Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/8: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 1 · 145 pagine

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Vernehmlassung

Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und

Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung

Procedure de consultation

Revisions partielles de /a /oi sur l'assurance-maladie et

modification de l'ordonnance sur l'assurance-maladie

Die wichtigsten Konsequenzen einer solchen Neuregelung präsentieren sich wie folgt:

Die Prämien der Erwachsenen steigen im nationalen Mittel um knapp 20 Franken pro Monat, entsprechend rund 8 %.

Bei den über 55-Jährigen, die von den Solidarleistungen der Jüngeren profitieren, steigt der Eigenfinanzierungsgrad unter dem Strich von ca.

70% auf ca. 75 % an. Der Aufschlag ist sachlich vertretbar und für die meisten Betroffenen auch tragbar.

Für die Jüngeren ohne Kinder ist ein erhöhter Solidarbeitrag ebenfalls tragbar und vertretbar: Wer selbst keine „Netto-Zahler von morgen" heranzieht, kann und soll erhöhte Vorleistungen für sein eigenes Alter erbringen.

Für Familien mit einem Kind geht die Belastung marginal zurück; grössere Familien werden substanziell entlastet. Die Zahl der Personen, die IPV beziehen, reduziert sich durch den Wegfall der Kinder und eines Teils der Eltern um rund ein Drittel. Der ärgerliche Umstand, dass zahlreiche. Mittelstandsfamilien zu Unrecht in den Geruch der staatlichen Unterstützungsbedürftigkeit geraten, fällt dahin. Der administrative Aufwand der Prämienverbilligung sinkt spürbar, da sich bei den Familien mit Kindern, deren IPV-Bedarf markant sinken wird, besonders viele Mutationen ergeben (Geburten, Einkommensveränderungen, Scheidungen etc), deren zeitgerechte Erfassung aufwändig und mit Fehlerquellen behaftet ist. Bei den Jungen werden die Jahrgänge zwischen 18 und 22 Jahren, die mehrheitlich erst ein geringes Einkommen aufweisen und deshalb Prämienverbilligungen erhalten, entlastet, bei gleichzeitiger Kompensation durch die frühere Anwendung der normalen Erwachsenenprämie ab dem

23. Altersjahr.

• Der Mittelbedarf für die Prämienverbilligung wird bei gleichem Sozialziel um mindestens 200 Mio. Franken pro Jahr reduziert, weil der Anteil der IPV-Bezüger bei den Personen und Haushalten, die durch die vorgeschlagene Neuregelungen entlastet werden, wesentlich grösser ist als bei den zusätzlich belasteten Personen.

• Die Transferzahlungen im Rahmen des Risikoausgleichs zwischen Kassen mit vielen Jungen und solchen mit vielen Alten werden markant reduziert; gleichzeitig werden auch die Prämiendifferenzen zwischen „junqen" und „alten" Kantonen kleiner.

Grundsätzlich Ja. Wir fordern dazu auf, im Verlaufe der Erarbeitung der sz neuen Gesetzgebung eine Ergänzung des Kriterienkatalogs für den Gesundheitszustand zu prüfen und allenfalls zusätzliche Kriterien zu erarbeiten.

Die geplante Verlängerung der bis zum Jahre 2006 befristeten Regelung TG für die finanzielle Abgleichung der strukturbedingten Unterschiede zwisehen den Versicherern ist sinnvoll, da sich die durch Alter und ge-

schlechtsspezifische Zusammensetzung bedingten ungleichen Risiken in den letzten Jahren nicht ausgeglichen haben. Der Ausgleich ist auch in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Eine erneute Befristung des Risikoausgleichs auf weitere fünf Jahre erscheint deshalb nur dann zweckmässig, wenn während dieser Zeit neue Wege zur Verminderung der Risikounterschiede bzw. Verbesserungen des Risikoausgleichs gesucht werden. In diesem Zusammenhang erneuern wir die von uns bereits früher eingebrachte Forderung nach einer gesetzlichen Regelung, wonach Versicherte beim Kassenwechsel ihr persönliches angespartes Risikokapital auf den neuen Krankenversicherer übertraqen.

Le Conseil d'Etat vaudois se declare d'accord avec la prolongation de la VD compensation des risques. II ajoute qu'un reexamen du systeme de com-