz et. al.) schliessen sich der Stellungnahme der DOK an. Diese kann der Massnahme unter der Bedingung zustimmen, dass nicht noch kumulativ zu den Kinderrenten die Hauptrenten bei Personen mit einem Invaliditätsgrad zwischen 50% und 99% gekürzt werden und in der Vorlage zusätzliche Einnahmen vorgesehen sind. Integration Handicap und INSOS wollen die Massnahme im Sinne eines Sparbeitrages der betroffenen Menschen verstanden wissen, aber unter der Voraussetzung, dass auch Mehreinnahmen in der Vorlage integriert werden. Ob eine Organisation den Vorschlag ablehnt oder ihm unter Vorbehalt zustimmt, ist oft nur in der Tonalität auszumachen und deswegen nicht immer eindeutig zu entscheiden. Ziemlich eindeutig in ihrer Ablehnung sind der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen, der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband, der Schweizerische Blindenbund, die Genossenschaft Selbstbestimmtes Leben und Procap. Sie lehnen eine solche Familien- und Sozialpolitik mit dem Hinweis ab, Kinder sollten und dürften weder ein Armutsrisiko darstellen, noch sei es zulässig, dass sie unter der prekären finanziellen Situation ihrer Eltern lebten. Ferner halten sie die Orientierung an den Aequivalenzskalen der OECD und der SKOS nicht für sinnvoll: OECD-Richtlinien wollten extremste Armut von kinderreichen Familien in sehr armen Ländern vermeiden, ihr Ziel sei nicht die gesellschaftliche Teilhabe in Würde. Auch die Gesellschaft für Cystische Fibrose vertritt die Auffassung, die Kürzung der Kinderrenten sei nur in Betracht zu ziehen, wenn die eigentlichen Invalidenrenten nicht gekürzt würden. Pro Infirmis schliesslich ist nicht gegen eine Kürzung, wenn bei der Einführung des verfeinerten Rentenabstufungssystems keine massiven Rentenkürzungen vorgenommen werden.