Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/48: Legge federale sugli identificatori personali settoriali (legge SPIN) · 40 pagine
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5. Tableaux des citations
1. Que pensez-vous de l’objectif de rationaliser la communication des données réglementée légalement entre les registres officiels de personnes, en supprimant les ruptures de médias, qui peuvent engendrer des erreurs ?
Q.1 Oui Non Remarques (citations), rationalisation de la communication
AG1 X Die Rationalisierung…wird befürwortet. Die Vereinfachung des Datenaustauschs…ist zu
begrüssen. Ebenso ist es sinnvoll, Medienbrüche so vermeiden…Allerdings stellt sich bei Art. 13 für uns die Frage, ob es richtig, dass die registerführenden Behörden die vorschriftgemässe Datenbearbeitung im eigenen Bereich selber beaufsichtigen.
AI2 X …begrüsst.
ARh3
AVDCH4 (x) Nous estimons qu’en effet pour les autorités fédérales, cela ne présente que des avantages.
Pour les communes (lorsqu’on parle de commune, on inclut les cantons gérant une base spécialisée), les plus importantes difficultés sont à prévoir tout d’abord à la mise en route, puis lors de la gestion des cas douteux. Il y aura lieu également de prévoir des procédures strictes en matière d’arbitrage et de prépondérance entre les communes (les données qui font foi sont-elles celles de la commune de départ ou d’arrivée ? Les dates peuvent-elles être modifiées par la seconde ? Cela a une influence non négligeable sur le rôle des contribuables, par exemple). Cela dit, la partie « administration des données » ne pourra être un succès que si une écrasante majorité des communes y adhèrent.
BBA5 X Wir können dem vorgeschlagenen neuen SPIN-Gesetz deshalb nur insofern Verständnis
entgegenbringen, als rein statistische, nicht personifizierbare Daten betroffen sind.
Grundsätzlich soll die Hoheit und die Verfügungsgewalt über alle personifizierbaren Daten bei den Einwohnerinnen und Einwohnern selber liegen. Daten für statistische Zwecke dürfen nicht grossflächig personenbezogen erhoben, verglichen und analysiert werden.
Bei der Beurteilung der Zielsetzung des SPIN-Gesetzes gelangen wir zum Schluss, dass der Nutzen des im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Verfahrens zur Zielerfüllung angezweifelt werden muss:
… In der Abwägung der möglichen Vorteile eines Vorgehens ohne Medienbruch gegenüber den Nachteilen, die in Bezug auf die Verletzung des Datenschutzes entstehen, muss das bisher praktizierte Vorgehen genügen… Insgesamt lehnt das Organisationskomitee der Schweizer Big Brother Awards den vorgelegten Gesetzesentwurf in allen Punkten ab, die über die Erfassung rein statistischer, nicht personenbezogener Daten hinausgehen.
BE6 X …erstrebenswert und angesichts der Anforderungen des Daten- und des
Persönlichkeitsschutzes auch notwendig.
BE (Gde)7 X Unterstützt
BL8 X …Ziel als erstrebenswert.
BS9 X Die Zielsetzung erscheint uns vernünftig und zeitgemäss. Grundsätzlich sind wir der Meinung,
dass eine gesamtschweizerische einheitliche Personenidentifikator nötig ist…Von grosser Bedeutung ist eine einheitliche Personenidentifikation sodann für die Weiterentwicklung von E-Government und E-Administration.
Für die Einwohnerkontrolle werden namentlich der Datenverkehr mit den Zivilstandsregistern und die entsprechenden Mutationen von grossem Nutzen sein. Die Eliminierung noch vorhandener Bearbeitungsunterschiede und Doppelspurigkeit bei der Einwohnerkontrollführung (kantonale Register und ZAR) erlaubt die Nutzung weiterer Synergien.
CSP10 X ..sinnvolle Rationalisierung
CVP11 X Die CVP ist mit dem vorgeschlagene Entwurf einverstanden…Abschliessend bleibt zu
bemerken, dass die technische Umsetzung zu keiner Mehrkosten führen darf und mit den bestehenden personellen Mitteln bewältigt werden muss.
DigiSigna12 X Die Zielsetzung ist unbestritten. Die föderale Struktur der Schweiz wird dadurch nicht tangiert.
DSB13 X ad Art. 1
Die gemäss Abs. 1 angestrebte "Vereinfachung des Datenaustausches von Personendaten zwischen amtlichen Personenregistern" ist ohne Schutzmassnahmen unausgewogen. Wenn schon dieses eine Ziel formuliert wird, so ist auch dessen Gegenstück als Ziel des Gesetzes festzulegen.
Mit Bezug auf die in Abs. 2 erwähnten Sektoren verweisen wir auf die vorstehenden Bemerkungen zu den Sektoren.
[…]
Wir bleiben dabei: ein Statistik-PIN bleibt eine zulässige Lösung auch im Hinblick auf die Volkszählung 2010.