Rapporto sui risultati
Consultazione 2004/8: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 1 · 145 pagine
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Vernehmlassung
Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und
Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung
Procedure de consultation
Revisions partielles de /a loi sur l'assurance-maladie et
modification de /'ordonnance sur l'assurance-maladie
Bei der Einführung der Vertragsfreiheit ist eine Spezialregelung für chronischkranke CVP Personen, die eine langjährige therapeutische Beziehung zu ihrem Arzt haben, vorzusehen. Die freie Arztwahl ist ein politisches sensibles Thema in der Bevölkerung. Aus diesem Grund sind bei der Einführung der Vertragsfreiheit Rahmenbedingungen vorzusehen.
Aus rechtsstaatlichen Uberlegungen unterstützen wir grundsätzlich die Vertragsfreiheit. EDU Allerdings müssten diesbezüglich flankierende Massnahmen getroffen werden. Die Wahl zwischen einem schlechten und einem noch schlechteren System ist keine echte
Wahl.
Die Vorlage enthält gewichtige Mängel und wird von uns deshalb in dieser Form abge- EVP lehnt.
Begründung:
1. Sie schränkt die freie Arztwahl der Patientinnen und Patienten ein. Das Volk hat aber in Umfragen immer wieder bezeugt, dass es nur auf die freie Arztwahl verzichten will; beispielsweise in Hausarzt- oder HMO-Modellen, wenn dafür spürbare Prämienermässigungen gewährt werden (mindestens 10%).
2. Die Zulassungskriterien, nach welchen sich die Versicherer ihre Vertragsärzte auswählen, wurden erneut nicht festgelegt. Die Versicherer sind völlig frei in ihrer Wahl, sie müsser.i nur eine Grundzahl an Verträgen einhalten. Die Gefahr ist gross,
dass diejenigen Arzte mit tiefen Fallkosten ausgewählt werden. Welcher Arzt ist unter diesen Umständen noch bereit, teure Patienten zu behandeln, welche seine Fallkosten in die Höhe treiben? Er wird sie möglichst bald abschieben, denn es könnte ihn die Vertragserneuerung und damit seine finanzielle Existenz kosten. Damit aber wird die unsolidarische Risikoselektion Realität.
3. Die Versicherer erhalten sehr viel Macht dadurch, dass Ärzte in ein Abhängigkeitsverhältnis gelangen, gewissermassen Angestellte der Versicherer werden. Letztere werden dann auch über Therap!en und Tarife entscheiden können.
4. Schwarze Schafe unter den Arzten können bereits mit dem geltenden Gesetz sanktioniert werden.
5. Die Vertragsfreiheit ist denkbar, falls zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Tätigkeit nicht nur Alter, Geschlecht und Spezialgebiet, sondern auch der im Thurgau entwickelte und zur Zeit in Erprobung befindliche Morbiditätsindikator beigezogen wird. Die gesamtschweizerische Installation des Morbiditatsindikators ist zu fördern und mit der Aufhebung des Kontrahierungszwanges bis dahin zu warten. Gleichzeitig könnten Ärztenetzwerke gefördert werden. Sollte die Vertragsfreiheit dann
aufgehoben werden, werden diese Netzwerke gro~:3e Bedeutung bekommen. Sie werden die Basis bilden, auf welcher Versicherer und Arzte gleichberechtigt zusammen arbeiten.
Der Einführung der Vertragsfreiheit im ambulant_~n Bereich, welche im Rahmen dieses FDP ersten Gesetzgebungspakets als Ablösung der Arztestoppmodells thematisiert wird, steht die FDP hingegen sehr positiv gegenüber.
Die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen kann nur mittels einer Steuerung der Leistungsmengen gebremst werden. Der Wettbewerb zwischen den Leistungserbringern (desselben Berufsstandes) wird verstärkt, indem die Krankenversicherer nicht mehr verpflichtet sind, mit allen Leistungserbringern einen Vertrag abzuschliessen. Die Leistungserbringer haben somit ein Interesse daran, bei Behandlungen die Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit einzuhalten sowie Qualitätsstandards zu befolgen, was nicht zuletzt auch den Patientinnen und Patienten zu Gute kommt. Im gleichen Zug soll in gewissen Regionen, wo dies notwendig ist, ein Überangebot medizinischer Leistungen im ambulanten Bereich beschränkt werden,
wobei die Kantone in die Verantwortung gezogen werden müssen. Eine überkantonale Koordination ist auch gefordert, wenn es um den Ausgleich zwischen Re_gionen mit zu vielen Leistungserbringern und Regionen, wo es nachweislich zu wenig Arzte hat,
geht.
Nebst der Einschränkunq der freien Arztwahl wird seitens der Kritiker der Vertraqsfrei-