Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/72: Misure accompagnatorie all'Accordo sulla libera circolazione delle persone · 15 pagine
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befürwortet, jedoch als zu kompliziert und zu wenig weitgehend beurteilt; nach ihrer Auffassung wäre sie nämlich generell und nicht nur für den Fall von festgestellten Missbräuchen im Gesetz zu verankern. Die Kantone befürworteten die Massnahme mehrheitlich, betonten aber gleichzeitig, dass die Minderheitsinteressen gemäss Artikel 2 Absatz 2 AVEG geprüft werden müssen. Abgelehnt wurde die Massnahme hingegen vor allem von einigen Arbeitgeberkreisen, und zwar auf Grund der Befürchtung, dass der Wegfall des Arbeitgeberquorums die Sozialpartnerschaft aus dem Gleichgewicht bringen könnte, die grossen Betriebe zum Nachteil der KMU bevorzugt und eine zusätzliche Einschränkung der Vertragsfreiheit herbeigeführt würde.
4. Schriftliche Information der Arbeitnehmerinnen oder der Arbeitnehmer: die Massnahme
wurde im Allgemeinen gut aufgenommen. Die Kantone bedauerten zum Teil, dass keine Sanktion vorgesehen ist. Die Gewerkschaften begrüssen die Massnahme, die sie als ein Minimum im Vergleich zu den Erfordernissen der entsprechenden europäischen Richtlinie ansehen. Auch die meisten Arbeitgeber befürworten die Massnahme, denn sie erleichtere die Kontrollen, ohne einen administrativen Mehraufwand für die Betriebe zu generieren. Von den Parteien hat sich einzig die SVP gegen die Massnahme ausgesprochen. Sie findet, dass damit das zwingende Formerfordernis der Schriftlichkeit für den Arbeitsvertrag eingeführt werde.
5. Einführung eines Gesetzesgrundlage für die Weiterleitung von statistischen Daten: die
Mehrheit der Stellungnahmen ist positiv ausgefallen. Unter den Gegnern der Massnahme ist insbesondere auf den Schweizerischen Arbeitgeberverband hinzuweisen, der die öffentliche Verbreitung sensibler Daten und ein abnehmendes Interesse der Betriebe für Firmen-Gesamtarbeitverträge befürchtet. Derselbe Verband sieht in der Weitergabe von statistischen Daten ein Risiko der Rückkehr zu einer präventiven Kontrolle, indem Register über die Arbeitsverhältnisse privater Firmen angelegt werden.
3. Die Ergebnisse nach Massnahmenkategorien
3.1. Anstellung von Inspektoren
Für die Dachverbände der Arbeitnehmer (SGB, Travail.Suisse, KV Schweiz), die Gewerkschaften (SMUV, GBI, Hotel & Gastro Union, Syna) und die linken Parteien (SP, Grüne, und CSP) ist diese Massnahme eine unerlässliche Voraussetzung zur Gewährleistung eines wirksamen Vollzugs der flankierenden Massnahmen. Sowohl die Arbeitnehmerverbände (SGB, Travail.Suisse, KV Schweiz und Syna) als auch die SP und die Gemeinde Lausanne halten die Einstellung eines Inspektors je 25'000 Arbeitsplätze als ein Minimum (die Hotel & Gastro Union beantragt aufgrund der Erfahrungen in der Branche sogar die Einstellung eines Inspektors je 20'000). Die SP, der SGB, Travail.Suisse, KV Schweiz und Syna vertreten zudem den Standpunkt, dass die Kontrolle durch diese Inspektoren subsidiär zu jener der flächendeckenden paritätischen Kommissionen erfolgen soll, wobei diese für ihre Tätigkeit zu entschädigen seien.
Der Arbeitgeberverband, economiesuisse und der Centre Patronal befürworten ebenfalls die Massnahme, wobei ihrer Meinung nach die Zahl der Inspektoren nicht gesetzlich vorgeschrieben und auf das unerlässliche Minimum beschränkt werden soll. Auch sie betonen den subsidiären Charakter der Kontrollen durch die Inspektoren im Verhältnis zu