Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/77: Nuova impostazione della perequazione finanziaria e dei compiti NPC · 330 pagine

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Vernehmlassung NFA 10. Soziale Sicherheit

explizit festzuhalten, dass im gleichen Moment, in dem die Kantone aus der Finanzierungsverantwortung entlassen werden, sichergestellt wird, dass der Bund die entsprechenden finanziellen Mittel einschiesst und diese nicht einem Entlastungsprogramm zum Opfer fallen. Die Haushaltsneutralität der NFA-Reformen darf nicht durch eine reduzierte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der AHV erzwungen werden.

AHVG Art. 103 Abs. 1 Sozialdemokratische Art. 103 Abs. 1 AHVG soll folgendermassen ergänzt werden: "Der Bundes-Partei der Schweiz beitrag beläuft sich auf mindestens 20 Prozent..."

Die definitive Höhe des Bundesbeitrages an die AHV soll bereits jetzt festgelegt werden und nicht erst mit dem Inkrafttreten der NFA.

Schweizerischer Aufgrund der NFA muss der Bund den bisherigen Kantonsanteil überneh-Gewerkschaftsbund men. Der Anteil, der in Art. 103 Abs. 1 AHVG festgeschrieben werden soll, darf daher nicht unter dem bisherigen Total des Bundesanteils und des Anteils der Kantone liegen.

Dachorganisationen- Es wird davon ausgegangen, dass trotz der Entlastung der Kantone bei der konferenz der privaten Finanzierung der Beitrag der öffentlichen Hand weiterhin 20% der jährlichen Behindertenhilfe Ausgaben betragen muss.

AHVG Art. 107 Sozialdemokratische Stimmt der Neuregelung und den Übergangsbestimmungen zu.

Partei der Schweiz

10.3. Unterstützung der Betagtenhilfe inkl. Hilfe und Pflege zu Hause

Die Mehrheit der Vernehmlasser, insbesondere die Kantone, stimmen der Neuregelung zu. Die meisten Stellungnahmen beziehen sich auf die Finanzierung und die Aus- und Weiterbildung.

Betont wird, dass die Übertragung der Finanzierungsverantwortung für die Hilfe und Pflege zu Hause an die Kantone nicht zu einer Reduktion der ambulanten Pflege- und Tagesstrukturen führen darf (SPS, SAS, DOK, SRK, Pro Senectute). Weiter wird die Koordination der Finanzierungsregelungen (SAS, SRK) und eine gesamtschweizerische Koordination (SPS, SRK) gefordert. In Bezug auf die Koordination werden Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den unterstützten Organisationen beantragt (SSR-CAS, Spitex). Hinsichtlich der Übergangsbestimmungen beantragt Obwalden, dass diese umgesetzt werde, damit keine Finanzierungslücken entstehen. Für die Spitex sind die Übergangsregelungen dagegen nur notwendig, wenn noch keine kantonalen Regelungen bestehen. Uneinigkeit besteht auch darüber, ob ein Teil der Kosten von der Krankenversicherung getragen werden soll (Pro: SRK, BS; Kontra: SAS).

Einig sind sich die SPS und die Organisationen aus dem Sozialbereich (SRK, Spitex, Pro Senectute, SAS, Curaviva) dagegen bezüglich der Aus- und Weiterbildungen bei der Spitex. Diese sollen weiterhin mit AHV-Geldern unterstützt werden.

Tabelle 35 Anträge zum Bereich „Betagtenhilfe inkl. Hilfe und Pflege zu Hause“

BV / BG / VO Vernehmlasser Anträge

Freisinnige Demokra- Die Projektleitung der NFA wird aufgefordert die vorliegenden Schätzungen der tische Partei der personellen Auswirkungen zu kommunizieren, damit auf dieser Basis transpa-Schweiz rente Massnahmen erarbeitet werden können.

AHVG Kanton Bern Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Luzern Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Schwyz Ist mit der Unterstützung der kantonalen und kommunalen Tätigkeiten ausdrück-

lich einverstanden.

Canton de Fribourg Le nouveau règlement est approuvé.

Kanton Solothurn Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Basel-Stadt Die Modifikationen werden unterstützt. Allerdings ist darauf hinzuwirken, dass

mittelfristig auch die Krankenkassenbeiträge via KVG in diesem System verankert werden. Sonst entstehen in diesem Bereich Fehlanreize zu teureren stationären Behandlungen (fixe Beiträge), wogegen im ambulanten Bereich nur die Krankenpflege im Sinne des KVG übernommen wird.

Kanton Basel- Stimmt der Neuregelung zu.

Landschaft

Kanton Schaffhausen Stimmt der Neuregelung zu.

Kanton Appenzell Die Kantone sind bei der Festlegung der definitiven Umsetzung, der Erstellung Ausserrhoden der definitiven Globalbilanz und der Dotierung der Ausgleichstöpfe nochmals

anzuhören. Begründung: Die Umsetzung der neuen Aufgabenteilung in den Bundesgesetzen ist noch unklar, so dass die Konsequenzen für die Kantone

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