Rapporto sui risultati
Consultazione 1995/11: Ordonnanza sull'assicurazione malattie · 69 pagine
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Vernehmlassung
Verordnung über die Krankenversicherung (KW) Juni 1995
(Fortsetzung)
Begründung:
Heute ist es nicht überblickbar, ob bis Ende 1997 die Kenntnisse
derart fortgeschritten sind, dass Verträge abgeschlosswl werdul
könnul.
Abs. 2 - 6 streichen. Qualitätssicherung ist Wettbewerbsinstrument
und entzieht sich einer staatlicher Regelung. Die Nationale Arbeits-
gemeinschaft für Qualitätsfördwung im Gesundheitswesen be
spricht Verträge, sie könnte auch Kontrolle steuern.
79 Abs. 1 Kriterien für die Elemente -Behandlungsergebnisse, Angemesswl- -BS
heit der Leistung und Zufriedenheit des Patienten und der Patientin-
(s. Botschaft) definierwl.
79 Abs. 1 Ergänzung: •...an die Qualitätder Leistungen, die Erhaltungund - KSK
Förduung der Qualität, ... den neuesten allgemein anerkannten
Standards zu entsprechen unter Berücksichtigung der Wirtschaft-
lichkeit.'
79 Abs. 1 FMH-Vorschlag für Neuformuliarung: FMH
-Die Leistungserbringer und deren Verbände erarbeiten Qualttätssi- sso cherungskonzepte und -Programme. Die Modalttätul du Durchfüh- svKP rung (Kontrolleund Finanzierung)wwden in den Tarifverträgul oder FSP in besonderen Qualitätssicherungsverträgen mit den Versicharem
oder deren Verbänden vueinbart.-
Begründung:
Es ist darauf Rücksicht zu nehmul, dass die Qualitätskontrollepri-
mär bei dul Berufsvwbändul liegt.
79 Abs. 1 Abs. 1 und 3 streichen und wie folgt ersetzen: m
und 3 -Die Dachorganisation der Leistungserbringer und der Krankenver- - SPS
sicherer sowie die interessierten Organisationen legen fest, nach - SPO welchen Kriterien auf gesamtschweizerischer Ebene - SKS
• die Sicherung der Qualität und - FRC
- der zweckmässige Einsatz der obligatorisch versicherten Leistun- - ACSI0
gen - ASKIO zu ermitteln und systematisch wissenschaftlich zu überprüfen sind. - Pro Mente0
Die Kriterienwerden dem EDI mitgeteilt.Sie sind beim Abschluss Sana von Tarifverträgen zu berücksichtigen. Die Kriterien werdul von den - SAV Dachorganisationul der Leistungsubringer und du Krankenvusi- - (BVG ähnlich) cherer sowie den interessierten Organisationen periodisch auf ihre - SKS möchte Zweckmässigkett überprüft und nötigenfalls den Zielsetzungen an- Kommission gepasst.-
Begründung:
Einheitliche Kriterien ermitteln. Die Erfudemisse von M. 58 KVG
können in der Schweiz nur durch eine Qualitätssichwung im inter-
kantonalan oder gesamtschweizerischen Rahmen vuwirklicht wer-
den