Rapporto sui risultati

Consultazione 2004/8: Revisione dell'Assicurazione malattia: progetti delle leggi 1 · 145 pagine

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Vernehmlassung

Teilrevisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und

Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung

Procedure de consultation

Revisions partielles de /a loi sur l'assurance-maladie et

modification de /'ordonnance sur l'assurance-maladie

Sicherstellung der Versorgungssicherheit im ambulanten Bereich geplant wird.

- Prüfung der Schaffung von planerischen Versorgungsregionen in der ambulanten Bedarfsplanung.

- Einbezug spitalambulanter Leistungen.

- Einbezug der Planung von Grossapparaten in die kantonale Bedarfsplanung im ambulanten Bereich.

La suppression de l'obligation de contracter n'aura en tout etat qu'un effet marginal sur GE les coüts de la sante, eux-memes soumis a une forte concurrence, comment croire en effet que les assureurs, apres avoir exclu quelques "brebis galeuses", n'offriront pas a leurs assures le choix entre le plus grand nombre possible de medecins admis dans leur rayon d'activite ? lnefficace et vouee de surcroTt a l'echec en votation populaire, cette reforme doit etre abandonnee. Nous proposons par contre, sans passer par la restriction induite par la liberte de contracter, de favoriser la carte "sante" et les modeles de manaqed care.

Sur le principe; la RCJU s'oppose a la liberte de contracter. En effet, l'introduction de JU cette derniere teile que proposee par le Conseil federal s'accompagnerait pour les cantons d'une charqe de travail elevee en matiere d'application.

Die Aufhebung des Vertragszwangs im ambulanten Bereich soll den Zulassungsstopp LU ablösen. Die vorgesch!_agene Regelung ist aber nicht geeignet das Ziel zu erreichen oder kann sogar eine Uberversorgung fördern!

Wenn verschiedene Kassen mit verschiedenen Ärzten Verträge abschliessen und jeder einzelne Versicherer gleichzeitig verpflichtet ist, mit einer bestimmten Mindestzahl Ärzten (mit denen die ~~rsorgung minimal abgedeckt ist) Verträge abzuschliessen, hat man automatisch eine Uberversorgung. Das Ziel könnte !!]it andern Worten nur dann erreicht werden, wenn alle Versicherer mit den gleichen Arzten einen Vertrag abschliessen müssten . Das würde aber bedeuten, dass sich die Versicherer auf die Anbieter einigen müssten. Eigene Ärztenetze und der Wettbewerbsgedanke unter den Versicherern wären nicht mehr möglich.

In den Diskussionen wird meistens betont, der Grossteil der Ärzte wäre davon nicht betroffen. Offenbar soll die Vertragsfreiheit aber auch bezüglich des Inhalts gelten. Der Tarmed wä~~ nicht mehr zwingend Auch die Preise würden nicht mehr vorgeschrieben:. Diese Anderung könnte für alle Beteiligten gewaltige Konsequenzen haben. Auch die Arzte sind dann nicht mehr verpflichtet, für eine Y,ersicherung zu arbeiten.

Was aber gilt beispielsweise, wenn nicht genügend Arzte bereit sind, zu den von einer Versicherung offerierten Konditionen einen Vertrag abzuschliessen? Was ist, wenn sich beispielsweise alle Urologen in einem Kanton weigern, mit einer grossen Kasse einen Ve~rag abzuschliessen? Es ist wohl kaum haltbar, dass dann der Kanton bestimmte Arzte (welche?) verpflichten könnte, zu einem bestimmten Tarif für eine Versicherung zu arbeiten. Eine gesetzliche Grundlage fehlt dazu. Der Kanton kann wohl den Tarif festlegen, aber nicht den Arzt verpflichten, mit einer bestimmten Versieherung zusammenzuarbeiten.

Um das angestrebte Ziel zu erreichen, wäre es wesentlich einfacher, wenn die Kantone, wie mit der geltenden Regelung, über die Zulassung bestimmen würden. Die Versicherer müssen allerdings die Möglichkeit haben, bei ungenügender Qualität und Wirtschaftlichkeit die Verträge aufzulösen. Die heutige Regelung könnte diesbezüglich ausqebaut werden. Denkbar ist aber auch eine völliqe Vertraqsfreiheit.

Nous sommes extremement sceptiques en ce qui concerne la faisabi lite et 1'efficacite NE d'une teile proposition . Nous faisons reference aux differentes reserves qui ont ete apportees lors de la consultation conferencielle. Elles concernent en premier lieu la charge de travail necessitee par la passation des contrats, le risque d'une couverture insuffisante de petites caisses ainsi qu'une augmentation du volume des prestations de medecins qui se voient prives d'une partie de leurs patients et qui cherchent a compenser leur manque a qaqner.

Wir erachten es auch als richtig, dass die für die Gesundheitsversorgung zuständigen SG Kantone bestimmen, wie viele LeistunQserbrinQer in jedem Bereich für die