Rapporto sui risultati

Consultazione 2002/17: Unificazione della procedura civile (Codice di procedura civile svizzero) · 956 pagine

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andererseits ein Ausbau mit Hinweis auf die damit verbundenen Kosten abgelehnt (z.B. AI, economiesuisse, ZHK; vgl. auch unten 313).

− Grosse Bedeutung messen die Vernehmlassungsteilnehmer der Koordi-

nation mit dem Bundesgerichtsgesetz zu (z.B. Bger bei Art. 286).

312 Gerichtsorganisation

Die Belassung der Gerichtsorganisation bei den Kantonen wird nur vereinzelt bedauert (OAFRI), von den Kantonen jedoch einhellig begrüsst und gefordert.

Vereinzelt wird die Einführung von Sondergerichten wie etwa Familiengerichten verlangt (z.B. Uni ZH). Deutliche Kritik erfährt der Vorschlag, Entscheide eines Handelsgerichtes auch innerkantonal anfechten zu können (so sämtliche Handelsgerichtskantone AG, BE, SG, ZH; vgl. ferner AVZH, OGZH, Uni BE, Uni ZH). Mehrheitlich kritisiert wird auch das Paritätserfordernis für die Schlichtungsbehörde – es habe sich wenig bewährt, sei zu schwerfällig und zu kostspielig.

313 Prozesskosten

Wie ein roter Faden durch die Vernehmlassung zieht sich die Sorge der Kantone über allfällige Mehrkosten der Justiz. Die Kostenneutralität der Vereinheitlichung ist ein ganz vitales Anliegen der Kantone (vgl. z.B. BL, BS, GL, NE, VS):

− Grossmehrheitlich abgelehnt wird die Variante, wonach der Bund die

Kostentarife erlassen solle (für eine Bundeslösung immerhin AR, NW, SH, TI, FSA, MV, SVAMV, Uni ZH). Durchwegs auf Zustimmung hingegen stösst das vorgeschlagene System der Kostenpauschalen (z.B. AKBS, AVZH).

− Mehrheitlich begrüsst wird die allgemeine Vorschusspflicht der klagenden

Partei (kritisch z.B. DJS, KassZH), dabei aber die Beschränkung auf die Hälfte der mutmasslichen Kosten abgelehnt (vgl. v.a. die Stellungnahmen der Kantone; sodann Grüne Partei, CVP, AKBS).

− Mehrheitlich abgelehnt wird die vorgeschlagene Überbindung des Inkas-

sorisikos betreffend die Prozesskosten auf den Staat (vgl. die Stellungnahmen der Kantone; zustimmend z.B. AKBS, AVLU).

-- Mehrheitlich abgelehnt wird eine Ausdehnung der kostenlosen Verfahren

im Arbeits- und Mietrecht (vgl. die Stellungnahmen der Kantone). Nur vereinzelt wird ein Ausbau der Gratisverfahren gefordert: So ein kostenloses Schlichtungsverfahren für die Konsumentenstreitigkeiten (ACSI, FRC, Grüne Partei) und ein kostenloses erstinstanzliches Entscheidverfahren auch für Mietsachen (MV).

− Der vorgeschlagene Ausbau der unentgeltlichen Prozessführung ist kon-

trovers: Mehrheitlich begrüsst wird die Möglichkeit, einen unentgeltlichen Rechtsbeistand bereits im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens beizuordnen (z.B. AR, SG, Grüne Partei, AVZH; ablehnend vor allem einzelne Kantone). Auf einhellige Ablehnung der Kantone stösst jedoch der Vorschlag, den unentgeltlichen Rechtsbeistand zum vollen Tarif zu entschädigen (ebenso SchKG-Vereinigung, Uni LA). Einige Teilnehmer kritisieren den ausdrücklichen Ausschluss der unentgeltlichen Prozessführung für