Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/69: Assicurazione malattie: Finanziamento delle cure · 55 pagine

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Vernehmlassung Neuordnung der Pflegefinanzierung

Procédure de consultation sur le nouveau régime de financement des soins

persönlichen Verarmung führt, kann der SZB nicht akzeptieren.

Eine Langzeitpflege kann immer wieder durch eine akute Phase unterbro- Alzheimer chen werden. Ausserdem ist die Grenze von 90 Tagen viel zu kurz, sie sollte

auf jeden Fall auf ein Jahr verlängert werden.

Modell B wäre akzeptierbar, wenn die Versicherer weiterhin nicht einen „Bei- GQP trag", sondern die vollen Kosten der Pflege übernehmen müssten. Diese

Verpflichtung kann zeitlich limitiert und dann degressiv abgebaut werden,

dürfte aber 50% der Pflegekosten nicht unterschreiten. Für die ersten 90 Ta-

ge sieht das Modell B die volle Kostenübernahme unter bestimmten Bedin-

gungen vor. Diese Dauer ist willkürlich. Sie verhindert insbesondere eine Re-

habilitation resp. eine wirksame Übergangspflege. Deshalb plädiert die GQP

dafür, dass die vollen Kosten der Rehabilitation und der Übergangspflege

durch die Versicherer während maximal 6 Monaten zu übernehmen sind, so-

fern diese Kosten nicht durch eine andere Sozialversicherung getragen wer-

den.

Anpassung der Ergänzungsleistungen Modification des prestations complémentaires

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs

Die GDK anerkennt, dass ein Ausbau der EL unumgänglich ist. GDK, Die Finanz-Verschiebungen müssen in der Globalbilanz der NFA bzw. im AI, AR, Rahmen deren Neubeurteilung berücksichtigt werden, was nicht möglich ist, BS, GR, wenn wie vorgesehen auf die Jahre 2004-2006 abgestellt wird. Es ist zu prü- LU, SH, fen, ob aufgrund der absehbaren hohen Lastenverschiebung zu den Kanto- ZH nen der Bund als Kompensation seinen EL-Anteil zur Existenzsicherung über

5/8 hinaus erhöhen sollte.

Der Ausbau der EL wird grundsätzlich begrüsst. Wird jedoch die EL nur für AG Heimbewohner ausgebaut, wird ein teures Heim bevorzugt, statt die Pflege

zu Hause in Anspruch zu nehmen.

Gleiche Haltung wie GDK; zudem: BE Es muss befürchtet werden, dass die Mehrbelastung bei den EL wesentlich

höher ausfallen als angenommen wird. Die Zahl der EL-

Anspruchsberechtigten wird merklich zunehmen, so dass mit einem Anstieg

der EL-Verwaltungskosten zu rechnen ist.

Mit der vorgesehenen Aufhebung des bisher geltenden Höchstbetrages sind BL unter Berücksichtigung der AHV, Pensionen und angemessenen Beitrag der

Krankenkasse die Heimkosten in den meisten Fällen gedeckt.

Die Kompetenz der Kantone, die Kosten, die wegen des Aufenthaltes in ei- OW nem Heim oder Spital berücksichtigt werden, zu begrenzen, gewinnt einen

viel höheren Stellenwert als heute.

Die Vorschläge des Bundes führen zu erheblichen Mehrbelastungen der SG Kantone und Gemeinden und zur Entlastung von Bund und Krankenversiche-

rern. Es muss verhindert werden, dass vermehrt alte und pflegebedürftige

Menschen in die Sozialhilfe abgedrängt werden.

Eine ausgewogene Verteilung der finanziellen Mehrbelastung zwischen TG Krankenversicherern und Kantonen, indem die Rahmentarife angehoben

werden, ist zu überprüfen. Die Kostenverschiebungen zwischen Bund und

Kantonen müssen in der Globalbilanz der NFA vollständig berücksichtigt

werden. Pflegebedürftigen mit kleinem Einkommen, die im eigenen Haus

wohnen, bringt die vorgesehene Aufhebung der Leistungsbegrenzung bei

den EL nichts.