Rapport sur les résultats
Consultation 2012/66: Ordonnance sur les compétences en matière de métrologie · 10 pages
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1. Ausgangslage
Am 1. Januar 2013 trat das Bundesgesetz vom 17. Juni 2011 über das Messwesen (Messgesetz, MessG; SR 941.20) in Kraft. Es bewirkte keine Neuverteilung der Zuständigkeiten im Messwesen zwischen den Kantonen und dem Bund. Des Weiteren änderte sich auch die Rolle der Eichstellen nicht. Auf Verordnungsstufe waren dennoch zahlreiche formelle Anpassungen notwendig, so dass sich eine Totalrevision des Verordnungsrechts aufdrängte. Diese Gelegenheit wurde genutzt, um die Vorschriften über die Zuständigkeiten im Messwesen in einer einzigen Verordnung zusammenzufassen. Gleichzeitig wurden verschiedene Vorschriften klarer formuliert und einige punktuelle Neuerungen eingeführt. Neben den Zuständigkeiten der Kantone und der Eichstellen regelt die neue Verordnung auch die Zuständigkeit des Eidgenössischen Instituts für Metrologie (METAS).
Mit der Verordnung vom 7. Dezember 2012 über die Zuständigkeiten im Messwesen (ZMessV; SR 941.206) wurden zwei Verordnungen ersetzt:
• Die Verordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Kantone im Messwesen vom 15. Februar 2006 und
• die Eichstellenverordnung vom 15. Februar 2006.
In der Botschaft zum Messwesen vom 27. Oktober 2010 (BBl 2010 8013) hatte der Bundesrat angekündigt, dass die Kantone zu den Ausführungsvorschriften über ihre Zuständigkeit konsultiert werden würden. Mit Schreiben des Bundesamts für Metrologie vom 12. Juli 2012 wurden die Kantone, die interessierten Verbände und Organisationen sowie die Eichstellen zur Stellungnahme bis zum 31. August 2012 zu einem Entwurf zur ZMessV (E-ZMessV) eingeladen. Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse dieser Anhörung zusammen.
2. Anhörungsteilnehmer
Für diese Anhörung wurden insgesamt 89 Adressaten und Adressatinnen angeschrieben, nämlich alle Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), interessierte Verbände und Organisationen und alle Eichstellen.
Bei den Kantonen haben mehr als die Hälfte ein Antwortschreiben mit Anmerkungen eingereicht. Die Kantone BL, TI, VS und die KdK reichten keine Antwort ein. Die Kantone NW, FR, SO, VD, GE und JU waren mit dem Entwurf einverstanden und verzichteten explizit auf eine weitergehende Stellungnahme.
Von den angeschriebenen Verbänden und Organisationen reichte knapp die Hälfte eine Antwort ein, wovon nur der Verband Schweizerischer Eichmeister (VSE) Anmerkungen zur Verordnung vorbrachte, während die restlichen Verbände und Organisationen explizit auf eine Stellungnahme verzichteten.
Bei den Eichstellen war es ein Viertel, der eine Antwort einreichte, wobei 8 explizit auf eine Stellungnahme verzichteten.
Zusätzlich meldete sich eine Unternehmung (Swiss Waagen DC GmbH) von sich aus zu Wort.
Eine Übersicht über die Anhörungsadressatinnen und -adressaten und die zusätzliche Stellungnahme befindet sich im Anhang.
3. Überblick über die Stellungnahmen
Das Interesse der Kantone, Ihre Anliegen vorzubringen, war gross. Gesamthaft hatten 17 Kantone Verbesserungswünsche zur Verordnung, sechs verzichteten explizit auf eine Stellungnahme und drei sowie die Konferenz der Kantonsregierungen nahmen keine Stellung.
Im Allgemeinen begrüssen es die Kantone, dass das Messmittelgesetz von 2011 im Bereich der Zuständigkeiten im Messwesen zwischen dem Bund und den Kantonen keine Neuverteilung bewirkt und auch die Rolle der Eichstellen gleich bleibt.
Des Weiteren wird die Bestrebung, die Vorschriften über die Zuständigkeit im Messwesen in einer Verordnung zusammenzuführen sowie einzelne Artikel klarer zu formulieren, von vielen angeschriebenen Adressaten positiv aufgenommen.