Rapporto sui risultati
Consultazione 2001/15: Revisione del Codice delle obbligazioni (congedo maternità pagato) · 121 pagine
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3 Zusammenstellung der Vernehmlassungen Classement des réponses suite à la procédure de consultation Risultati della procedura di consultazione
31 Im allgemeinen / En général / In generale
311 Grundsätzliche Zustimmung zum Vorentwurf
Approbation de principe de l'avant-projet
Approvazione di principio dell'avamprogetto
Kantone / Cantons / Cantoni
AR: Einmal mehr wird mit einem Vorschlag für einen bezahlten Mutterschaftsurlaub
versucht, den unterschiedlichen Interessen zu diesem Thema gerecht zu werden, damit dem seit über 50 Jahren bestehenden Verfassungsauftrag (vgl. Art. 116 Abs. 3 und 4 der neuen Bundesverfassung vom 18. Dezember 1998) Nachachtung verschafft werden kann. Der Bundesrat stellt eine Änderung des Obligationenrechts zur Diskussion, womit ein Mutterschaftsurlaub und eine Lohnfortzahlung während des Urlaubs vorgeschlagen wird.
Den Medien war zu entnehmen, mit dem unterbreiteten Vorentwurf machte der Bundesrat klar, dass er aus Respekt vor dem Volkswillen - im Juni 1999 lehnten die Stimmberechtigten die Einführung einer Mutterschaftsversicherung ab - von sich aus keine Lösung aufgleisen wollte, bei welcher der Lohnausfall der Mütter ganz oder teilweise von einer bestehenden oder neu zu schaffenden Versicherung gedeckt wird. Es ergab sich weiter, dass der rein obligationenrechtliche Vorschlag des Bundesrates - also eine allein von der Arbeitgeberseite zu finanzierende Lösung - dem Parlament zu wenig weit geht. Dieses sieht anscheinend eher einen akzeptablen Ansatz in Richtung einer Versicherungslösung. Der Bundesrat ist aber andererseits offenbar nicht gewillt, die forschere parlamentarische Gangart zu übernehmen. Der Weg über das Obligationenrecht wurde in diesem Zusammenhang auch als Übergangslösung bezeichnet (siehe NZZ vom 16. Juni 2001, S. 13).
Der Regierungsrat unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung einer Lösung, wie sie der "parlamentarischen Initiative Triponez" zugrundeliegt und die mit einer über die Erwerbsersatzordnung finanzierten Versicherung den erwerbstätigen Müttern während 14 Wochen 80 Prozent des Lohnes garantieren will. Ein solcher Vorschlag ist indessen nicht Gegenstand dieser Vernehmlassung. Für den Fall, dass sich keine Versicherungslösung abzeichnet, spricht sich der Regierungsrat zur Vernehmlassungsvorlage folgendermassen aus:
Die Meinungen, auf welche Weise ein bezahlter Mutterschaftsurlaub zu realisieren sei, gehen - wie selten bei einem Sachgeschäft - wegen unterschiedlicher Vorstellungen über die Finanzierung weit auseinander. Damit stellt sich die Frage, ob mit der vom Bundesrat favorisierten Lösung nicht insofern etwas gewonnen werden kann, als - in der Sprache eines allgemeinen Sprichwortes - der Spatz in der Hand besser ist, als die Taube auf dem Dach. Der Regierungsrat sieht in der vorgeschlagenen Revision des Obligationenrechts für einen bezahlten Mutterschaftsurlaub einen durchaus prüfenswerten und nicht von vorneherein abwegigen Lösungsansatz, der sich - auch wenn es letztlich nur um eine Übergangslösung gehen sollte - weiter zu diskutieren lohnt.