Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/16: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 2 · 203 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 14Fedlex · Rapporto sui risultati
Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie
„Mitfinanzierung“ von Privatspitälern kann aus der oben beschriebenen Sicht des Leistungseinkäufers und im Sinne der Gleichbehandlung zugestimmt werden. Es ist nicht einzusehen, weshalb der sogenannte Sockelbeitrag, der ja allen Versicherten zusteht, nur bei Behandlungen in einem öffentlichen Spital auszurichten ist.
Der Regierungsrat steht einem monistischen System sehr kritisch gegenüber, da bis an- SZ hin keine oder keine überzeugenden Regulationsmechanismen zur Verhinderung der Machtkonzentration der Krankenversicherer vorliegen und die Rolle bzw. das Mitspracherecht der Kantone nicht genügend ausformuliert sind. Eine diesbezüglich griffige Regelung scheint zwingend nötig, nehmen doch die Kantone die Gesamtinteressen der Bevölkerung wahr, währenddem die Versicherer vor allem ihre wirtschaftlichen Interessen im Blickfeld haben. Grundsätzlich kann es nicht Wille des Staates sein, die medizinische Versorgung der Bevölkerung ohne Regelmechanismen allein gewinnorientierten Unternehmen zu überlassen. Damit wurden der Entwicklung der so genannten Zweiklassenmedizin Tür und Tor geöffnet. Planung und Finanzierung lassen sich nicht trennen und müssten daher in einer Hand, bei den Kantonen liegen. Was für Konsequenzen daraus für die Kantone entstehen würden, kann zum heutigen Zeitpunkt jedoch nicht gesagt werden.
Ll'introduzione di elementi relativi alla concorrenza non deve essere considerata come TI una "soluzione miracolo" per contenere la spesa ospedaliera. Ricordiamo, a questo proposito, che il "mercato sanitario" si fonda su caratteristiche (asimmetria dell'informazione, qualità difficilmente misurabile, equità d'accesso) che lo differenziano rispetto ad un mercato classico di beni e servizi, motivo per cui è opinione condivisa che in questo settore l'economia di mercato non è in grado di assicurare un utilizzo efficiente delle risorse.
Das Steuerpaket ist an der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 mit einer Mehrheit von ZG 65,9% Nein-Stimmen abgelehnt worden, nachdem diese Vorlage "massive Steuerausfälle für die Kantone und die Gemeinden gebracht hätte" und diese "zu den bereits beschlossenen Sparmassnahmen weitere Kürzungen (Prämienverbilligung Krankenkasse, Bildung, Gesundheit, Sozialhilfe, öffentlicher Verkehr, Umwelt etc.) hätten vornehmen" oder sogar "Steuern hätten erhöhen müssen" (Zitat: Argumente des Referendumskomitees [Kantone] in der Abstimmungsbroschüre). Schliesslich hatte das Schweizer Stimmvolk an der Abstimmung vom 9. Februar 2003 mit einem Ja-Anteil von 77.4% das Bundesgesetz über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen angenommen. Auch hier folgte das Verdikt namentlich „aus Rücksicht auf die finanzielle Situation der Kantone" (Zitat: Empfehlung in der Abstimmungsbroschüre). Diese deutlichen Willensäusserungen zeugen davon, dass den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern das Wohl des Staatshaushaltes ihres Standes effektiv am Herzen liegt, und zwar mehr als die vom Referendumskomitee im Rahmen der Sockelbeitragsvorlage ins Feld geführte „Gleichbehandlung der Zusatzversicherten" und die ,,immer teurer werdenden Zusatzversicherungen". Vor dem Hintergrund dieser Ausgangslage fragen wir uns ernsthaft, ob es richtig bzw. überhaupt vertretbar ist, so kurz nach den deutlichen Voten des Schweizer Stimmvolkes und ohne jegliche Not die Subventionspflicht auf alle Spitäler (also auch die Privatkliniken) auszudehnen und den Kantonen damit zusätzliche Finanzlasten in Millionenhöhe aufzubürden.
Die GDK lehnt die fix-duale Spitalfinanzierung in der vom Bundesrat vorgelegten Form GDK mit Kantonsbeiträgen an alle Spitäler ab. Hauptkritikpunkte an der Vorlage sind
folgende:
1. Der Paradigmenwechsel, wonach die Zahlungen der Kantone als
sozialversicherungsrechtliche Beiträge zu verstehen sind und daher an alle Spitäler zu entrichten sind, wird entschieden abgelehnt.
2. Die finanziellen Auswirkungen der Regelung für die Kantone sind unüberschaubar und führen zu unerwünschten Zusatzbelastungen in der Grundversicherung.
3. Der Vollzug der Regelung mit Beiträgen an Privatspitäler wird zu gewaltigen Schwierigkeiten im Vollzug führen, da die Berechnungsgrundlagen für die je hälftige Abgeltung unzureichend sind und infolge dessen zu Rechtsstreitigkeiten führen.
Im Einzelnen führen wir folgende Gründe für die ablehnende Haltung an:
- Die geplante Subventionierung der Privatspitäler ist in jedem Fall abzulehnen, da damit lediglich der Zusatzversicherungsbereich entlastet wird. Bisher haben die Kantone die Versorgungssicherheit subsidiär gewährleistet, indem sie die Spitäler mit einem