Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/77: Nuova impostazione della perequazione finanziaria e dei compiti NPC · 330 pagine

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Vernehmlassung NFA 10. Soziale Sicherheit

Bundes an der Finanzierung der AHV erzwungen werden darf (Pro Senectute, SAS, Curaviva). Ein weiteres Anliegen ist die Festsetzung des Bundesanteils im Gesetz (SPS, SGB, KV Schweiz, DOK).

Tabelle 34 Anträge zum Bereich „Individuelle Leistungen AHV“

BV / BG / VO Vernehmlasser Anträge

AHVG Kanton Bern Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Luzern Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Schwyz Es wird hervorgehoben, dass die Kantone im Bereich AHV keine Mitfinanzie-

rung zu tragen haben, der dezentrale Vollzug dennoch konsequent durch kantonale Träger erfolgt. Dabei wird auf das Rechtsgutachten des Zürcher Rechtsanwalts Prof. Dr. Tomas Podena verwiesen.

Kanton Obwalden Stimmt der Neuregelung zu.

Canton de Fribourg Le nouveau règlement est approuvé.

Kanton Solothurn Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Basel-Stadt Stimmt der Neuregelung ausdrücklich zu.

Kanton Basel- Stimmt der Neuregelung zu.

Landschaft

Kanton Appenzell Der Bund regelt die Versicherung, die Durchführung erfolgt dezentral im Innerrhoden System der Ersten Säule. Dagegen wird nichts eingewendet.

Kanton St.Gallen Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Graubünden Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Aargau Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Thurgau Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Tessin Stimmt der Neuregelung zu.

Canton de Vaud Les prestations individuelles de l'AVS ne nécessiteront pas d'adaptation de la

législation cantonale et impliqueront la suppression du paiement du montant du par le canton.

Canton de Neuchâtel Le nouveau règlement est approuvé.

Canton de Genève Le nouveau règlement est approuvé.

Canton du Jura La solution présentée semble adaptée. Le Canton du Jura attire l'attention

sur la forte dynamique de ces charges.

Freisinnige Demokra- Stimmt der Neuregelung zu.

tische Partei der

Schweiz

Evangelische Volks- Stimmt der Neuregelung zu.

partei der Schweiz

economiesuisse La compétence fédérale exclusive dans ce domaine est approuvée. Cepen-

dant, economiesuisse souhaite également un désenchevêtrement total des flux financiers entre l'AVS et l'AI d'une part, et entre ces deux assurances sociales et le compte financier de la Confédération d'autre part.

Schweizerischer Mit Ausnahme von Art. 103 Abs. 1 AHVG wird den vorgeschlagenen Neure-Gewerkschaftsbund gelungen zugestimmt.

Kaufmännischer Ver- Mit Ausnahme von Art. 103 AHVG wird den vorgeschlagenen Neuregelungen band Schweiz zugestimmt.

Pro Senectute Stimmt der Neuregelung zu. Bei Inkrafttreten der Ausführungsgesetzgebung Schweiz zur NFA muss jedoch sichergestellt werden, dass der Bund die bislang von

den Kantonen zur Verfügung gestellten Mittel tatsächlich einschliesst und diese nicht einem Entlastungsprogramm zum Opfer fallen. Die angestrebte Haushaltsneutralität der NFA-Reformen darf nicht durch eine reduzierte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der AHV erzwungen werden. JungsozialistInnen Schliesst sich der Stellungnahme der SP Schweiz an.

Schweiz

Stadtrat Zürich Die ausschliessliche Bundeskompetenz im Bereich der individuellen Leistun-

gen AHV wird begrüsst. Die Aufgabenverteilung hat keine direkten Auswirkungen auf die Leistungen der AHV. Da im Kanton Zürich die Gemeinden nicht in die Finanzierung einbezogen sind, fallen die Einsparungen nur auf Stufe Kanton an. Dies muss in der innerkantonalen Lastenverteilung berücksichtigt werden.

AHVG Art. 103 Kaufmännischer Ver- Nachdem die Kantonsanteile entfallen, muss der Bundesanteil neu festgeband Schweiz schrieben werden. Dies soll nicht erst nach dem Inkrafttreten der NFA erfol-

gen. Es wird beantragt, diesen Punkt bereits jetzt zu regeln. Vorschlag zu Art. 103 Abs. 1 AHVG: "Der Bundesbeitrag beläuft sich auf mindestens 20% der jährlichen Ausgaben..."

Schweizerische Ar- Die Übernahme durch den Bund wird begrüsst. Die Haushaltsneutralität der beitsgemeinschaft für NFA-Reformen darf aber nicht durch eine reduzierte Beteiligung des Bundes Sozialpolitik an der Finanzierung der AHV erzwungen werden.

Curaviva - Verband Der Wegfall der kantonalen Anteile an der Finanzierung der individuellen Heime und Institutio- Leistungen der AHV und ihre Übernahme durch den Bund stellen grundsätznen Schweiz lich eine sinnvolle Entflechtung dar. Die prozentuale Festlegung des Bundes-

anteils in Art. 103 AHVG kann zwar erst bei Inkrafttreten der NFA erfolgen, doch ist nach Ansicht von CURAVIVA in der Botschaft des Bundesrates

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