Rapporto sui risultati
Consultazione 2001/7: Legge sulla Banca nazionale (LBN) · 144 pagine
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Révision de la loi sur la Banque nationale Résultats de la consultation
bankauftrags.
1.05 SZ Wir unterstützen die Präzisierung des verfassungsrechtlichen Notenbankauftrages und
sind damit einverstanden, dass die Preisstabilität in den Mittelpunkt gestellt wird.
1.06 OW Wir sind der Ansicht, dass eine präzise Umschreibung der Nationalbankaufgaben im
Gesetz und die grösste Unabhängigkeit der Nationalbank bei der Erfüllung dieser Aufgaben beste Gewähr für die Sicherung der Geldwertstabilität ist.
1.07 NW Die Formulierung erlaubt der SNB genügend Handlungsspielraum, um Preisstabilität,
aber auch Wirtschaftswachstum und Vollbeschäftigung zu fördern.
1.08 GL Die vorgeschlagene Formulierung des Auftrags der Nationalbank ist sehr stark auf die
Preisstabilität ausgerichtet. Die Preisstabilität ist aber nur ein Bestandteil der Geldpolitik. Bereits in den vergangenen Jahren (1990 bis 1996) hat die Nationalbank ihre Interventionen sehr stark auf die Einhaltung der Preisstabilität und weniger auf das allgemeine Wirtschaftswachstum und die Vollbeschäftigung ausgerichtet. Daraus ist die wirtschaftliche Stagnation in den frühen 90er Jahren entstanden.
Wir würden vorschlagen, auf eine numerische Aufzählung der Preisstabilität im NBG
zu verzichten. Der Handlungsspielraum der Nationalbank wir durch einen solchen Verzicht wesentlich grösser.
Sollte die Preisstabilität im Gesetz enthalten bleiben, müssten auch noch Kriterien wie Vollbeschäftigung und Wirtschaftswachstum ins Gesetz aufgenommen werden.
1.09 ZG Wir begrüssen die Präzisierung des Auftrags der Nationalbank (SNB) im revidierten
NBG gegenüber der Formulierung in der Bundesverfassung. Es ist wichtig, den weit gefassten Auftrag der SNB gemäss Bundesverfassung auf Gesetzesstufe zu konkretisieren, insbesondere ist es im Gesamtinteresse des Landes von grösster Wichtigkeit, dass die Preisstabilität als explizites Ziel der SNB verankert wird. Die Wiederholung des Gesamtinteresses auf Gesetzesstufe bewirkt zudem eine Akzentuierung der durch die SNB zu tragenden gesamtwirtschaftlichen Verantwortung. Die Erwähnung der konjunkturel-
len Entwicklung untermauert die Mitverantwortung der SNB im Notenbankauftrag.
Im Übrigen ist die präzise Fassung des Auftrags der SNB auf Gesetzesstufe unabdingbare Voraussetzung für eine im Nachfolgenden noch zu besprechende Rechenschaftspflicht.
1.10 FR Sans vouloir entrer en discussion sur l'importance macro-économique de la stabilité des
prix, il nous semble judicieux de renoncer à fixer numériquement la stabilité des prix
(pourcentage d'inflation) dans le cadre de la loi. Une conduite précise de la politique monétaire semble, de nos jours, à peine réalisable. La marge de manœuvre de la BNS serait, au gré de la situation économique, restreinte par un objectif quantitatif de la stabilité des prix.
1.11 SO Wir vertreten die Auffassung, dass eine präzise Umschreibung der Nationalbankaufga-
ben in der Bundesverfassung und grösste Unabhängigkeit der Nationalbank bei der Erfüllung dieser Aufgaben beste Gewähr für die Sicherung der Geldwertstabilität sind.
Ohne auf die makroökonomische Bedeutung der Preisstabilität einzugehen, scheint es uns
sinnvoll, dass auf eine numerische Fixierung von Preisstabilität auf Gesetzesstufe
verzichtet wird. Eine präzise Steuerung der Geldpolitik scheint kaum möglich zu sein, und der Handlungsspielraum der SNB würde durch eine quantitative Vorgabe der Preisstabilität je nach Wirtschaftslage stark eingeschränkt.
1.12 BS Die Formulierung des Notenbankauftrags ist zu einseitig auf die Geldwertstabilität und
zu wenig auf die gedeihliche Entwicklung der Wirtschaft ausgerichtet. Die Ziele der
Geldpolitik sind weiter zu stecken als nur die Preisstabilität. Die Geldpolitik kann letztlich nur im Dienste der nationalen Wohlfahrt gesehen werden. Deshalb muss auch das allgemeine Wirtschaftswachstum und die Vollbeschäftigung berücksichtigt werden. Konkret könnten wir uns folgende Formulierung für Art. 5 vorstellen:
„Aufgabe der Nationalbank ist es, stabile monetäre Rahmenbedingungen zu schaffen, um Vollbeschäftigung, Wachstum und Preisstabilität zu fördern.“
1.13 BL Unterstützung der Position der FDK