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Consultazione 1999/5: Legge sull'assicurazione malattie (LAMal) (Finanziamento ospedaliero) · 113 pagine

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EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN DEPARTEMENT FEDERAL DE L'INTERIEUR DIPARTIMENTO FEDERALE DELL'INTERNO 0 DEPARTAMENT FEDERAL DA L'INTERN

3003 Bern, 8. März 1999

An das Schweizerische Bundesgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht

Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Spitalfinanzierung): Vernehmlassungsverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren Bundesrichter

In der Beilage unterbreiten wir Ihnen einen Bericht zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG).

Mit dieser Teilrevision soll vor allem das Funktionieren der Systemelemente des KVG im Bereich der Spitalfinanzierung verbessert werden; zudem wird die Bereinigung von einigen Unklarheiten angestrebt.

Da die Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2001 in Kraft treten soll, sind wir aufgrund der gebotenen Dringlichkeit leider gezwungen, die übliche Vernehmlassungsfrist etwas zu verkürzen. Wir bitten Sie, den Entwurf zu

prüfen und dem Bundesamt für Sozialversicherung, 3003 Bern, Ihre allfällige Stellungnahme zu den Sie interessierenden Punkten bis zum 23. April 1999 zukommen zu lassen.

Wir danken Ihnen für Ihre Mitwirkung.

Mit vorzüglicher Hochachtung

EIDGENÖSSISCHES DEPARTE-MENT DES INNERN

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Ruth Dreifuss

Bundespräsidentin