Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/16: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 2 · 203 Seiten
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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung
Procédure de consultation sur la modification de la loi fédérale sur l’assurance-maladie
Tagespauschalen generell den Vorteil, dass die Höhe der
Leistungsabgeltung nicht durch Verlängerungen der Aufenthaltsdauer
beeinflusst werden können. Ab 2005 wird für die Kantonsabgeltung eine
DRG-basierte Fallkostenabrechnung nach dem AP-DRG-System (All
Patient Diagnosis Related Groups) eingeführt. Der Bereich der
Unfallversicherung wird seit Mitte 2003 DRG-basiert abgegolten. Seit
2004 vergüten auch die Krankenversicherer die Leistungen des Zuger
Kantonsspitals auf Basis AP-DRG. Im Jahr 2004 wird für die
Kantonsabgeltung eine DRG-basierte Schattenrechnung geführt, und ab
2005 folgt auch hier die Umstellung auf eine rein diagnosebezogene Ab-
geltung. Auch daraus ist ersichtlich, dass effektiv keine sachlichen
Gründe für die angestrebte Revision sprechen.
49 1 Regelungsvorschlag: Für die Vergütung der stationären Behandlungen GDK
einschliesslich Aufenthalt in einem Spital (Art. 39) vereinbaren die
Vertragsparteien Pauschalen. Die Pauschalen sind leistungsbezogen,
beinhalten auch die Kosten für Investitionen, welche aufgrund der
kantonalen Leistungsaufträge notwendig sind, und beruhen auf
gesamtschweizerisch einheitlichen Strukturen. Sie werden von den
Tarifpartnern vereinbart. Können sich diese nicht einigen, so legt der
Bundesrat die Strukturen fest.
49 1 In der Logik der vorausgehenden Änderungen richtig. SVP 49 1 Es soll neu leistungsorientiert abgegolten werden. Diese Massnahme ist GPS
zu begrüssen. Sie bedeutet einen Übergang von den Tagespauschalen,
welche falsche Anreize geben, hin zu Fallpauschalen. Auch diese sind
aber nicht frei von möglichen Fehlanreizen. So können Spitäler versucht
sein, mit der Codierung die Einnahmen zu erhöhen oder die PatientInnen
zu früh zu entlassen. Die Grüne Partei verlangt, dass hier
Qualitätssicherungsmassnahmen eingebaut werden.
49 1 Wir unterstützen Fallkostenpauschalen, die die Transparenz erhöhen SGB
und eine einheitliche Art der Rechnungsstellung ermöglichen. Damit fällt
die unterschiedliche Tarifgestaltung für innerhalb oder ausserhalb des
Wohnkantons erbrachte Leistungen weg. Allerdings besteht eine
gewisse Gefahr der Unterversorgung.
49 1 Wie einleitend bereits erwähnt, unterstützen wir die vorgeschlagene SBV
Lösung. Den Wechsel weg von der Objekt- hin zur leistungsbezogenen
Finanzierung, erachten wir als zwingend.
49 1 Dem im ersten Absatz anvisierten Wechsel von der heutigen SGV
Objektfinanzierung zu einer leistungsbezogeneren Spitalfinanzierung
schliesst sich der SGV ausdrücklich an. Wir erachten die Ablösung der
Institutsfinanzierung durch eine Leistungsfinanzierung als einen
wichtigen Zwischenschritt im Hinblick auf den möglichst rasch zu
vollziehenden Übergang zu einer monistischen Spitalfinanzierung.
49 1 economiesuisse begrüsst den Wechsel von der heutigen economie-
Objektfinanzierung (= Institutsfinanzierung) zur wettbewerbstauglichen suisse Subjektfinanzierung (= Leistungsfinanzierung). Dadurch werden falsche
ökonomische Anreize des dualen Systems beseitigt, wodurch sich
Einsparungen erzielen lassen sollten. Will man Transparenz
gewährleisten sowie gesamtschweizerische Vergleiche und eine
einfache interkantonale Vergütung ermöglichen, so sind die
Vergütungsformen nach einheitlichen Klassifizierungssystemen
aufzubauen. In diesem Sinne unterstützen wir die Einführung
gesamtschweizerischer einheitlicher Tarifstrukturen. Wir erachten den
Vorschlag als sinnvoll, die Erarbeitung dieser Tarifstrukturen primär den
Verhandlungspartnern zu überlassen und den Bundesrat nur subsidiär
eingreifen zu lassen, wenn die Erarbeitung nicht innert einer vom
Bundesrat festgesetzten Frist erfolgt. Mit der Zunahme der Bedeutung
der Fallkostenpauschalen wird die konsequente Qualitätssicherung
wichtiger, damit Patienten wegen der begrenzten Vergütung nicht zu früh
aus dem Spital entlassen werden. Wir fordern deshalb die Umsetzung