Rapporto sui risultati
Consultazione 2003/159: Revisione della legge federale sulle ferrovia ('interoperabilità) · 21 pagine
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1 Einleitung
1.1 Auftrag
Mit Beschluss vom 30. Juni 2004 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit der Durchführung einer Vernehmlassung zum Entwurf der Revision des Eisenbahngesetzes (Interoperabilität).
Der Entwurf zur Änderung der Eisenbahnverordnung wurde der Vorlage zur Information beigefügt.
1.2 Eingeladene
Der Vorsteher des UVEK hat mit Schreiben vom 16. Juli 2004 das Vernehmlassungsverfahren eröffnet.
Zur Vernehmlassung wurden alle Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien sowie interessierte Fach- und Wirtschaftsorganisationen eingeladen.
Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis am 15. Oktober 2004.
1.3 Stellungnahmen
Insgesamt sind 70 Stellungnahmen eingegangen. (Vernehmlassende und ihre Abkürzungen vgl. Anhang).
2 Auswertung
2.1 Generelle Haltung
Der Vorschlag des Bundesrates zur Übernahme der Interop-Richtlinien in Schweizer Recht wird ausnahmslos unterstützt. Es wird politisch, technisch und wirtschaftlich als richtig erachtet, dass die Interop-Richtlinien übernommen werden. Es wäre nicht einzusehen, wieso Landesgrenzen eine Ursache für betriebliche und technische Differenzen sein sollten.
Die Abschaffung der technischen und betrieblichen Hindernisse wird angesichts der geographischen Lage der Schweiz und ihrer verkehrspolitischen Ziele als sinnvoll erachtet. Dies nicht nur im Interesse der ganzen Schweiz (Gütertransit, Anschluss an das EU-
Hochgeschwindigkeitsnetz), sondern auch im Interesse der verschiedenen grenzüberschreitenden Agglomerationen.
Die Interop sei ein wichtiger Erfolgsgarant zur Erreichung der verkehrspolitischen Ziele der Schweiz. Die Übernahme der Interop-Richtlinien wird auch als eine wichtige Voraussetzung zur Umsetzung des Alpenschutzartikels gesehen.
Vor der Rolle des "First Movers" wird aus Kostengründen gewarnt. Die Schweiz müsse sich vergewissern, dass die Nachbarstaaten beim Aufbau der Interoperabilität in gleicher Form mitzögen.