Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/8: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 1 · 145 pagine
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Vernehmlassung
Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und
Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung
Procedure de consultation
Revisions partielles de la loi sur l'assurance-maladie et
modification de /'ordonnance sur l'assurance-maladie
ten.
Die Berechnungen und Zahlungen im Rahmen des Risikoausgleichs ma- SH chen deutlich, in welchem Ausmass im heutigen Versicherungssystem Solidarleistungen der Jüngeren gegenüber dem älteren Teil der Bevölkerung erbracht werden. Aus der Statistik der Gemeinsamen Einrichtung KVG zum Risikoausgleich lassen sich die Proportionen der Generationensolidarität wie folgt ersehen (detailliere Auswertung vgl. Anhang):
Die Altersgruppen vom 19. bis zum 55. Altersjahr erbringen jährliche Solidarleistungen von gut 4 Mrd. Franken oder gut Fr. 1'000.- pro Kopf und Jahr zugunsten der älteren Bevölkerung.
Die Gesamtheit der über 55-Jährigen profitiert von diesen Solidarbeiträgen der Jüngeren in einem Ausmass von durchschnittlich rund 2'000 Franken pro Person und Jahr. Die Versicherungskosten der Kinder (ca. 1, 1 Mrd. Franken pro Jahr) werden durch die Eltern individuell finanziert. Mit dem bisherigen Modell ist die Generationensolidarität erstaunlich einseitig ausgestaltet: Die ,Alterslasten" werden ohne Berücksichtigung der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit über die Kopfprämien auf die Gesamtheit der Prämienzahler verteilt, während bei den „Ju-
gendlasten" kein entsprechender Ausgleich wirkt. Die Konsequenzen dieser allzu einseitigen Konstruktion sind augenfällig: Fast die Hälfte der Haushalte mit Kindern benötigen individuelle Prämienverbilligung (IPV), gegenüber knapp 20% bei den Haushalten ohne Kinder (inkl. Rentner). Auch bei den Jungen in Ausbildung hat die bisherige Regelung unsinnige Konsequenzen. Weil die Versicherer auch für die 19 - 25-Jährigen ungekürzte Zahlungen an den Risikoausgleich abführen müssen, sind die Möglichkeiten zur Gewährung von Prämienrabatten an Junge massiv eingeschränkt: Lehrlinge und Studenten müssen deshalb mit ihren Prämien hohe Beiträge an die Krankenversicherungskosten ihrer Grosseltern zahlen, die ihnen anschliessend über die IPV flächendeckend rückerstattet werden.
Zur Korrektur der offensichtlichen Mängel schlägt der Bundesrat vor, die Familien bei der Prämienverbilligung zusätzlich zu begünstigen (Vorlage 1C). Dies macht eine weitere Aufblähung der ohnehin schon grossen IPV-Bürokratie erforderlich, mit sehr begrenztem Gewinn an „Gerechtigkeit". Konsequenter und wesentlich einfacher wäre es, die Kinder generell prämienfrei zu versichern (solidarische Finanzierung durch die Gemeinschaft der erwachsenen Prämienzahler, mit entsprechender Anrechnung im Rahmen des Risikoausgleichs).
Konkret schlagen wir folgende Änderungen bzw. Ergänzungen des Gesetzes vor:
Art. 61, Abs. 1 bis 3
1Der Versicherer legt die Prämien für seine Versicherten fest.
2 Für Personen ab vollendetem 22. Altersjahr werden die Prämien einheitlieh festgelegt. Die Prämien für Personen zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 22. Altersjahr betragen 50 % der Prämien für ältere Erwachsene.
3 Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr sind in der Versicherung der Eltern bzw. der erziehungsberechtigten Person prämienfrei versichert.
Art. 105, Abs. 1 (neu)
Im Rahmen des Risikoausgleichs werden zusätzlich die mittleren Kosten der prämienfrei versicherten Kinder berücksichtigt. Bei den Personen zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 22. Altersjahr wird die reduzierten Prämie berücksichtigt.