Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/16: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 2 · 203 pagine
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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie
wortlich und nicht akzeptabel. Ohne am Grundsystem zu rütteln beantragt die Grüne Partei deshalb, die Investitionen aus der fix-dualen Finanzierung herauszubrechen. Dies halbiert die Zusatzbelastung der Grundversicherung. Die vorgeschlagene Regelung hat zudem den Vorteil, dass die öffentliche Hand die Kontrolle über die Investitionsgelder in den öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern behält.
Im Bereich der Spitalfinanzierung fordert die CVP den Bundesrat auf, den Systemwech- CVP sel zur monistischen Finanzierung in einem einzigen Schritt vorzusehen. Dafür sind Grundsatzentscheide zu fällen, und es ist ein Fahrplan vorzusehen, welcher allen Akteuren genügend Zeit einräumt, um die notwendigen Änderungen zu vollziehen.
Der Übergang vom heutigen System zum dual-fixen Finanzierungsmodell als Zwischenlösung sieht auf den ersten Blick einfach aus. Bei näheren Analysen zeigt sich jedoch, dass es sich für alle Akteure sehr viel komplizierter erweist als das heutige und auch das monistische System. Eine völlige Änderung des heutigen Systems als Zwischenlösung vorzusehen (dual-fixes System), um ein finales System zu erreichen (Monismus), welches nochmals ganz anders ist, entspricht überhaupt keiner Logik! Zudem bringt der doppelte Systemwechsel für die Informatik sehr erhebliche Mehrkosten im 100 Millionen Bereich.
Wir fordern den Bundesrat auf, offene Fragen in Bezug auf die Einführung des Systemwechsels mit den Kantonen und Leistungserbringern zu klären und in der Botschaft darüber Bericht zu erstatten (Wer übernimmt die Rolle des Monisten, die Frage der Investitionskosten, Kosten für Lehre und Forschung, Bereitschaftskosten etc.), damit diese direkt gesetzlich geregelt und anschliessend bis 2009 in Kraft gesetzt wird.
Insbesondere sind dabei die finanziellen Grundlagen für die Kantone zu beschaffen.
Le PLS constate que les mesures qui sont proposées à la révision ne diffèrent pratique- LPS ment en rien des dispositions sur lesquelles Chambres avaient préalablement débattus. Da die EVP die Förderung der integrierten Versorgungsnetze unterstützt, begrüssen wir EVP auch den Übergang zur monistischen Spitalfinanzierung. Sie ist Voraussetzung für ein wirksames Funktionieren von Netzwerken mit Budgetverantwortung. Aus denselben Gründen unterstützen wir auch den Übergang zur leistungsbezogenen Finanzierung mit Leistungspauschalen, welche auch die Investitionskosten berücksichtigen.
Die Grundversicherung wird mit 900 Mio. bis zu 1,33 Mia. mehr belastet, die Zusatzver- SGB sicherungen werden um rund 300 Mio. entlastet, die Kantone um 620 bis 990 Mio.
ebenfalls entlastet. Diese Verlagerung hin zur Grundversicherung führt zu noch höheren Kopfprämien. Daher lehnt der SGB diese unsoziale Verlagerung ab.
Die Kantone sollen einen wesentlichen Teil der Kosten tragen, damit bleibt ihr Anreiz bestehen, für eine günstige Leistungserbringung zu sorgen. Deshalb unterstützt der SGB eine „dual-fixe“ Finanzierung, wobei der Kantonsanteil bei 70%, der Anteil der Krankenversicherungen bei 30% liegen soll (statt 50:50). Von diesem Schlüssel ausgenommen werden müssen die Investitionen. Diese werden weiterhin entweder vom Kanton oder von den Privatspitälern finanziert.
Der SGB spricht sich dagegen aus, dass das Gesundheitswesen dem Kartellgesetz unterstellt werden soll. Gerade im Bereich der Spitäler kommt den Kantonen die Planungspflicht zu. Zur Kostendämpfung sind aber verstärkte Formen der Kooperation zwischen den Kantonen, aber auch zwischen Bund und Kantonen zu fördern (z.B. im Bereich Spitzenmedizin). Die Kantone müssen die Spitäler zur Kooperation anhalten können. Die öffentliche Hand, hier in der Form der Kantone braucht starke Instrumente für die Spitalplanung (Spitalliste). In diesem Bereich müssen den Kantonen weitgehende Kompetenzen gegeben werden. Der SGB verlangt deshalb, dass die Kantone Privatspitäler von der Spitalliste ausnehmen können.
Die Neuregelung der Spitalfinanzierung darf auf keinen Fall dazu führen, dass die Kosten der allgemein versicherten Haushalte steigen.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst alle bisher vorgelegten Revisions- SAGV schritte, die zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen beitragen:
– Er unterstützt mit wenigen Vorbehalten die geplanten Massnahmen im Bereich der Spitalfinanzierung und der Förderung prämiengünstiger "Managed Care"-Modelle.
– Die neue Regelung der Spitalfinanzierung sollte zu einem nachfrageorientierten Abbau der Überkapazitäten sowie zu einer medizinischen Schwerpunktbildung in
Verbindung mit einer Qualitätssteigerung führen. Wir unterstützen deshalb die Ansätze für eine bessere interkantonale Spitalplanung während der Übergangszeit, bis sich ein