Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/16: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 2 · 203 pagine
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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie
genommen werden könnten und müssten. Unsere Forderungen für das Spitalwesen sind: Mehr Transparenz; Mehr Wettbewerb ; Abbau von Überkapazität; Medizinische Schwerpunktbildung verbunden mit Qualitätssteigerung; Kostendämpfung; Verhinderung eines Rückzuges der Kantone aus der Finanzierung; Beseitigung des Interessenkonfliktes der Kantone (Mehrfachrolle der Kantone als Spitalbetreiber, Finanzierer und Schiedsrichter bei Tarifstreitigkeiten); Beseitigung der Kostenverzerrung zwischen stationärer und ambulanter Behandlung (gleiches Finanzierungsregime); Leistungsorientierte Abgeltung (Fallkostenpauschalen) und einheitliche Tarifstrukturen; Gleichberechtigung der Privatspitäler; Monistische Spitalfinanzierung (Wettbewerbsmodell) mit
Versicherern als Monisten und ohne Spitalplanung.
Im Folgenden äussern wir uns zum bundesrätlichen Vorschlag für eine dual-fixe
Finanzierung (mit der Verpflichtung einen Vorschlag für eine monistische Finanzierung bereits innerhalb von 3 Jahren vorzulegen), der für uns nur einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, wenn er einer späteren Einführung des Monismus keine technischen Hindernisse entgegenstellt. Andernfalls ist er unzweckmässig. Im dual-fixen System wird im Vergleich zum heutigen dualen System die Finanzierung klarer und transparenter, und die betriebswirtschaftlichen Anreize werden vermehrt auf das Ziel der Kosteneindämmung ausgerichtet. Wichtige Schwachstellen bleiben aber bestehen.
Dazu gehören u. a.:
- Der Interessenkonflikt der Kantone: An den bestehenden Interessenkonflikten ändert sich nichts, da die Kantone ihre Mehrfachrolle als Spitalbetreiber, Finanzierer und Schiedsrichter bei Tarifstreitigkeiten beibehalten. Wie die mit dem KVG gemachten Erfahrungen zeigen, reduziert diese Interessensvermischung den an sich möglichen nachfrageseitigen Kostendruck in ausgeprägtem Masse.
- Kostenverzerrung zwischen stationärer und ambulanter Behandlung: Da nur die stationären Kosten paritätisch finanziert werden, gibt es weiterhin eine
Kostenverzerrung zwischen ambulantem und stationärem Sektor. Stationäre Leistungen werden künstlich verbilligt, wodurch teilweise eine Verlagerung gewisser Behandlungen vom teureren stationären in den billigeren ambulanten Bereich verhindert wird. Kommt es zu Verschiebungen vom subventionierten stationären Sektor in den nicht
subventionierten ambulanten Sektor, werden die Kantone entlastet und die Versicherer zusätzlich belastet.
- Benachteiligung der Managed Care-Organisationen (MCO): HMO erzielen im
Vergleich zur konventionellen Medizin insbesondere auch Einsparungen aufgrund geringerer Hospitalisationsraten und kürzeren Aufenthaltsdauern im stationären
Behandlungsfall. Wegen der Subventionierung der stationären Leistungen können sie nur einen Teil der effektiven Kosteneinsparung selber realisieren und in Form
reduzierter Prämien an die Versicherten weitergeben. Dadurch wird die Entwicklung der Managed Care-Modelle behindert und der an sich mögliche Wettbewerbs- und
Kostendruck stark reduziert. Bei der dual-fixen Spitalfinanzierung wären die MCO weiterhin benachteiligt, da nur der stationäre Sektor von den Kantonssubventionen profitiert.
- Mangel an Wettbewerb unter den Spitälern: U. a. aufgrund der Interessenkonflikte der Kantone und der fehlenden eigenen Rechtspersönlichkeit der öffentlichen Spitäler ist der Wettbewerb nur beschränkt möglich. Nicht konkurrenzfähige Spitäler können im Wettbewerb bleiben, indem sie höhere Pauschalen für Ihre Leistungen verlangen und, wenn kein Vertrag zustande kommt, von den Kantonen aufgrund ihrer
Schiedsrichterrolle unterstützt werden.
- Mangel an Transparenz: Vollständige Kostentransparenz ist unserer Ansicht nach erst in einem monistischen System mit einem Finanzierungsträger erreichbar.
Il rapporto esplicativo sottolinea l'introduzione di elementi di concorrenza nel settore acsi ospedaliero. Teniamo a sottolineare che la concorrenza non è la panacea per contenere la spesa ospedaliera. Il mercato sanitario è caratterizzato da elementi (asirrunetria dell'informazione, qualità difficilmente misurabile, equità d'accesso, prezzi non trasparenti per il consumatore,. . .) che lo distinguono da altri mercati classici di beni o servizi. In questo settore l'economia di mercato non è in grado di assicurare un utilizzo efficiente delle risorse. Critichiamo inoltre il fatto che per modifiche così radicali del sistema di finanziamento del settore ospedaliero il progetto messo in consultazione non riesca a prevedere i costi e resti su questo punto troppo vago. Lo stesso rapporto esplicativo