Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/77: Nuova impostazione della perequazione finanziaria e dei compiti NPC · 330 pagine
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richt (= Vernehmlassungsbericht) beantragt, dass die Mischfinanzierung zulasten des Bundes aufgehoben wird.
Soziale Sicherheit
Das Hauptanliegen der Vernehmlasser im Bereich der Sozialen Sicherheit ist, dass die Versprechungen, welche im Abstimmungskampf gegeben wurden vom Bund und den Kantonen eingehalten werden. Insbesondere im Behindertenbereich dürfe mit der Kantonalisierung kein Leistungsabbau erfolgen. Verschiedene Vernehmlasser fordern eine enge interkantonale Zusammenarbeit, damit nicht 26 verschiedene Systeme entstehen. Eine institutionalisierte Zusammenarbeit soll, den Interessenverbänden zufolge, auch mit den Behindertenorganisationen erfolgen, wobei die Federführung bei den interkantonalen Direktorenkonferenzen liegen sollte.
Individuelle Leistungen AHV
Die Vernehmlassenden stimmen der Neuregelung zu.
Betagtenhilfe
Die Vorschläge im Bereich der Betagtenhilfe werden von der Mehrheit der stellungnehmenden Vernehmlasser gutgeheissen. Die Ausführungen beziehen sich dabei hauptsächlich auf die Finanzierung sowie die Aus- und Weiterbildung. Verschiedene Organisationen aus dem Sozialbereich betonen, dass die Übertragung der Finanzierungsverantwortung für die Hilfe und Pflege zu Hause an die Kantone nicht zu einer Reduktion der ambulanten Pflege- und Tagesstrukturen führen darf. Zusammen mit der SPS sind sich diese Organisationen überdies darüber einig, dass die Aus- und Weiterbildungen bei der Spitex mit AHV-Geldern unterstützt werden sollen.
Individuelle Leistungen IV
Eine grosse Mehrheit verlangt einhellig, dass die Frage bezüglich der IV-Struktur im Rahmen der 5. IVG-Revision beantwortet werden soll. Dementsprechend wird angeregt, dass diese Frage aus der NFA herausgelöst wird.
Bau- und Betriebsbeiträge an Wohnheime, Werkstätten und Tagesstätten
Bis auf die SVP lehnt kein Vernehmlassungsteilnehmer, der dazu Stellung bezogen hat, die Einführung des neuen Rahmengesetzes ISEG ab. Trotzdem stösst dieses in der vorgeschlagenen Form auf punktuelle Kritik. So wird teilweise bemängelt, dass das ISEG die Form einer Rahmengesetzgebung sprengt. Ferner vermissen verschiedene Vernehmlasser (darunter neun Kantone) im ISEG die Ziele der Eingliederung sowie die Grundsätze im Sinne von Art. 112b Abs. 3 BV.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die im ISEG verwendete Terminologie (v.a. in Bezug auf den Begriff „invalid“), die angepasst werden soll. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Niederlassungsfreiheit auch für Menschen mit Behinderung gilt, und dass diese deshalb im I-SEG ausdrücklich festgehalten werden sollte.
Umstritten bleibt das Verbandsbeschwerderecht im Sinne von Art. 9 ISEG: Während es die SPS, der SGB, der KV sowie verschiedene Organisationen aus dem Sozialbereich begrüssen, sprechen sich neun Kantone gegen ein solches Verbandsbeschwerderecht aus.
Unterstützung der Behindertenhilfe
Die Vorlage ist mehrheitlich unbestritten. Einzig die Kantone AG und AI sowie economiesuisse äussern Vorbehalte. Sie wünschen sich in diesem Bereich eine stärkere Entflechtung.
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