Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/16: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 2 · 203 pagine
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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie
Wettbewerbsmodell im Spitalwesen abzeichnet.
– Die dual-fixe Spitalfinanzierung kann nur dann als Zwischenschritt akzeptiert werden, wenn sie stufenlos zur monistischen Spitalfinanzierung führt und prämienneutral ist.
– Bei der Spitalfinanzierung sind aus unserer Sicht noch grosse Umsetzungsprobleme zu bewältigen. Grössten Wert legen wir auf die Prämienneutralität all der erwähnten Massnahmen, weil sonst das System der individuellen Kopfprämie akut gefährdet wird. Eine weitere Kostenverlagerung von den Kantonen an die Prämienzahler ist zu vermeiden.
–Wir bedauern, dass nicht der sofortige Übergang zu einem wettbewerbsorientierten, monistischen Finanzierungssystem gewählt wird. Wenn aber praktische Vollzugsgründe den Zwischenschritt über die dual-fixe Finanzierung erfordern, sind dabei die
systembedingten Voraussetzungen für den Übergang zum Monismus zu verbessern und nicht zu verbauen.
Wir unterstützen die Neugestaltung der Spitalfinanzierung grundsätzlich. Es ist richtig, SBV dass die im geltenden Gesetz bestehende Objektsubventionierung durch ein
leistungsbezogenes Modell abgelöst wird. Allerdings würden wir es begrüssen, wenn ein direkter Übergang zum monistischen System gewählt würde. Wir anerkennen aber die vorgebrachten Bedenken gegen ein solches Vorgehen und erachten den gewählten Weg über die dual-fixe Methode als einen Schritt in die richtige Richtung.
Die Auswirkungen der Realisierung der vorgeschlagenen dual-fixen Finanzierung,
insbesondere hinsichtlich der Finanzierungsumverteilung Kanton - Versicherer, sind aufgrund fehlender Statistiken kaum zu beziffern. Hier bedarf es noch genauerer
Abklärungen und präziserer Angaben.
Seitens des SGV wünschen wir uns einen möglichst raschen Wechsel von der heutigen SGV dualen zu einer monistischen Spitalfinanzierung. Wir ersuchen Sie, nochmals eingehend zu überprüfen, ob dieser Systemwechsel, zu welchem sich bereits eine Mehrheit des Parlaments bekannt hat, nicht bereits im Rahmen dieser Revision vollzogen werden kann. Sollte sich bei dieser Überprüfung herausstellen, dass auf Grund praktischer Vollzugsprobleme ein unverzüglicher Systemwechsel nicht verantwortet werden kann, legen wir grössten Wert darauf, dass die dual-fixe Spitalfinanzierung so ausgestaltet wird, dass sich im Hinblick auf den späteren Übergang zur monistischen Spitalfinanzierung keine unnötigen Schwierigkeiten ergeben. Vielmehr ist die dual-fixe Spitalfinanzierung als provisorische Übergangslösung so zu konzipieren, dass sie den nächstfolgenden Wechsel bereits so weit wie nur möglich vorspurt.
Der Wechsel von der heute praktizierten Objektfinanzierung zu einer verstärkt leistungsorientierten Abgeltung wird aus Sicht des SGV ausdrücklich begrüsst. Auch sonst sind wir der Ansicht, dass die Reformvorschläge grundsätzlich in die richtige Richtung wiesen. Aus Sicht des SGV ist insbesondere wichtig, dass auf allen Stufen möglichst grosse Anreize zu Kosteneinsparungen geschaffen werden und dass die Gleichstellung der privaten mit den öffentlichen Spitälern - und damit letztendlich auch die Gleichstellung der Zusatzversicherten mit den Grundversicherten - gefördert wird.
Die nach wie vor starke Steigerung der Gesundheitskosten führt zu Krankenkassenprä- economiemien, welche sowohl das verfügbare Einkommen reduzieren als auch die inländische suisse Nachfrage beeinträchtigen können. Die Revision der Spitalfinanzierung, die noch immer für beinahe 50% der Gesundheitskosten verantwortlich ist, hat deshalb für die Wirtschaft hohe Priorität. Die Schweiz hat das teuerste Spitalwesen der Welt. Die Neuregelung der Finanzierung der Spitalkosten ist deshalb unumgänglich, um den ökonomischen Wirkungsgrad der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu erhöhen.
Gleichzeitig ist es eine Chance, um eine der schwerwiegendsten Wettbewerbsverzerrungen im schweizerischen Gesundheitswesen anzugehen. Eine Neuregelung sollte mehr Transparenz, Effizienz, Wettbewerb und vermehrte Steuerung über die Nachfrage bringen. Diesen Zielsetzungen kann nur eine monistische Spitalfinanzierung (Wettbewerbsmodell) in vollem Umfang gerecht werden. Deshalb fordern wir den direkten Übergang von der dualen zur monistischen Spitalfinanzierung. Die monistische Spitalfinanzierung (Wettbewerbsmodell) soll allerdings erst nach einer Übergangsfrist von 3-5 Jahren nach in Kraft treten der Revision eingeführt werden, um der Systemumstellung genügend Zeit einzuräumen. Mit einem direkten Wechsel zum Monismus würden Bundesrat und Parlament ein klares Zeichen setzen und den gesundheitspolitischen Kurs unmissverständlich vorgeben, so dass die hiezu notwenigen Anpassungen in Angriff