Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/16: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 2 · 203 pagine

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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie

machen. statt die Subventionspflicht auf die Privatspitäler auszuweiten! Die ,,alte“

Regelung hat gegenüber der vorgeschlagenen Finanzierung viele Vorteile.

Insbesondere ist sie viel weniger kompliziert und all die oben geschilderten Probleme können umgangen werden. Die Administration würde massiv vereinfacht gegenüber heute und insbesondere wäre sie auch massiv einfacher gegenüber dem vorgeschlagenen System. Bezüglich der finanziellen Konsequenzen kann sie so ausgestaltet werden, dass sie für die Krankenversicherer und Kantone kostenneutral ist.Nach diesem Modell gäbe es wieder Allgemeinversicherte und Privatversicherte. Subventionen des Staates würden wieder wie früher nur öffentliche Spitäler für die Behandlung der Allgemeinversicherten erhalten. Wie bei den Schulen würden also nur die öffentlichen Institutionen subventioniert werden. Oder Private erhalten einen konkreten Leistungsauftrag für die Behandlung von Allgemeinversicherten. Das Obligatorium könnte problemlos beibehalten werden. Jede Person muss versichert sein, entweder privat oder allgemein. Analog zum Schulobligatorium: Jeder muss zur Schule, entweder in eine private oder öffentliche. Auch die Solidarität würde nicht tangiert. Wer seine Kinder heute in eine Privatschule schickt, handelt ja auch nicht unsolidarisch gegenüber der Gemeinschaft. Im Gegenteil: Wer sich privat versichert, bezahlt seine Kosten selber und finanziert die Kosten der Allgemeinheit trotzdem über die Steuern mit. Auch das dritte Ziel, nämlich die Kostendämpfung könnte mit dieser Finanzierung viel besser erreicht werden. Statt die Grund- und Zusatzversicherung wie beim fix-dualen Modell zu vermischen, könnte wieder eine klare Trennung zwischen der Allgemein- und Privatversicherung getroffen werden. Es könnten vermehrt die Versicherungsleistungen auf die Wirtschaftlichkeit,

Zweckmässigkeit und Wirksamkeit beschränkt werden. Wer mehr will, muss sich privat versichern. Es dürfte dann bei-spielsweise auch wieder weniger komfortable Spitäler für Allgemein-versicherte geben. Die vorgeschlagene Revision geht aber gerade in die andere Richtung: Die Privatversicherung wird durch die Subventionierung billiger und dadurch steigt die Nachfrage nach 2- und 1-Bettzimmer noch mehr. Die heutigen

Infrastrukturen müssten mit der Revision fast sicher ausgebaut werden! Sollte das vorgeschlagene Modell keine Mehrheit finden, beantragen wir, ohne Zwischenlösung die monistische Finanzierung einzuführen.

Nous insistons une fois encore sur l'exigence qu'une nouvelle réglementation du fi- NE nancement des hôpitaux soit introduite sous forme d'un paquet unique avec celle concernant les soins de longue durée. Nous considérons le passage au financement dual fixe des hôpitaux et les subventions aux hôpitaux privés y étant liées comme unchangement de paradigme. Jusqu'ici les cantons ont garanti à titre subsidiaire la sécurité de la prise en charge sanitaire, en subventionnant les hôpitaux au bénéfice d'un vaste mandat de prestations et en assurant ainsi le financement des frais d'infra-

structure, de l'ensei-gnement et de la recherche ainsi que des prestations sociales.

Avec le financement hospitalier dual fixe, les subventions cantonales s'entendent désormais comme des subventions relevant du droit des assurances sociales et non plus comme des subventions ciblées. Dans ces conditions, il faut toutefois empêcher systématiquement que des fonds publics ne soient injectés inconsidérément dans des entreprises à but lucratif.

Das wichtigste Merkmal der neuen Vorlage stellt wohl die Abkehr vom im geltenden Ge- NW setz enthaltenen Prinzip der Kostendeckung dar. Die gesetzlich verankerte Kostenübernahmegarantie hat wesentlich zur Kostenentwicklung im Spitalsektor beigetragen, wobei versucht wurde, mit Preisüberwachung und Wirtschaftlichkeitsabzügen die Folgen für die Grundversicherung abzufedern. Dass dies kein geeignetes Mittel ist, zeigen die zahlreichen Beschwerden beim Bundesrat und das Abrechnen mit provisorischen Tarifen, das mit administrativemMehraufwand bei allen Akteuren verbunden ist. Überdies wurde in der Praxis der von den Versicherern ungedeckte Anteil meist dem anderen Finanzierungspartner, den Kantonen oder Gemeindeverbänden, überwälzt. Indem von den anrechenbaren Kosten Abstand genommen wird, steht nicht mehr der Nachweis der entstandenen Kosten im Vordergrund, sondern das Preis-/LeistungsverhäItnis für eine nachgefragte Dienstleistung.Ebenso positiv wird aus betriebswirtschaftlicher Sicht die gleiche Finanzierungsregelung für Investitions- und Betriebskosten beurteilt. Die Gefahr von Fehlinvestitionen ist bei einer Finanzierung über „Markt“preise geringer als bei politischen Entscheidungsprozessen. Ist ein Betrieb überinvestiert, werden seine Preise entsprechend hoch und für die Marktteilnehmer nicht mehr attraktiv sein.Der