Rapporto sui risultati
Consultazione 2002/17: Unificazione della procedura civile (Codice di procedura civile svizzero) · 956 pagine
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2. Die Präzisierung "de la juridiction civile ordinaire" in Artikel 346(1) fehlt im
deutschen Text.
3. In Artikel 347(1) wird "Streitigkeiten" mit "litiges" und nicht wie im vergleich-
baren Artikel 4(2) und (3) Konkordat mit "contestations" übersetzt. Der Begriff "contestations" kommt hingegen in Artikel 368(3) vor.
4. Artikel 351(2) spricht vom "arbitre supplémentaire", während der deutsche
Text mit "eine zusätzliche Person" formuliert ist. Der Begriff "personne" wird auch in Absatz 2 von Artikel 352 verwendet.
5. In Artikel 352(1) heisst es "convention passée entre les parties" statt der viel
einfacheren Formulierung vom Artikel 179(1) IPRG "convention des parties".
6. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Artikel 352(3) richtig übersetzt wurde. Vor-
lage war Artikel 11(2) Konkordat, welcher lautet "…cette désignation vise le titulaire de la fonction lors de l'acceptation".
7. In der ersten Zeile von Artikel 353(1) fehlt im Gegensatz zu Artikel 12 Kon-
kordat (am Ende) vor "organe" das Adjektiv "autre", das in bewusster Übernahme dieser Konkordatsformulierung auch im deutschen Text von Art. 351(1) vorkommt ("andere Stelle").
8. In Artikel 353(1) muss es auf der zweiten Zeile statt "tribunal étatique" richti-
gerweise "tribunal arbitral" heissen. Zu beachten ist, dass der deutsche Text nur von "Mitglieder" und nicht von "Mitgliedern des Schiedsgerichts" spricht. Vielleicht ist im Interesse der Klarheit auch im deutschen Text eine Korrektur angebracht.
9. In Artikel 353(1) lit. b frage ich mich, ob die deutsche Formulierung "von ihr
zu bezeichnenden Mitglieder" in französischen Text mit der Wendung "des arbitres" genügend präzise formuliert worden ist. Klarer wäre die Formulierung "si l'une d'entre elles omet de procéder à la désignation d'arbitres qui lui incombe".
10. In Artikel 355 entspricht der Text - nicht aber die Satzstellung - Artikel 15(1)
Konkordat. Zudem sagt der deutsche Text, dass man "eine Sekretärin oder einen Sekretär bestellen" könne, während der französische Text nur von "un secrétaire" spricht.
11. Der in Artikel 180(1) und (2) IPRG dreimal verwendete Begriff "une cause",
bzw. "de la cause" wurde in Artikel 357(1) und in zwei Stellen in Artikel 357(2) durch "un motif", bzw. "du motif" ersetzt. Da der deutsche Text unverändert übernommen wurde, kann ich mir diese sprachliche Änderung nicht erklären.
12. Die Wendung "le cas échéant" in Artikel 361(4) findet im deutschen Text
keine Entsprechung.
13. Das Adverb "simultanément" in Absatz 2 von Artikel 362 findet sich im
deutschen Text nicht.
14. In Artikel 363(2) wurde die Wendung "au besoin" aus Artikel 182(2) IPRG
durch die längere Formulierung "autant que cela est nécessaire" ersetzt und gleichzeitig die Satzstellung leicht verändert.
15. Während der deutsche Text von Artikel 364(3) weitgehend der Vorlage aus
Artikel 183(3) IPRG entspricht, wurde der französische Text weitgehend umformuliert.