Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/16: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 2 · 203 pagine
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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung
Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie
Ergebnisse im Einzelnen Résultats en détail
Vorbemerkung Remarque préliminaire
Die von den Antwortenden vorgebrachten Les avis, les suggestions et les demandes Meinungen, Anregungen und Forderungen exprimés dans les réponses ne font ici l’objet werden weder gewichtet noch bewertet. ni d’une appréciation ni d’une évaluation.
Die Ausführungen wurden teilweise gekürzt. Les exposés ont en partie été raccourcis.
Vorlage 2 A Projet 2 A
Generelle Bemerkungen Spitalfinanzierung Remarques en général financement hospitalier
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs
Die Gesetzgebungspakete müssen so ausgestaltet sein, dass sie in ihrer AI, AR, BE, Gesamtwirkung und insbesondere für die Kantone kostenneutral sind. Der Einführung BS, NE, einer fix-dualen Spitalfinanzierung wird deshalb nur dann zugestimmt, wenn der SZ, TG, TI Finanzierungsschlüssel zwischen Kantonen und den Krankenversicherern je hälftig ist.
Eine Verschie-bung der Verhältniszahl zu Ungunsten der Kantone - bspw. 60 %:40 %
(Kantone:Versicherer) - wäre inakzeptabel. In diesem Falle ist vorteilhafter an der
geltenden Spitalfinanzierung festzuhalten.Die Kostenneutralität muss innerhalb jedes
einzelnen Revisionspaketes angestrebt werden. Zumindest sind die Neuregelung der
Spital- und der Pflegefinanzierung in einem einzigen Paket vorzusehen. Die
übermassige Belastung der Grundversicherung ist zu vermeiden. Aus diesem Grund
sollen - entgegen dem Vorschlag des Bundesrats - die lnvestitionskosten weiterhin
allein durch die öffentliche Hand getragen werden bzw. es ist von einer Beteiligung der
Krankenversicherer an diesen Kosten abzusehen. Der Wechsel zur fix-dualen
Spitalfinanzierung und die damit verbundenen Beiträge an die Privatspitäler ist ein
Paradigmenwechsel. Bis-her haben die Kantone die Versorgungssicherheit subsidiär
gewährleistet, indem sie die Spitäler mit einem umfassenden Versorgungsauftrag
subventionierten und so die Kosten für Infrastruktur, Lehre und Forschung sowie die
gemeinwirtschaftlichen Leistungen trugen. Die Kantonsbeiträge verstehen sich mit der
fix-dualen Spitalfinanzierung neu als sozialversicherungsrechtliche Beiträge und nicht
mehr als gezielte Subventionen. Unter diesen Umständen muss jedoch gezielt
verhindert werden, dass öffentliche Gelder unbesehen gewinnorientierten Unternehmen
zur Verfügung gestellt werden. Es ist grundsätzlich falsch, öffentliche Gelder
Unternehmen zukommen zu lassen, die nicht gemeinnützig, sondern rein
gewinnorientiert sind und die ihr Leistungsangebot vor allem auf lukrative und
risikoarme lndikationen ausrichten, womit sie nur bedingt zur allgemeinen
Gesundheitsversorgung beitragen. Da mit der vorgesehenen Finanzierung Versicherer
und Kantone für alle Patienten im KVG-Bereich kostendeckende Preise zahlen, ist es
offensichtlich, dass Privatkliniken mit einem hohen Anteil an Zusatzversicherten
Gewinne erwirtschaften werden. Die Mitfinanzierung mit Kantonsbeitragen muss daher
für die Spitäler mit der Verpflichtung einhergehen, sich der kantonalen Spitalplanung zu
unterziehen sowie Leistungsaufträge samt Auflagen entgegenzunehmen. Entsprechend
müssen zwingend auch Sanktionen möglich sein (z.B. Redimensionierung der
Leistungsaufträge, Streichung von der Spitalliste). Im Hinblick auf die Umsetzung der
fix-dualen Spitalfinanzierung sind Schwierigkeiten absehbar. Dies betrifft vor allem