Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/72: Misure accompagnatorie all'Accordo sulla libera circolazione delle persone · 15 pagine

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Der Kanton SH hält dafür, dass zur leichteren Ermittlung von Kettenarbeitsverträgen und von Umgehungsversuchen der Kontingentierungspflicht auch die Angabe der Dauer des Arbeitsverhältnisses der Informationspflicht zu unterstellen sei.

Die Ablehnung der Kantone OW und ZG beruht im Wesentlichen auf dem Gedanken, dass zusätzliche administrative Hürden die Flexibilität des schweizerischen Arbeitsmarkts gefährden würden, und insbesondere zu einer Belastung der KMU führe. Analoge Überlegungen sind auch bei weiteren Gegnern der Massnahme zu finden (Verband Schweizerischer Gemüseproduzenten, Arbeitgeberverband SMU). Ausserdem erachten einige von ihnen die Massnahme als überflüssig, da ohnehin die Schriftform freiwillig oder auf Grund einer entsprechenden GAV-Bestimmung eingehalten werde (Verband Schweizerische Gemüseproduzenten, Gastrosuisse, Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen). Der Centre Patronal möchte hingegen, dass die Informationspflicht erst im Fall einer Kontrolle, d.h. auf eine entsprechende Anfrage der Behörde, zum Tragen kommt.

Unterstützt wird die Massnahme vom Schweizer Tourismus-Verband, von der Fédération des Entreprises Romandes, von der Fédération Genevoise des Métiers du Bâtiment und von der Gemeinde Lausanne.

3.5. Einführung einer Gesetzesgrundlage für die Weiterleitung von statistischen Daten

Schon aus den Ausführungen zur Erleichterung der AVE geht hervor (oben, Ziffer 3.3), dass die Kantone einen Bedarf an statistischen Daten haben. Dementsprechend hat auch die Mehrheit der Kantone, die sich zur Frage der Schaffung einer Gesetzesgrundlage für die Weiterleitung von statistischen Daten geäussert hat, diese bejaht (BL, BS, BE, SH, VD). Der Kanton ZH lehnt die Massnahme als einen zu weit gehenden Eingriff in die Privatautonomie ab. Die meisten Kantone (AR, AI, AG, FR, GE, OW, TI, VS, ZG) haben die Frage jedoch nicht beantwortet.

Die CSP, der VSAA, Travail.Suisse, Syna, der Centre Patronal und Hotelleriesuisse halten eine gesetzliche Grundlage für notwendig.

Verneint wird der Bedarf einer Gesetzesgrundlage von economiesuisse und vom Schweizerischen Arbeitgeberverband, aus der Befürchtung, diese Massnahme könnte zu einer öffentlichen Verbreitung von sensiblen Daten und zu einem Schwund von Firmen-GAV führen; von Gastrosuisse wird der Vorschlag ebenfalls abgelehnt, und zwar mit der Begründung, es werde ansonsten der Datenschutz ausgehöhlt, und vom Verband Schweizerischer Gemüseproduzenten wird er es, weil die Gewerkschaften bereits in der Lage seien, die tripartiten Kommissionen mit den notwendigen Informationen zu bedienen.

3.6. Weitere Bemerkungen der Vernehmlassungadressaten

Von Seiten einiger Kantone (BS, FR, VD, VS) und vom VSAA wird der Wunsch geäussert, die Sanktionen gegen ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden, zu verschärfen. Das Inkasso von verhängten