Rapporto sui risultati
Consultazione 2002/7: Normativa più precisa in merito alle trasformazioni di edifici al di fuori delle zone edificabili · 21 pagine
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Einleitung
Vorgeschichte
In der Volksabstimmung vom 7. Februar 1999 wurde eine Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) von den Stimmberechtigten angenommen. Gegenstand dieser Revision bildeten die Bestimmungen über das Bauen ausserhalb der Bauzonen. Im Zusammenhang mit dieser Gesetzesänderung wurden auch die entsprechenden Bestimmungen in der Raumplanungsverordnung (RPV) angepasst. Die Gesetzesrevision wurde zusammen mit der neuen Verordnung auf den 1. September 2000 in Kraft gesetzt.
Relativ bald signalisierten die rechtsanwendenden Behörden Probleme bezüglich der Grenzen für zulässige Veränderungen bestehender landwirtschaftlicher Wohnbauten (Art. 24d Abs. 1 RPG und dessen Abgrenzung zu Art. 24c RPG); insbesondere der vollständige Ausschluss altrechtlicher landwirtschaftlicher Wohngebäude vom Anwendungsbereich von Artikel 24c RPG erwies sich als nur schwer erklärbar. Dies nahm der Bund zum Anlass, um nach geführten Vorgesprächen mit den Fachämtern der Kantone und anderen Fachleuten eine entsprechende Revision der RPV zur Diskussion zu stellen.
Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 29. Mai 2002 eröffnet und dauerte bis zum 30. September 2002.
Vernehmlasser
Die Vernehmlassungsunterlagen wurden dem Bundesgericht, dem Eidg. Versicherungsgericht, sämtlichen Kantonen, den in der Bundesversammlung vertretenen Parteien (13) sowie 42 interessierten Organisationen zur Stellungnahme unterbreitet. Zur Vernehmlassungsvorlage liessen sich alle Kantone, fünf schweizerische Parteien sowie 17 der angeschriebenen Organisationen vernehmen.
Zusätzlich zu den offiziell zur Vernehmlassung Eingeladenen äusserten sich die Eidg.
Kommission für Denkmalpflege, weitere 20 Organisationen sowie zwei Gemeinden und zwei interessierte Privatpersonen zur Vernehmlassungsvorlage.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat auf die Einreichung einer eigenen Stellungnahme verzichtet und vollumfänglich auf jene von economiesuisse verwiesen.
Verschiedentlich wurden weitgehend gleich lautende Vernehmlassungen eingereicht (SL und SVS; VIV und VSLG; FSK und KSE).