Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/77: Nuova impostazione della perequazione finanziaria e dei compiti NPC · 330 pagine
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Vernehmlassung NFA 8. Öffentliche Werke und Verkehr
economiesuisse La solution proposée pour la nouvelle répartition des contributions fédérales
constitue une amélioration.
Pro Bahn Schweiz Die Diskussionen um den Agglomerationsverkehr im Rahmen der Avanti-
Abstimmung hat gezeigt, dass nur unter Berücksichtigung der Berg- und Randregionen eine mehrheitsfähige Lösung geschaffen werden kann.
Es wird als richtig erachtet, dass die Finanzierung des Regionalverkehrs eine Verbundaufgabe bleibt. Mit der Reduktion des Bundesbeitrags auf 50% kann sich PRO BAHN SCHWEIZ aber nur einverstanden erklären, wenn die Kantone verpflichtete werden, die durchschnittlichen 50 Prozent-Anteile an der Finanzierung des regionalen Personenverkehrs zu übernehmen. Die neue Aufgabenteilung darf auf keinen Fall zu einem Abbau des öffentlichen Regionalverkehrs führen. In Randregionen, in denen die Kostendeckung im öffentlichen Verkehr erfahrungsgemäss tief ist, soll der Beitrag des Bundes weiterhin über 50% betragen. Ein vernünftiger öffentlicher Verkehr in den Randregionen gehört zum Service Public. EBG Art. 53 Abs. 1 Sozialdemokratische Die SP fordert, dass das heutige Investitionsniveau im Regionalverkehr aufrecht-Partei der Schweiz erhalten wird. Die Finanzierung soll mittels einer Übergangsregelung im Sinne
einer Zweckbestimmung verbindlich festgeschrieben werden, um einen Leistungsabbau zu verhindern.
Befürchtet wird, dass die Kantone ihre Budgets für den öffentlichen Verkehr nicht erhöhen werden, wie dies aufgrund der durch die NFA erfolgten Änderungen notwendig würde, damit das heutige Angebot aufrechterhalten werden kann.
Grüne Partei Folgende Änderung wird beantragt:
Schweiz "1. Der Anteil des Bundes an den Abgeltungen der durch Bund und Kantone
gemeinsam bestellten Angebote im Regionalverkehr beträgt durchschnittlich 50 Prozent, für Angebote ausserhalb von Agglomerationen durchschnittlich 80 Prozent."
Begründung: Der Deckungsgrad des öffentlichen Verkehrs ist in diesen Gebieten naturgemäss schlechter als in den Agglomerationen und deshalb in weit höherem Masse auf Abgeltungen angewiesen. Dies wird nach dem Vorschlag der NFA-Projektorganisation durch die Berücksichtigung der strukturellen Voraussetzungen nur relativ ausgeglichen, wodurch das Angebot gefährdet ist. Ein Abbau beim Regionalverkehr muss jedoch unter allen Umständen vermieden werden, handelt es sich doch hier um ein Kernangebot des Service Public. Die von den Grünen vorgeschlagene Lösung erlaubt demgegenüber, die Abgeltungen und damit das Angebot des Regionalverkehrs in Rand- und Bergregionen im heutigen Umfang zu sichern.
Weiter kann damit auch die Akzeptanz für den Agglomerationsverkehr entschieden verbessert werden.
Christlich-soziale Art. 53 Abs. 1 EBG soll folgendermassen lauten: "Der Anteil des Bundes an den Partei Schweiz Abgeltungen der durch Bund und Kantone gemeinsam bestellten Angebote im
Regionalverkehr beträgt 50 Prozent. Angebote in den Berg- und Randregionen werden mit 80 Prozent abgegolten, ausgebaute Agglomerationsgebiete mit deutlich weniger als 50 Prozent."
Begründung: Nur bei einem attraktiven Angebot in den Berg- und Randregionen kommt der öffentliche Verkehr als Alternative zum Privatauto in Frage. Die höheren Abgeltungen könnten durch eine Reduktion bei gut ausgebauten Agglomerationsverkehrsverbünden ausgebaut werden.
economiesuisse economiesuisse approuve le principe d'une intervention fédérale dans le domaine
du trafic régional. Néanmoins, en vertu du principe de subsidiarité, il n'est pas souhaitable que la Confédération s'implique excessivement dans le financement de ce trafic. La réduction du soutien fédéral prévue dans le cadre de la RPT constitue une mesure minimale. Selon la logique de la RPT, il serait préférable de réduire davantage les contributions fédérales. Ceci permettrait notamment de libérer les moyens financiers nécessaires pour le trafic d'agglomération.