Rapport sur les résultats
Consultation 2004/77: Réforme de la péréquation et de la répartition des tâches RPT · 330 pages
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Vernehmlassung NFA 8. Öffentliche Werke und Verkehr
Kanton Aargau Solange die definitive Dotierung nicht geregelt ist, kann keine abschliessende
Beurteilung vorgenommen werden.
Canton de Neuchâ- Mittel für nicht werkgebundene Beiträge sollten erhöht werden (vgl. Bem. zu Art. tel 13)
Schweizerischer Es ist eine Weiterleitungspflicht der Gelder an die Gemeinden vorzusehen.
Gemeindeverband
Schweizerische Die SVP lehnt die Neubemessung der nicht werkgebundenen Beiträge aufgrund Volkspartei eines Indikators "Strassenlasten" ab. Die Bemessung soll sich zwingend auf eine
Finanzrechnung stützen, die die tatsächlich anfallenden Kosten für Bau und Betrieb der Strasseninfrastruktur berücksichtigt.
economiesuisse Auf die nicht werkgebundenen Mittel soll verzichtet werden, weil die Aufgaben
allein durch die Kantone finanziert werden sollen. Die Beiträge des Bundes widersprechen dem Subsidiaritätsprinzip.
Schweizerischer Schliesst sich Stellungnahme von economiesuisse an.
Arbeitgeberverband
- Union patronale
suisse
Automobil Club der Neubemessung auf Grund des Indikators Strassenlasten wird als problematisch Schweiz erachtet. Die in der Schweiz praktizierte theoretische Strassenrechnung wird den
methodischen Anforderungen einer reinen Finanzierungsrechnung nicht gerecht. Sie enthält Kostenelemente, die bei den Finanzhaushalten der Kantone effektiv nicht anfallen bzw. die in der Vergangenheit bereits finanziert worden sind. Es muss deshalb zwingend auf eine Finanzrechnung abgestellt werden, die sich auf den jährlich anfallenden Ausgaben für Bau und Betrieb der Strasseninfrastruktur abstützt.
Touring Club wie ACS
Schweiz
Schweizerische Wesentlich ist, dass auch künftig 12% der Mineralölsteuereinnahmen für diese Bau-, Planungs- und Rubrik zur Verfügung stehen. Unter dieser Voraussetzung wird der Neugewich-Umweltdirektoren- tung zugestimmt. Die Beiträge an die Kantone werden aber durch den künftigen konferenz Netzbeschluss beeinflusst. Die Veränderungen beim Hauptstrassennetz dürfen
nicht dazu führen, dass der im Rahmen der NFA-Überlegungen erarbeitete Verteilschlüssel für die nicht werkgebundenen Beiträge für einige Kantone zu massgeblichen Nachteilen führt.
Vereinigung des Auch in Zukunft sollen mindestens 12 % der zweckgebundenen Strasseneinnah-Schweizerischen men für die nicht werkgebundenen Beiträge zur Verfügung stehen. Der Indikator Import- und Gross- Strassenlasten wird als problematisch erachtet. Die Bemessung soll sich zwinhandels gend auf eine Finanzrechnung stützen, die die tatsächlich anfallenden Kosten für
Bau und Betrieb der Strasseninfrastruktur berücksichtigt.
Schweizerischer Auch in Zukunft sollen mindestens 12 % der zweckgebundenen Strasseneinnah-Strassenverkehrs- men für die nicht werkgebundenen Beiträge zur Verfügung stehen. Der Indikator verband Strassenlasten wird als problematisch erachtet. Die Bemessung soll sich zwin-
gend auf eine Finanzrechnung stützen, die die tatsächlich anfallenden Kosten für Bau und Betrieb der Strasseninfrastruktur berücksichtigt.
Vereinigung Auch in Zukunft sollen mindestens 12 % der zweckgebundenen Strasseneinnah-Schweizer Automo- men für die nicht werkgebundenen Beiträge zur Verfügung stehen. Der Indikator bil-Importeure Strassenlasten wird als problematisch erachtet. Die Bemessung soll sich zwin-
gend auf eine Finanzrechnung stützen, die die tatsächlich anfallenden Kosten für Bau und Betrieb der Strasseninfrastruktur berücksichtigt.
MinVG Art. 34 Schweizerischer Ergänzung von Abs. 4: Die Kantone verwenden diese Beiträge für Strassenaufga-Abs. 4 Städteverband ben unter Berücksichtigung der Aufwendungen der Gemeinden.
MinVG Art. 35 economiesuisse Auf die Mittel an Kantone ohne Nationalstrassen soll verzichtet werden, weil diese
nicht NFA-kompatibel sind. Die Kantone mit Nationalstrassen erhalten keine Mittel mehr für die Nationalstrassen auf ihrem Gebiet, deshalb sollen auch Kantone ohne Nationalstrassen keine zusätzlichen Mittel mehr erhalten.
Schweizerischer Schliesst sich Stellungnahme von economiesuisse an.
Arbeitgeberverband
- Union patronale
suisse
MinVG Art. 35 Schweizerischer Ergänzung von Abs. 4: Die Kantone verwenden diese Beiträge für Strassenaufga-Abs. 4 Städteverband ben unter Berücksichtigung der Aufwendungen der Gemeinden.