Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/48: Legge federale sugli identificatori personali settoriali (legge SPIN) · 40 pagine
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2. La solution proposée, qui envisage que l’on renonce à l’identificateur fédéral de personne universel prévu au départ, est-elle d'après vous toujours conforme aux besoins de la cyberadministration ?
Q.2 Oui Non Remarques (citations), besoins de la cyberadministration
AG (X) Nun will aber der Bundesrat – offenbar wegen der geäusserten datenschützerischen Bedenken –
von der Zielsetzung eines allgemeines EPID abrücken. Wir bedauern dies. Die Einführung der SPIN mit der Möglichkeit des Datensaustauschs über den zentralen Server erzeugt unseres Erachtens mehr Risiken durch Falschkodierungen als Sicherheit bezüglich Datenschutz. Einen Ersatz der AHV-Nummer durch einen universellen EPID hätten wir im Sinne der Datenqualität und damit auch der Zuverlässigkeit als besseren Ansatz angebracht.
Die vorgeschlagene Lösung dient der Forderung von E-Government und E-Administration. Sie ist jedoch suboptimal im Vergleich zu einer Lösung mit einem allgemeinen EPID.
AI X Ja
ARh
AVDCH X Nous constatons que le résultat a été influencé par les acteurs chargés de l’application de la loi sur
la protection des données personnelles. Nous comprenons cette démarche, mais sommes déçus que pour arriver au même résultat, on doive en passer par une procédure plus lourde et compliquée, avec un ordinateur fédéral uniquement dévolu à la conversion d’un identifiant sectoriel à un autre. Tous les acteurs auront à pâtir de ces lourdeurs supplémentaires. Nous sommes persuadés que cela influera aussi sur la composition des identifiants.
BBA X einige grundlegende Fragen der Datensicherheit und des Persönlichkeitsschutzes beim aktuellen
Anwendungsstand keineswegs in befriedigender Weise geklärt sind.
Zur konkreten Frage: Sektorielle Personenidentifikatoren verhindern nicht per se die Möglichkeiten zur Einführung von transaktionsfähigen Systemen für e-Government und e-Administration.
BE X Wir sind der Auffassung, dass die vorgeschlagene Lösung nur noch zum Teil der Förderung von
eGovernment und eAdministration dient. Einschränkende Schwierigkeiten ergeben sich insbesondere im Zusammenhang mit der technischen Umsetzung…Mit dem Führen des EPID in allen Registern könnten die erwähnten Probleme (note: complexité du système ralentissant les performances, dépendance avec le serveur fédéral) gelöst werden.
BE X Teure Scheinlösung, Aufwand ohne Verbesserung
(Gde)
BL X Abgesehen davon dass dieser Weg…nicht verfassungskonform ist, plädieren wir für einen EPID,
unter Voraussetzung, dass die rechtlichen Grundlagen bestehen. Hingegen lehnen wir den SPIN ab…
Der Regierungsrat…begrüsst die Einführung eines EPID und spricht sich gegen SPIN aus. Für die Führung des EPID und die vorgängige, allgemeine Registerharmonisierung ist es unumgänglich, die Bundesverfassung entsprechend zu ergänzen. Dies erscheint rechtlich wie auch politisch als der sauberste Weg. Vor der erwähnten Verfassungsänderung soll im Rahmen des Registerharmonisierungsgesetzes ein spezifischer Personenidentifikator für die Statistik eingeführt werden, anhand dessen Erfahrungen für die Verfassungsnorm sowie für den darauf basierenden, umfassenden Personenidentifikatoren gewonnen werden können.
BS X Dass eine Person nicht allen Registern mit dem gleichen Identifikator, sondern je nach
Verwaltungssektor mit unterschiedlichen Personenidentifikatoren geführt werden soll, mag das Verfahren leicht verkompliziert, dafür wird das Risiko für allfällige Missbräuche der persönlichen Daten minimiert.
CSP X …dient immer noch der Förderung…
Digisigna x Die Verwendung der Personenidentifikatoren durch den Bürger ist nicht vorgesehen. Somit dient
dieses Bundesgesetz nicht zur Förderung von eGovernment, das heisst zur Abwicklung des Verkehrs zwischen Bürger und Wirtschaft auf der einen Seite und Behörde auf der anderen Seite. Wir bedauern diese Tatsache. eGovernment- Anwendungen werden sich deshalb auf bisherige anwendungsspezifische Identifikatoren abstützen müssen. Dadurch entsteht viel Redundanz in Anwendungen und die Fehleranfälligkeit wird erhöht. Gerade in personenbezogenen Anwendungen sind Fehler seitens Behörde auf der einen Seite und Wirtschaft auf der anderen Seite sehr heikel. Sie können zu Diskriminierung von Personen führen, welche bei Verwendung einer Schweiz-weit eindeutigen Identifikationsnummer vermeidbar wären. Es ist nicht einzusehen, weshalb sektorielle Personenidentifikatoren den Datenschutz verbessern sollen. Damit wird ein komplexes System aufgebaut, welches die Fehleranfälligkeit erhöht und damit den Datenschutz verschlechtert. Ein Schweizweit eindeutiger Personenidentifikator, welcher als Sekundär-Identifikator in jedem Register verwendet wird, führt zu einer klaren Situation für den Bürger, dessen Daten in Registern der verschiedenen Sektoren verwaltet werden. Das Amtsgeheimnis als rechtlicher Rahmen, sowie saubere technische Zugriffskontrollen sind besser geeignet, um