Rapporto sui risultati

Consultazione 2001/15: Revisione del Codice delle obbligazioni (congedo maternità pagato) · 121 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 78Fedlex · Rapporto sui risultati

Die Ausdehnung des bezahlten Mutterschaftsurlaubs auf 14 Wochen scheint in Würdigung der Bedürfnisse von Mutter und Kind vertretbar (man denke an die Zeit bis zur Einstellung eines stabilen Schlafrhythmus beim Kind). Allerdings sind nach Auffassung des KMU-Forums die arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die ein Arbeitsverbot von nur 8 Wochen vorsehen, beizubehalten. Weiter soll es Arbeitgebern und Arbeitsnehmern unbelassen bleiben, nach Ablauf der Sperrfrist gemäss Arbeitsgesetz auch eine flexible Wiederaufnahme der Beschäftigung zu vereinbaren. Der Mutterschaftsurlaub sollte deshalb in Tagen festgelegt werden, die innert eines weiter gesteckten Zeitraums bezogen werden können.

Ausgehend von der Feststellung, dass Urlaube wegen Mutterschaft die Einstellungschancen verringern, werden nachstehend einige Überlegungen angestellt, wie die Beschäftigungschancen junger Frauen verbessert werden könnten:

Wenn ein Betrieb damit rechnen kann, dass die Mitarbeiterin nach dem Mutterschaftsurlaub wieder für das Unternehmen tätig wird, erhöht dies die Anstellungschancen.

Damit die Unternehmen genügend Spielraum haben, um durch grosszügigere Lösungen (100%, vier Monate) namentlich die Mitarbeiterinnen zu honorieren, die dem Unternehmen treu bleiben oder lange treu waren, ist eine Lohnfortzahlung von 14 Wochen zu 80% hinreichend.

Von Nachteil wäre eine längere Garantie der Stelle als heute. Die zahlreichen Betriebe mit 1-3 Kaderstellen und 5-15 Beschäftigten sind auf einen ausgeklügelten Mix von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten angewiesen, namentlich wenn sie lange Öffnungs- resp. Betriebszeiten abzudecken haben. Ein mehrmonatiger Ausfall einer Mitarbeiterin macht hier meist eine Neueinstellung erforderlich, namentlich auch, weil die Mitarbeiterin nach dem ersten Kind oftmals ihren Beschäftigungsgrad zu verändern beabsichtigt. Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist in solchen Konstellationen manchmal die einzige betriebswirtschaftlich mögliche Lösung. Das Risiko wird allerdings gemildert, wenn auf dem Arbeitsmarkt ein Pool von Studenten, Praktikanten u.ä.m. greifbar ist, der namentlich auch in qualifizierten Stellungen vorübergehende Stellvertretungen ausüben kann.

Von einer Verlängerung der Garantie der Stelle ist abzusehen. Vielmehr ist darauf zu achten, dass die Ausbildungsreglemente Einsätze in der Praxis vorsehen und dass Vorschriften über die Anwesenheit/Beteiligung besonders qualifizierter Mitarbeiter temporäre Stellvertretungen durch solche Praktikanten zulassen, soweit dies verantwortbar ist.

Da die Probleme mit der Dauer der Absenz wachsen, stellt sich die Frage, ob nicht auch der Vater des Kindes einen Teil des Mutterschaftsurlaubes in Anspruch nehmen könnte.

Das KMU-Forum ist zwar der Meinung, dass eine Bezugsmöglichkeit von Teilen des Mutterschaftsurlaub durch den Vater dem modernen Familienbild entspricht und gerade bei Frauen in Kaderpositionen Konflikte zwischen Beruf und Familie entschärfen kann. Allerdings sollten durch diesen Urlaub nicht an zwei Arbeitsplätzen grosse Friktionen entstehen. Auch ist der Koordinationsaufwand zwischen den beiden Arbeitgebern zu bedenken, was die Limitierung einer