Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/16: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 2 · 203 pagine

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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung

Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie

Tagespauschalen generell den Vorteil, dass die Höhe der

Leistungsabgeltung nicht durch Verlängerungen der Aufenthaltsdauer

beeinflusst werden können. Ab 2005 wird für die Kantonsabgeltung eine

DRG-basierte Fallkostenabrechnung nach dem AP-DRG-System (All

Patient Diagnosis Related Groups) eingeführt. Der Bereich der

Unfallversicherung wird seit Mitte 2003 DRG-basiert abgegolten. Seit

2004 vergüten auch die Krankenversicherer die Leistungen des Zuger

Kantonsspitals auf Basis AP-DRG. Im Jahr 2004 wird für die

Kantonsabgeltung eine DRG-basierte Schattenrechnung geführt, und ab

2005 folgt auch hier die Umstellung auf eine rein diagnosebezogene Ab-

geltung. Auch daraus ist ersichtlich, dass effektiv keine sachlichen

Gründe für die angestrebte Revision sprechen.

49 1 Regelungsvorschlag: Für die Vergütung der stationären Behandlungen GDK

einschliesslich Aufenthalt in einem Spital (Art. 39) vereinbaren die

Vertragsparteien Pauschalen. Die Pauschalen sind leistungsbezogen,

beinhalten auch die Kosten für Investitionen, welche aufgrund der

kantonalen Leistungsaufträge notwendig sind, und beruhen auf

gesamtschweizerisch einheitlichen Strukturen. Sie werden von den

Tarifpartnern vereinbart. Können sich diese nicht einigen, so legt der

Bundesrat die Strukturen fest.

49 1 In der Logik der vorausgehenden Änderungen richtig. SVP 49 1 Es soll neu leistungsorientiert abgegolten werden. Diese Massnahme ist GPS

zu begrüssen. Sie bedeutet einen Übergang von den Tagespauschalen,

welche falsche Anreize geben, hin zu Fallpauschalen. Auch diese sind

aber nicht frei von möglichen Fehlanreizen. So können Spitäler versucht

sein, mit der Codierung die Einnahmen zu erhöhen oder die PatientInnen

zu früh zu entlassen. Die Grüne Partei verlangt, dass hier

Qualitätssicherungsmassnahmen eingebaut werden.

49 1 Wir unterstützen Fallkostenpauschalen, die die Transparenz erhöhen SGB

und eine einheitliche Art der Rechnungsstellung ermöglichen. Damit fällt

die unterschiedliche Tarifgestaltung für innerhalb oder ausserhalb des

Wohnkantons erbrachte Leistungen weg. Allerdings besteht eine

gewisse Gefahr der Unterversorgung.

49 1 Wie einleitend bereits erwähnt, unterstützen wir die vorgeschlagene SBV

Lösung. Den Wechsel weg von der Objekt- hin zur leistungsbezogenen

Finanzierung, erachten wir als zwingend.

49 1 Dem im ersten Absatz anvisierten Wechsel von der heutigen SGV

Objektfinanzierung zu einer leistungsbezogeneren Spitalfinanzierung

schliesst sich der SGV ausdrücklich an. Wir erachten die Ablösung der

Institutsfinanzierung durch eine Leistungsfinanzierung als einen

wichtigen Zwischenschritt im Hinblick auf den möglichst rasch zu

vollziehenden Übergang zu einer monistischen Spitalfinanzierung.

49 1 economiesuisse begrüsst den Wechsel von der heutigen economie-

Objektfinanzierung (= Institutsfinanzierung) zur wettbewerbstauglichen suisse Subjektfinanzierung (= Leistungsfinanzierung). Dadurch werden falsche

ökonomische Anreize des dualen Systems beseitigt, wodurch sich

Einsparungen erzielen lassen sollten. Will man Transparenz

gewährleisten sowie gesamtschweizerische Vergleiche und eine

einfache interkantonale Vergütung ermöglichen, so sind die

Vergütungsformen nach einheitlichen Klassifizierungssystemen

aufzubauen. In diesem Sinne unterstützen wir die Einführung

gesamtschweizerischer einheitlicher Tarifstrukturen. Wir erachten den

Vorschlag als sinnvoll, die Erarbeitung dieser Tarifstrukturen primär den

Verhandlungspartnern zu überlassen und den Bundesrat nur subsidiär

eingreifen zu lassen, wenn die Erarbeitung nicht innert einer vom

Bundesrat festgesetzten Frist erfolgt. Mit der Zunahme der Bedeutung

der Fallkostenpauschalen wird die konsequente Qualitätssicherung

wichtiger, damit Patienten wegen der begrenzten Vergütung nicht zu früh

aus dem Spital entlassen werden. Wir fordern deshalb die Umsetzung