Rapporto sui risultati

Consultazione 1995/11: Ordonnanza sull'assicurazione malattie · 69 pagine

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Vernehmlassung

Verordnung über die Krankenversicherung (KW) Juni 1995

80 al. 5 Remplacer15% par 20% (cf. art. 88, 4 al.). - FDP - KSK -VD

- teilweise PKU

81 Les rësarves sont inutiless'il y a une garantiede dëfictt. m

81 -Besitzt der Versicherer..., so berücksichtigtdas BSV diese Garantie - PKU

im Sinne einer Rückversicherung gemäss Mikel 80 Absatz 5, bei

der sich der... auszuzahlen. Bei der Ermittlungdes Defizits sind die

notwendigen Mindestreserven mtteinzubeziehen.-

82 30% durch 20% ersetzen. - AHV/IV

82 Der Bundesrat soll eingrenzendereAussagen machen. • Pro Infirmis

82 Eine optimale Mlagestrategie erfordert eine Diversifikation in ver- - VSAO

schiedenste Anlagunodelle. Analogie zu BW 2 herstellen. f)

82 Grossen Versicherern sollte man mehr Freiheitlassen, kleineren - PKU

Versicherem sollte man strengere Richtlinien geben. Die Gefahren

der derivativenFinanzinstrumentebei unprofessionellerArwendung

soltten begrenzt werden.

Analogiezu M. 9 Vo 1zum KUVG, mit Berücksichtigung'du Grösse

der Versicherer.

82 Da das Gesetz den Versicherungsträgern verbietet, Leistungen zu FMH

erbringen, sollte ihnen auch ein Investttionsvwbot im Bereich der sso

Leistungserbringu auferlegt werden.

Art. 82 ist entsprechend zu ergänzen.

82 Abs. 1 Es ist zu präzisieren, dass diese Vorschriften nur für Anlagen im m

Rahmen der obligatorischen Krankenpnegeversicherung und der

freiwilligenTaggeldversicherung gelten.

82 Abs. 3 Die Versicherer können gemäss lit. c, d und e bis zu 60% bei ihren - SGV0

eigenen Sparten anlegen. Das ist zu viel.

0

82 Abs. 3 Statt 30% sollten nur 20% in Form von Immobilien gestattet wer- m

lit. c den

82 Abs. 3 a rankenkassen . SVPK lit. d im eigulul BetriebzulassuI. Zu grosses Risiko.

82 Abs. 3 Es sollte noch der Anteil der Aktien und der derivaten Finanzinstru- - SPS

lit.d mente hinzugefügt wuden.

82 Abs. 3 Analogie zu Art. 57 BW 2 herstellen.•Arlagen und Guthaben im ei. - Zultralvw. lit.d genul Betrieb bis zu 10% des Vumögens-. Der Rest ist zu strei- band schweiz.

chen, Arbeitgeber-Organisationen 82 Abs. 3 Diese Bestimmung ist überflüssig. - FPS

lit. e