Rapport sur les résultats
Consultation 2012/100: LF sur l'assurance-maladie (LAMal) (Réintroduction temporaire de l'admission selon le besoin) · 96 pages
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dige Durchmischung der Patientinnen und Patienten. Den Spitälern verbleiben vor allem die komplexen Fälle, welche die Durchschnittskosten deutlich übersteigen. Daraus ergeben sich in den Tarifverhandlungen mit den Versicherern Schwierigkeiten, da diese die Spitäler und Kliniken für solche Leistungen mit einem Anbieter in der freien Praxis direkt vergleichen. Die Mehrheit unserer Mitglieder erachtet den Zulassungsstopp für Spital- und Klinikambulatorien als ungeeignet, um dieses Problem zu beheben.
6 Qualität und Zugang statt Zulassungsstopp
Der Bund setzt sich für eine Qualitätssicherung in den Spitälern ein. Unter der Annahme, dass der demographische Wandel auch mehr medizinische Behandlungen bedingt, stellt der Bund mit dieser Vorlage nun gleichzeitig Regeln zum relativen Personalabbau und damit zum Qualitätsabbau auf. Der Zulassungsstopp verhindert die Bildung und den Aufbau von Kompetenzzentren und behindert damit den medizinischen Fortschritt, wenn keine Weiterentwicklung des medizinischen Angebots stattfinden darf. Die kantonale Planung via Bedürfnisfestlegung bedeutet nichts anderes als eine Kapazitätsbeschränkung in den Spitälern, Kliniken und Pflegeinstitutionen und damit eine Rationierung. Wenn die H+ Mitglieder nicht mehr das notwendige Personal anstellen dürfen, geht dies zu Lasten der Patientinnen und Patienten. Planung durch Beschränkung bedeutet Rationierung. Diese lehnt H+ entschieden ab.
7 Kostensenkung statt Zulassungsstopp
Die Leistungssteigerung im ambulanten Bereich der Spitäler und Kliniken entspricht der eidgenössischen und den kantonalen Politiken, stationäre Leistungen in den ambulanten Bereich zu verlagern, um damit Kosten zu sparen. Die Spitäler und Kliniken haben das Wachstum der stationären Leistungen und deren Kosten durch die Verlagerungen in den deutlich günstigeren ambulanten Bereich wesentlich gebremst. Der Zulassungsstopp in Spitälern und Kliniken soll nun einen Deckel auf ambulante Spitalbehandlungen setzen und verhindert so eine Kosteneinsparung. Der Zulassungsstopp unterbindet die volkswirtschaftlich sinnvolle Verkürzung von Behandlungs- bzw. Aufenthaltsdauern. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass in Deutschland mit der Einführung der DRG das Verbot zum Betrieb von Spitalambulatorien gerade aufgehoben wurde.
8 Mehr Notfalldienste statt Zulassungstopp
Es ist eine Tatsache, dass niedergelassene Grundversorger weniger für Notfallbehandlungen zur Verfügung stehen als früher, was zu mehr Patientinnen und Patienten in den Spitalnotfällen führt. Verschiedene Fachbereiche sind davon besonders betroffen, namentlich die Pädiatrie und Psychiatrie. Sie kennen bereits heute einen Personalmangel. Spitäler und Hausärzte haben vielerorts gute Kooperationen gefunden, um Lücken zu schliessen und ihre knappen Personalressourcen gemeinsam optimal zu nutzen, z.B. mit dem sogenannten Badener Modell. Gruppenpraxen bei Spitälern oder die Spitalambulatorien selber übernehmen die Notfalldienste in der Nacht und an Wochenenden, wenn die Arztpraxen geschlossen sind. Die Kooperationen sind praxisorientiert und werden von den Beteiligten getragen. Meist sind Spitäler öffentlicher Trägerschaft betroffen. Die Kantone mussten hierzu nicht involviert werden.
9 Personal einstellen statt Zulassungsstopp
Heute herrscht in vielen Spitälern und Kliniken Personal- und Ärztemangel, kein Überschuss. Die Kantone können die Engpässe der Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen bei den Ärztinnen und Ärzten nicht mit der Planung des ärztlichen Personals der Spitalambulatorien lösen.
10 Mehr Ausbildung statt Zulassungsstopp
Das Bundesamt für Gesundheit unterstützt einerseits die Ausbildung von mehr Medizinalpersonal, um den zukünftigen Behandlungsbedarf zu decken. Ande-