Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/8: Revision der Krankenversicherung: Gesetzgebungspaket 1 · 145 Seiten

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Vernehmlassung

Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und

Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung

Procedure de consultation

Revisions partielles de Ja loi sur l'assurance-ma/adie et

modification de /'ordonnance sur /'assurance-ma/adie

64 Befürwortet die Erhöhung des Selbstbehaltes. VIPS

Das in den Unterlagen angeführte Generikum-Beispiel für einen

unterschiedlichen Selbstbehalt verfälscht den Wettbewerb, denn der Preis

eines Generikums muss nur bei dessen Zulassung 30 % unter dem Preis

des Originalpräparates liegen. Danach wird sein Preis nicht mehr

verglichen. Die Preise vieler Originalpräparate werden aber nach deren

Patentablauf qesenkt.

64 Schlägt vor, Präventionsmassnahmen von der Kostenbeteiligung zu be- VSAO

freien.

64 Befürwortet die Erhöhung des Selbstbehaltes. SGCI

Das in den Unterlagen angeführte Generikum-Beispiel für einen unter-

schiedlichen Selbstbehalt verfälscht den Wettbewerb, denn der Preis

eines Generikums muss nur bei dessen Zulassung 30 % unter dem Preis

des Originalpräparates liegen. Danach wird sein Preis nicht mehr

verglichen. Die Preise vieler Originalpräparate werden aber nach deren

Patentablauf qesenkt.

64 Befürwortet die Erhöhung des Selbstbehaltes. Inter-

Das in den Unterlagen angeführte Generikum-Beispiel für einen unter- pharma schiedlichen Selbstbehalt verfälscht den Wettbewerb, denn der Preis

eines Generikums muss nur bei dessen Zulassung 30 % unter dem Preis

des Originalpräparates liegen. Danach wird sein Preis nicht mehr ver-

glichen. Die Preise vieler Originalpräparate werden aber nach deren Pa-

tentablauf qesenkt.

64 Beqrüsst die Verstärkunq der Eiqenverantwortung. PULSUS 64 Begrüsst die Erhöhung des Selbstbehaltes. Indem der jährliche Höchst- OKKV

betrag beibehalten wird, werden Versicherer mit vielen Chronischkranken

benachteiligt. Schlägt vor, ihn auf 900 Franken zu erhöhen.

Begrüsst die Einführung eines variablen Selbstbehaltes. Regt auch eine

Flexibilisierung für bestimmte Leistungserbringer an (siehe Vernehm-

lassung HMO-Gesundheitsolan, Basel).

64 Mit der vorqeschlaoenen Reqelunq qrundsätzlich einverstanden. ASNSVV 64 Stimmt der Erhöhung des Selbstbehaltes zu. Indem der jährliche Höchst- santesuisse

betrag beibehalten wird, wird jedoch der Anreiz zur Risikoselektion erhöht.

Deshalb soll der iährliche Höchstbetraq auf 900 Franken erhöht werden.

64 Der jährliche Höchstbetrag des Selbstbehaltes von 700 Franken sollte im AIDS-Hilfe

KVG verankert werden. Schweiz 64 Opposition a l'augmentation de la participation aux coüts. S'il y a abus de ASSUAS

soins, ils ne peuvent se faire qu'avec la complicite des prestataires de

soins, en particulier les medecins et les höoitaux.

64 S'oppose a l'augmentation de la quote-part. Cette mesure risque de dis- AVIVO

suader des assures de se faire soiqner a temps.

64 Non a l'auqmentation de la quote-part. AVS/AHV 64 Lehnt die Erhöhung des Selbstbehaltes ab. Der ursprüngliche Vorschlag Pro

eines differenzierten Selbstbehalts (zehn Prozent bei Versicherten in Senectute HMO-Netzwerken, 20 Prozent bei den übrigen Versicherten) soll beibe-

halten werden. Bedenklich ist die stärkere Belastung von Familien mit

Kindern.

Sinnvoll wäre die Schaffung eines differenzierten Kostenbeteiligungsmo-

dells, wie es eine Motion der nationalrätlichen Kommission für soziale

Sicherheit und Gesundheit für kostenintensive Behandlungen von Ge-

burtsgebrechen oder schweren langjährigen Erkrankungen vorsieht.

Die oberen Grenzen von Selbstbehalt und Franchise sollten im Gesetz

festqeschrieben werden.

64 Beantragt, gewisse Vorsorgeuntersuchungen von der Franchise zu be- FFG

freien.