Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/8: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 1 · 145 pagine

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Vernehmlassung

Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und

Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung

Procedure de consultation

Revisions partielles de la /oi sur l'assurance-maladie et

modification de /'ordonnance sur l'assurance-maladie

heit immer wieder die Gefährdung der medizinischen Versorgungssicherheit ins Feld geführt. Die FDP ist einerseits davon überzeugt, dass die Versicherten in einem

freiheitlichen Vertragssystem letztendlich profitieren, da auf Leistungserbringerseite „schwarze Schafe" besser ausgegrenzt werden können; in Realität würde es nur sehr wenige Fälle geben, wo Versicherte den Arzt ihres Vertrauens wechseln müssten,

damit die Leistungen von der Krankenkasse vergütet werden. Andererseits wird auch bei der FDP das Gebot der Versorgungssicherheit hoch gehalten. Diese Versorgungssicherheit wird beim vorgeschlagenen Modell der Vertragfreiheit gewährleistet, indem die Krankenversicherer eine von den Kantonen bestimmte Mindestzahl von Leistungserbringern einhalten müssen. Eine gänzliche Aufhebung des Vertragszwanges ist somit zwar nicht möglich, doch wäre dieser erste Schritt zur Vertragsfreiheit ohne eine solche Versorgungssicherheitsklausel politisch wohl kaum realisierbar. Es bleibt zu fragen, ob die kantonalen Grenzen die geeignetste Einheit zur Festlegung von Leistungserbringerkontingenten sind; soll die Vertragsfreiheit jedoch in kürzerer Frist umgesetzt werden können, so sind durch die Kantone festgelegte Mindestzahlen wohl die am einfachsten realisierbare Lösung. Die FDP erwartet demnach, dass die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) die Verantwortung für die notwendige Koordination und Harmonisierung zwischen den einzelnen Kantonen übernimmt. Im Zusammenhang mit einer späteren Einführung des monistischen Systems in der Spitalfinanzierung wäre es aus Sicht der FDP sinnvoll, wenn Elemente der Vertragsfreiheit auch im stationären Bereich EinQanQ finden würden.

Le Parti liberal constate que la suppression de l'obligation de contracter dans le do- LPS maine ambulatoire seulement est une fausse liberalisation. En realite, cette proposition va a l'encontre du libre choix du medecin et n'est pas susceptible de produire les effets economiques escomptes. L'objectif de diminuer l'offre apparait pour le moins en decalage avec la realite puisque l'on s'achemine plus vers une penurie de medecins que vers une plethore de ceux-ci au cours des prochaines annees. Quant au systeme mis en place pour organiser cette suppression de l'obligation de contracter , il nous parait tres administratif et s'apparente plus a du « socialisme liberal „ qu'a du liberalisme reel.

S'il s'agit de lutter contre ceux que ce projet de message qualifie de « moutons noirs », la suppression de l'obligation de contracter passe a cöte de la cible. Mieux vaut renforcer les mesures des art. 56ss. LAMal de maniere a pouvoir exclure plus rapidement les soignants qui abuseraient manifestement de leur situation.

S'agissant d'une liberalisation reelle du secteur de la sante, il conviendrait avant toute chose, de liberaliser les prix, de le faire dans tous les secteurs et non seulement dans le secteur ambulatoire en permettant ensuite aux assureurs de negocier librement les tarifs qu'ils seraient d'accord d'appliquer. On se trouverait alors dans un veritable systeme d'economie concurrentiel, alors que la simple suppression de l'obligation de contracter dans le domaine ambulatoire n'est probablement qu'un emplätre sur une jambe de bois.

Für die SP Schweiz ist die Aufhebung des Vertragszwangs so wie sie vom Bundesrat SPS vorgeschlagen wird inakzeptabel. Dieser vom Bundesrat angestrebte Umbau der Grundversicherung in Richtung einer Grundversicherung mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer als Grundmodell kann die SP sozialpolitisch nicht mittragen. Zu befürchten ist, dass mit diesem Schritt das Prinzip der „eingeschränkten Wahl" in der Grundversicherung verankert wird und letztlich auch auf andere Bereiche, z.B. Zugang zu neuen medizinischen Leistungen ausgeweitet wird. Mit dem vorgesch lagenen Modell der Aufhebung des Vertragszwangs wird Tür und Tor für eine für die SP Schweiz inakzeptable Zweiklassenmedizin geöffnet.

Beim vorgeschlagenen Modell ist zudem zu befürchten, dass trotz der vorgesehnen Informationspflicht es für Versicherte zunehmend komp lexer und schwieriger wird zu entscheiden, bei welcher Versicherung sie gut versichert sind. Sie hätten zukünftig nicht nur die Präm ien zu vergleichen sondern parallel dazu die Liste der Ärzte, um zu verh indern, dass bei einem Kassenwechsel der vertraute Hausarzt verloren geht. Es