Rapporto sui risultati

Consultazione 2003/159: Revisione della legge federale sulle ferrovia ('interoperabilità) · 21 pagine

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Die SBB, das IVT, die LITRA und die SVI verlangen, dass ein Zusammenhang zwischen den Interop-Strecken und der Leistungsvereinbarung hergestellt werde. Die Leistungsvereinbarung mit Zahlungsrahmen müsse die Finanzierung der Interop sicherstellen. Gemäss den SBB dürften nur Strecken aufgenommen werden, wenn die entsprechende Finanzierung durch den Bund sichergestellt sei und andere nachfrageorientierte Infrastrukturprojekte dadurch nicht zurückgestellt werden müssten. Artikel 22b Absatz 2 des Revisionsentwurfs zum Eisenbahngesetz sei in diesem Sinne anzupassen.

Nach Meinung der SOB bestehen die wesentlichen Probleme nicht aufgrund beispielsweise der Lokwechsel an den Grenzen, sondern vielmehr aufgrund von fehlenden Trassen für die Güterzüge, des Vorrangs des Personenverkehrs vor dem Güterverkehr und der langsamen Abfertigung durch die Zollbehörden. An der Konkurrenzfähigkeit der Schiene ändere nur dann etwas, wenn es gelinge, mit interoperablen Sicherungsanlagen die Streckenkapazitäten zu erhöhen. Die SOB fragt sich deshalb, ob nicht mehr für die Konkurrenzfähigkeit der Schiene getan werden könnte, wenn die Mittel stattdessen in eine Steigerung der Trassenkapazitäten investiert würden.

Die Schweizer Electronic AG macht darauf aufmerksam, wie wichtig die langfristige Ausnahmeregelung bei den TSI sei, die sicherzustellen habe, dass bestehende, nicht TSI konforme Anlagen, auf Interop-Strecken im Einsatz bleiben können.

2.6 Diverses

Es werde in der Schweiz auch weiterhin eine grosse Zahl Bahnen geben, die nicht unter die Interop-Regeln fallen. Angesichts des unvermeidbaren Zusatzaufwandes für den Erhalt der Konformitätsbescheinigungen sollten die für diese Bahnen heute geltenden Usanzen nicht ohne Not geändert werden. Dem BAV verbleibe deshalb auch in Zukunft die entsprechenden Aufgaben sowie die Pflicht, fachlich und zahlenmässig genügend personelle Ressourcen vorzuhalten. Diese könnten zum Teil auch für die Konformitätsbewertungsstellen genutzt werden. (AGVS, Cargo Forum Schweiz, economiesuisse, FRS, HKBB).

Der TCS möchte die Interop-Vorlage nicht als Wettbewerb zwischen Strasse und Schiene verstanden wissen, sondern als eine notwendige, gegenseitige Ergänzung der beiden Verkehrsträger.

Wichtig ist für die transfair und das IVT, dass die Vorlage zur Revision des Eisenbahngesetzes (Interoperabilität) und die Vorlage zur Bahnreform 2 aufeinander abgestimmt erfolgen. Beide Gesetzesrevisionen betreffen die Infrastruktur und erfolgen praktisch zeitgleich. Eine isolierte Inkraftsetzung der Interop-Regeln vor Abschluss der Bahnreform 2 sei weder sinnvoll noch notwendig.

transfair sieht, dass die Liberalisierung mit den vor allem im Sicherheitsbereich notwendigen Kontroll- und Überwachungssystemen etwas kostet. Deshalb scheine der erhöhte Aufwand bei Bund, Hersteller und Betreiber gerechtfertigt.

Die Bahnen sollten bei der Festlegung der Anforderungen (Art. 22f Eisenbahngesetz, neu) in geeigneter Weise beigezogen werden. (SBB, LITRA).