Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/77: Nuova impostazione della perequazione finanziaria e dei compiti NPC · 330 pagine

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Beiträge an Ausbildungsstätten für Fachpersonal der Sozialberufe

Ein Grossteil der Anträge betrifft die künftige Finanzierung der betroffenen Ausbildungen. Gefordert wird, dass die Finanzierung in die kantonalen Behinderten- und Sonderschulkonzepte aufgenommen wird oder aber dass die Ausbildungen vom Bund geregelt werden. Für die Übergangszeit beantragen verschiedene Interessenverbände die Aufrechterhaltung der bisherigen Leistungen durch den Bund, bis zum Zeitpunkt einer kantonalen Finanzierung oder einer interkantonalen Vereinbarung.

Sonderschulung

Im Bereich der Sonderschulung wird die interkantonale Zusammenarbeit als besonders wichtig erachtet. In diesem Kontext wird mehrmals darauf hingewiesen, dass der IVSE, unter Einbezug der Fachverbände, für den Bedarf der Sonderschulung überarbeitet werden soll. Uneinigkeit besteht bezüglich der Neuregelung der logopädischen und psychomotorischen Therapien.

Ergänzungsleistungen

Der Entwurf zum ELG wird grundsätzlich gut aufgenommen. Zahlreiche unterschiedliche Anträge wurden zu diesem Bereich eingereicht. Ein Hauptpunkt betrifft den EL-Anspruch. Mehrere Kantone sowie die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen fordern eine Regelung im ELG, die den EL-Bedarf von Kindern abdeckt (heutiger Art. 7 ELV). Ausserdem geht den meisten Kantonen die ersatzlose Streichung der Begrenzung des EL-Anspruchs zu weit. Weiter werden Bedenken zum Beginn und Ende des Anspruchs auf jährliche EL sowie zur Finanzierung der EL geäussert. Die Neubestimmungen zu den Tagestaxen und zum Vermögensverzehr wird dagegen im Grundsatz befürwortet. Die Definition des Heims durch den Bundesrat wird als wesentlicher Eingriff in die Kompetenzen der Kantone bewertet.

Verschiedene Differenzen bestehen bezüglich der Leistungen, die in das Gesetz aufgenommen werden sollen. Weitere Anträge wurden in Verbindung mit der Frist zur Geltendmachung der Kostenvergütung, den Beiträgen und schliesslich dem für EL massgebenden Wohnsitz gestellt.

Prämienverbilligung in der Krankenversicherung

Die meisten Kantone sowie die SVP lehnen die Einführung eines Sozialziels ausdrücklich ab. Im Hinblick auf die Berechnung des Bundesbeitrags werden unterschiedliche Vorschläge gemacht, die von einer Mitberücksichtigung der Prämienentwicklung oder einer Berücksichtigung der effektiven Veränderung der Anzahl Prämienverbilligungsbezüger bis hin zu einer wohn- oder anspruchberechtigten Bevölkerung als Grundlage reichen. Verschiedentlich wird beantragt, dass die Kantone weiterhin zu einem bestimmten finanziellen Minimalbeitrag an die Prämienverbilligung verpflichtet werden.

Familienzulagen in der Landwirtschaft

Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlasser stimmt der Neuregelung zu.

Obligatorische Arbeitslosenversicherung

Praktisch alle Vernehmlasser, die dazu Stellung genommen haben, befürworten die Vorschläge zur obligatorischen Arbeitslosenversicherung, es werden vereinzelt Befürchtungen im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen geäussert.

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