Rapporto sui risultati

Consultazione 1995/11: Ordonnanza sull'assicurazione malattie · 69 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 35Fedlex · Rapporto sui risultati

Vemehmlassung

Vuordnung übw die Krankenvusicherung(KVV) Juni 1995

33 Das BSV muss Kennzahlen veröffentlichen. - GR, AR, Al,

SG, GL, SH, ZH

- SPS

- FMH

- SPO

-KF - SBK - FRC

33bis neu Die Behandlungsfallstatistik des Krankenkassenkonkordates ist von - FMH

den Kassen gemeinsam mit den Verbänden der Leistungserbringv

zu erstellen. Bisher besteht keine genügende gesetzliche Grundlage

für diese Statistik und es fehlen die Rahmenbedingungen,die ihre

inhaltliche Richtigkeit und korrekte Verwendung sicherstellen. Der

Entwurf übergeht zudem die berechtigte Empfehlung der Kartell-

kommission an die Tarifpartner, gemeinsame Konzepte zur Wirt-

schaftlichkeitsüberprüfung zu erarbeiten.

Antrag: c) •Das Konkordat Schweizerischer KrankenkassuI führt unter Beizug

der Verbände der Leistungsert)ringer eine gesamtschweizerische

Behandlungskostenstatistik. Inhalte, EItlebungsmodalitäten und Zu-

gang zu den Daten werden durch die Dachverbände geregelt. Kön-

nen sie sich nicht einigen, entscheidet der Bundesrat.-

109bis Verlangen Wirkungsanalysen zu bspw.: - SDK

(neu) KVG 32, 43, 49, 56, 57, 58. . LU,SZ GR„

AR, Al, SG, GL, Zu regeln sind die folgende Elemente: NW, OW, SH, UR, ZH, ZG (1) Planung der Evaluation, Bestimmung der zu beurteilenden Ge-

genstände;

(2) Durchführung von Analysen betreffend die Zielerreichung von

Bestimmungen des Gesetzes und der Vo;

(3) Finanzierung(Ressortforschung des Bundes):

C j 0

Artikel 31-36 Bezeichnung der Leistungen

Artikel Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Vorbringende

34 Es wird verlangt, dass sämtliche Pflichtleistungen ausdrücklich in Aufzählung in

Posittvlistenzu bezeichnen sind. der mittleren

Spalte

GR, TG, SH, SG, ZH, GL, Al, AR LPS

Spitex-Verband Schweiz

FMH

VSAO SVPK

Ärztea lft LU

rtse nächste Seite