Rapporto sui risultati
Consultazione 2003/137: Avamprogetto di revisione del Codice civile (Protezione degli adulti, diritto delle persone e diritto della filiazione); Avamprogetto di legge federale sulla procedura dinanzi all'autorità di protezione degli adulti e dei minori · 133 pagine
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Art. 40 Curateur dans la procédure
L'autorité de protection de l'enfant et de l'adulte pourvoit sans délai la personne concernée d'un curateur dans la procédure, à moins que cela ne paraisse disproportionné au vu de l'ensemble des circonstances.
Art. 40 Curatore per il procedimento
L'autorità di protezione dei minori e degli adulti che lo ritenga proporzionato alle circostanze nomina senza indugio un curatore che assista l'interessato durante il procedimento.
Eidgenössische Gerichte / Tribunaux fédéraux / Tribunali federali:
BGr: Siehe Bemerkung zu Artikel 60.
Kantone / Cantons / Cantoni:
BE: Es kann grundsätzlich auf die Bemerkungen zu Artikel 30 verwiesen
werden. Auch hier ist darzulegen, ob es sich um eine unentgeltliche Rechtsbeistandschaft oder tatsächlich um eine Verfahrensbeistandschaft handelt. Insbesondere ist auch klarzustellen, ob dieselbe Person beispielsweise sowohl (ordentliche) Begleitbeiständin als auch zugleich Verfahrensbeiständin sein kann. Es ist abzulehnen, bei der fürsorgerischen Unterbringung einen andern, noch strengeren Massstab anzulegen als in den übrigen Fällen. Für die Kantone ist dies ein erheblicher Kostenfaktor. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass bei einer ärztlichen Einweisung gemäss Artikel 421 VE ZGB kein diesbezüglicher Anspruch besteht. Ungereimt ist auch, dass bei Abweisung eines Entlassungsgesuchs nach ärztlicher Einweisung durch die Einrichtung die angerufene Erwachsenenschutzbehörde zunächst eine Verfahrensbeistandschaft bestellen muss, was vorerst einmal das Verfahren verzögert.
Die Regelung von Artikel 40 VE VEK ist grundsätzlich als zu weitgehend abzulehnen.
BL: Die "unverzügliche" Ernennung eines Verfahrensbeistands, wenn
dies nicht als unverhältnismässig erscheint, geht zu weit, insbesondere auch unter dem Aspekt der Kosten.
BS: Wie in Art. 30 sollte auch hier der rechtliche Charakter der Verfah-
rensbeistandschaft klargestellt werden. Handelt es sich bei der Verfahrensbeistandschaft um die Bestellung einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwalts oder "nur" um eine Vertrauensperson, eine in "fürsorgerischen und rechtlichen Fragen erfahrene Person" gemäss Art. 254 VE ZPO? Die Frage hat nicht zuletzt in finanzieller Hinsicht beträchtliche Auswirkungen, sowohl für das Gemeinwesen als auch für die Betroffenen.
Im Weiteren ist darauf aufmerksam zu machen, dass bei einer ärztlichen Einweisung gemäss Art. 421 kein Anspruch auf eine Vertretungsbeistandschaft besteht.
GE: En matière de placement à des fins d'assistance, cette disposition
rend obligatoire la désignation d'un curateur de représentation. Toutefois, cette disposition ne comporte aucune exigence particulière quant aux qualifications professionnelles du curateur. Or, dans une