Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/16: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 2 · 203 pagine

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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung

Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie

Ergebnisse im Einzelnen Résultats en détail

Vorbemerkung Remarque préliminaire

Die von den Antwortenden vorgebrachten Les avis, les suggestions et les demandes Meinungen, Anregungen und Forderungen exprimés dans les réponses ne font ici l’objet werden weder gewichtet noch bewertet. ni d’une appréciation ni d’une évaluation.

Die Ausführungen wurden teilweise gekürzt. Les exposés ont en partie été raccourcis.

Vorlage 2 A Projet 2 A

Generelle Bemerkungen Spitalfinanzierung Remarques en général financement hospitalier

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs

Die Gesetzgebungspakete müssen so ausgestaltet sein, dass sie in ihrer AI, AR, BE, Gesamtwirkung und insbesondere für die Kantone kostenneutral sind. Der Einführung BS, NE, einer fix-dualen Spitalfinanzierung wird deshalb nur dann zugestimmt, wenn der SZ, TG, TI Finanzierungsschlüssel zwischen Kantonen und den Krankenversicherern je hälftig ist.

Eine Verschie-bung der Verhältniszahl zu Ungunsten der Kantone - bspw. 60 %:40 %

(Kantone:Versicherer) - wäre inakzeptabel. In diesem Falle ist vorteilhafter an der

geltenden Spitalfinanzierung festzuhalten.Die Kostenneutralität muss innerhalb jedes

einzelnen Revisionspaketes angestrebt werden. Zumindest sind die Neuregelung der

Spital- und der Pflegefinanzierung in einem einzigen Paket vorzusehen. Die

übermassige Belastung der Grundversicherung ist zu vermeiden. Aus diesem Grund

sollen - entgegen dem Vorschlag des Bundesrats - die lnvestitionskosten weiterhin

allein durch die öffentliche Hand getragen werden bzw. es ist von einer Beteiligung der

Krankenversicherer an diesen Kosten abzusehen. Der Wechsel zur fix-dualen

Spitalfinanzierung und die damit verbundenen Beiträge an die Privatspitäler ist ein

Paradigmenwechsel. Bis-her haben die Kantone die Versorgungssicherheit subsidiär

gewährleistet, indem sie die Spitäler mit einem umfassenden Versorgungsauftrag

subventionierten und so die Kosten für Infrastruktur, Lehre und Forschung sowie die

gemeinwirtschaftlichen Leistungen trugen. Die Kantonsbeiträge verstehen sich mit der

fix-dualen Spitalfinanzierung neu als sozialversicherungsrechtliche Beiträge und nicht

mehr als gezielte Subventionen. Unter diesen Umständen muss jedoch gezielt

verhindert werden, dass öffentliche Gelder unbesehen gewinnorientierten Unternehmen

zur Verfügung gestellt werden. Es ist grundsätzlich falsch, öffentliche Gelder

Unternehmen zukommen zu lassen, die nicht gemeinnützig, sondern rein

gewinnorientiert sind und die ihr Leistungsangebot vor allem auf lukrative und

risikoarme lndikationen ausrichten, womit sie nur bedingt zur allgemeinen

Gesundheitsversorgung beitragen. Da mit der vorgesehenen Finanzierung Versicherer

und Kantone für alle Patienten im KVG-Bereich kostendeckende Preise zahlen, ist es

offensichtlich, dass Privatkliniken mit einem hohen Anteil an Zusatzversicherten

Gewinne erwirtschaften werden. Die Mitfinanzierung mit Kantonsbeitragen muss daher

für die Spitäler mit der Verpflichtung einhergehen, sich der kantonalen Spitalplanung zu

unterziehen sowie Leistungsaufträge samt Auflagen entgegenzunehmen. Entsprechend

müssen zwingend auch Sanktionen möglich sein (z.B. Redimensionierung der

Leistungsaufträge, Streichung von der Spitalliste). Im Hinblick auf die Umsetzung der

fix-dualen Spitalfinanzierung sind Schwierigkeiten absehbar. Dies betrifft vor allem