Rapporto sui risultati

Consultazione 2000/27: Legge federale sulla revisione e l'unificazione del diritto della responsabilità civile (Legge sulla responsabilità civile) · 452 pagine

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Gefährdungshaftung in der Schweiz oder gar die zurzeit in Diskussion stehende Haftungsregelung im Rahmen der Genlex. Die Schweiz würde einmal mehr durch besonders radikale Vorschläge zusätzliche Differenzen zur EU-Gesetzgebung schaffen.

5. Fehlender Bezug zu den ökonomischen Grundlagen von Haftpflichtregelungen

Zusätzlich zu den anderen Einwänden gegen den Expertenentwurf besteht ein wesentlicher Mangel der Vernehmlassungsvorlage darin, dass weder die ökonomischen Grundlagen des Haftpflichtrechtes noch die Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Umfeld geprüft worden sind.

- Ökonomie des Haftpflichtrechts (law and economics)

Es existiert eine umfangreiche Literatur zu den ökonomischen Grundlagen der Ausgestaltung des Haftpflichtrechts, mit dem Ziel, die im Zusammenhang mit den Schäden entstehenden Präventions- und Reparationskosten und damit den Schaden selbst zu minimieren und den Nutzen von wirtschaftlichen (und anderen Tätigkeiten) zu berücksichtigen. Die wohl wichtigste Erkenntnis dieser Analysen ist, dass - ausser in den wenigen Fällen, wo nur eine Partei den Schaden vermeiden kann - effiziente Lösungen meist darin bestehen, dass beide Parteien zur Vermeidung des Schadens beitragen. Zu den wenigen Fällen gehört etwa die Haftung für Staumauern, zu den häufigen Fällen etwa der Betrieb eines Autos, das Verhalten eines Fussgängers im Verkehr oder der Gebrauch eines Produktes.

Die Vernehmlassungsvorlage geht in keiner Art und Weise auf derartige Überlegungen ein, sondern postuliert eine massive einseitige Verschärfung des Haftpflichtrechts zu Lasten des „Verursachers“. Jede so gestaltete Lösung schafft erhebliche volkswirtschaftliche Zusatzkosten, die vermieden werden könnten.

- Frage der Versicherbarkeit

Die Einführung z.B. einer allgemeinen Gefährdungshaftung, einer völlig undefinierten zivilrechtlichen Haftung für eigentliche Umweltschäden, die Ausdehnung der Organisationshaftung oder das Verbot von Haftungsbeschränkungen und Beweiserleichterungen schafft Haftungsrisiken, welche die generelle Frage der Versicherbarkeit, des allfälligen Versicherungsumfanges und der allenfalls von der Branche zu erwartenden Einschränkungen und Bedingungen aufwerfen. Die hieraus entstehenden ökonomischen und anderen Konsequenzen sind ebenfalls völlig unklar und offenbar nicht überdacht und unter dem Aspekt der Versicherbarkeit geprüft worden. Wir zweifeln stark daran, ob sich ein solches „Paket“ überhaupt versichern lässt.

- Gesamtwirtschaftliche und sektorielle Betrachtungen

Unter gesamtwirtschaftlicher Optik ist unbedingt zusätzlich zu klären, wie sich die durch die Vorlage nötig gemachten zusätzlichen Vorsorgekosten seitens der „Verursacher“ in etwa entwickeln könnten (sofern die technischen Möglichkeiten zu solchen Massnahmen bestehen und der abnehmende Grenznutzen berücksichtigt wird). Derartige Betrachtungen können und müssen für die wichtigsten Sektoren einzeln vorge-