Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/8: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 1 · 145 Seiten
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Vernehmlassung
Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und
Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung
Procedure de consultation
Revisions partielles de Ja loi sur /'assurance-maladie et
modification de l'ordonnance sur /'assurance-maladie
64 Begrüsst die vorgeschlagene Erhöhung des Selbstbehaltes. Sie ist wohl SAGV
verkraftbar, weil der maximale jährliche Selbstbehalt unverändert bleibt
und Kinder keine Franchisen haben.
Dem für Abs. 6 Bst. b vorgeschlagenen Text, der die Zuständigkeit für
bestimmte Leistungen erteilt, zieht er folgende Formulierung vor: ,,für
Dauerbehandlungen und Behandlungen schwerer Krankheiten sowie
Behandlungen im Rahmen von Managed Gare-Versicherungsmodellen
die Kostenbeteiligung herabsetzen oder aufheben."
64 Salue l'augmentation de la quote-part. Gentre
patronal 64 Begrüsst die Erhöhung des Selbstbehaltes und die Erweiterung der Zu- economie-
ständigkeit des Bundesrates. Der vorgeschlagene Text, der die Zustän- suisse digkeit für bestimmte Leistungen erteilt, entspricht aber nicht ihrem Kon-
zept einer nachfragegesteuerten Leistungserbringung.
Deshalb soll Abs. 6 Bst. b wie folgt lauten: ,,für Dauerbehandlungen und
für Behandlungen schwerer Krankheiten sowie Behandlungen im Rah-
men von Managed Gare-Versicherungsmodellen die Kostenbeteiligung
herabsetzen oder aufheben;"
Das in den Unterlagen angeführte Generikum-Beispiel für einen unter-
schiedlichen Selbstbehalt verfälscht den Wettbewerb, denn der Preis
eines Generikums muss nur bei dessen Zulassung 30 % unter dem Preis
des Originalpräparates liegen. Danach wird sein Preis nicht mehr
verglichen . Die Preise vieler Originalpräparate werden aber nach deren
Patentablauf qesenkt.
64 Lehnt die Erhöhung des Selbstbehalts ab. Diese Massnahme trifft vor kf
allem Familien mit Kindern sehr stark.
64 Approuve l'augmentation de la participation aux co0ts a 20 %. La ques- FER
tion se pose de savoir si la lim ite de 700 francs doit etre elevee.
64 Lehnt die Erhöhung des Selbstbehalts ab. Insbesondere bei den Kindern SGB/USS
widerspricht diese Mehrbelastunq dem Ziel der Entlastunq von Fam ilien.
64 Unterstützt die Erhöhung des Selbstbehaltes, weil das Kostenbewusstsein SGV/USAM
damit gestärkt wird.
64 Ci opponiamo all'aumento della partecipazione ai costi dal 10 al 20 % acsi
malqrado venqa mantenuto il limite di 700 franchi all'anno.
64 Erhöhung des Selbstbehaltes ist vertretbar, ausser für Kinder. SHV
Beantragt, die prophylaktischen Massnahmen bei Kleinkindern vom
Selbstbehalt zu befreien.
Schlägt folgenden Abs. 6 Bst. b vor: "bei bestimmten Krankheitsbildern
und - oder Leistunqen die Kostenbete iliqunq herabsetzen oder aufheben".
64 Die Selbstverantwortunq des Einzelnen soll qesteiqert werden. SVPK 64 Stimmt der Erhöhung des Selbstbehaltes nur zu, wenn die Höchstgrenze SBK
von 700 Franken im KVG festqehalten wird.
64 Befürwortet die Vorschläqe für Franchise und Selbstbehalt. SBV 64 Betrachtet die Erhöhunq des Selbstbehaltes als problematisch. SRK 64 Begrüsst den Vorschlag. Die soziale Abfederung ist durch den jährlichen sso
Höchstbetraq qeqeben.
64 Ein Selbstbehalt von 20 % so llte die Obergrenze sein. Der Bundesrat SVBG
sollte dann nicht mehr die Möglichkeit haben, die Kostenbeteiligung für
einzelne Leistunqen noch heraufzusetzen.
64 Unterstützt den Vorschlag. Die Wirkung der Erhöhung sollte geprüft H+
werden.
64 W ird der Selbstbehalt erhöht, sollte auch der jährliche Höchstbetrag des EVS
Selbstbehaltes von 700 Franken im Gesetz festgehalten werden .
Für Leistungen, die nur auf Anordnung eines Arztes erbracht werden, soll
die Kostenbetei liqung nicht zusätzlich erhöht werden (Abs. 6 Bst. a ).